13.06.1994

Bundestag - Drucksache 12/7848

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Rechtsausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1994 S. 1961   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,26953
BGBl. I 1994 S. 1961 (https://dejure.org/1994,26953)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 52, ausgegeben am 09.08.1994, Seite 1961
  • Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechts
  • vom 02.08.1994

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 19.05.2015 - II ZR 176/14

    Beschlüsse in der Hauptversammlung einer nicht börsennotierten

    Der Entwurf eines Gesetzes für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechts sah zunächst vor, dass eine privatschriftliche Niederschrift des Vorstands bei nichtbörsennotierten Gesellschaften ausreicht, "sofern" keine Grundlagenbeschlüsse gefasst werden (BT-Drucks. 12/6721, S. 3).

    In der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses wurden die Wörter "sofern" durch "soweit" und "Grundlagenbeschlüsse" durch "Beschlüsse, für die das Gesetz keine Dreiviertel- oder größere Mehrheit bestimmt" ersetzt (BT-Drucks. 12/7848 S. 5).

    Dass der Gesetzgeber die kleine Aktiengesellschaft dem GmbH-Recht angleichen wollte (BT-Drucks. 12/6721 S. 5 f., S. 9) und bei der GmbH grundsätzlich keine notarielle Beurkundung der Gesellschafterbeschlüsse erforderlich ist, lässt keine Rückschlüsse zu.

  • BGH, 10.07.2018 - II ZR 120/16

    Rechtsstreit Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gegen die Hyrican

    Der Gesetzgeber hat unterstellt, dass unter den Voraussetzungen des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG stets ein Nachkauf zur Erhaltung der relativen Beteiligung über die Börse möglich sei, so dass keine schutzwürdigen Interessen der Altaktionäre verletzt würden (Begründung zum Fraktionsentwurf eines Gesetzes für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechts, BT-Drucks. 12/6721, S. 10).
  • BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 295/17

    Dividendenabhängige Tantieme - "Verwässerungsausgleich' bei effektiven

    Vielmehr wird in der Begründung der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. vom 1. Februar 1994 zum Entwurf eines Gesetzes für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechts (BT-Drs. 12/6721 S. 10) die Gefahr der Verwässerung bei effektiven Kapitalerhöhungen gegen Einlagen hinsichtlich des Bezugsrechts der Aktionäre nach § 186 AktG erörtert.

    Auch in der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vom 13. Juni 1994 (BT-Drs. 12/7848 S. 9) zu dem Gesetzentwurf wird hinsichtlich einer vorgesehenen Änderung des § 186 Abs. 3 AktG eine bestimmte Fallgestaltung des Bezugsrechts von Aktionären bei effektiver Kapitalerhöhung angesprochen, ohne einen Verwässerungsausgleichsanspruch für Dritte zu behandeln.

  • BGH, 19.05.2015 - II ZR 181/14

    Nichtbörsennotierte Aktiengesellschaft: Niederschrift der Hauptversammlung bei

    Der Entwurf eines Gesetzes für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechts sah zunächst vor, dass eine privatschriftliche Niederschrift des Vorstands bei nichtbörsennotierten Gesellschaften ausreicht, "sofern" keine Grundlagenbeschlüsse gefasst werden (BT-Drucks. 12/6721, S. 3).

    In der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses wurden die Wörter "sofern" durch "soweit" und "Grundlagenbeschlüsse" durch "Beschlüsse, für die das Gesetz keine Dreiviertel- oder größere Mehrheit bestimmt" ersetzt (BT-Drucks. 12/7848 S. 5).

    Dass der Gesetzgeber die kleine Aktiengesellschaft dem GmbH-Recht angleichen wollte (BT-Drucks. 12/6721 S. 5 f., S. 9) und bei der GmbH grundsätzlich keine notarielle Beurkundung der Gesellschafterbeschlüsse erforderlich ist, lässt keine Rückschlüsse zu.

  • BGH, 07.05.2019 - II ZR 278/16

    Erheben einer Unterlassungsklage ohne unangemessene Verzögerung zur Abwehr eines

    a) Die Beteiligung des Aktionärs durch Ausgabe neuer Aktien kann auf zwei Arten Schaden nehmen: durch Minderung der Beteiligungsquote und durch Minderung des Werts der Beteiligung (vgl. BT-Drucks. 12/6721, 10; MünchKommAktG/Bayer, 4. Aufl., § 203 Rn. 173; Cahn, ZHR 164 (2000), 113, 139 f.; Hirte, Bezugsrechtsausschluss und Konzernbildung, 1986, 246; Schmolke, Organwalterhaftung für Eigenschäden von Kapitalgesellschaften, 2004, 311; MünchHdbGesR IV/Scholz, 4. Aufl., § 57 Rn. 118).
  • OLG Köln, 28.02.2008 - 18 U 3/08

    Unwirksame Abberufung eines Vorstandsmitglieds durch einen nicht wirksam

    "War der Vorsitzende in der Hauptversammlung verhindert und durch den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten, so ist die Regelung sinngemäß so zu verstehen, dass dieser unterzeichnet." (BT-Drs. 12/7848, S. 9).
  • OLG Stuttgart, 14.05.2003 - 20 U 31/02

    Kommanditgesellschaft auf Aktien: Zustimmungspflicht der Hauptversammlung bei

    Nach § 58 Abs. 2 AktG in der Fassung des Art. 1 Nr. 10 Buchst. a des Gesetzes v. 2.8.1994 (BGBl I 1961) und des Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes v. 27.4.1998 (BGBl I 786) konnte die Satzung bei börsennotierten Gesellschaften wie der Beklagten nur eine Einstellung von mehr als 50% des Jahresüberschusses in Rücklagen vorsehen.
  • OLG Karlsruhe, 09.10.2013 - 7 U 33/13

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein auf die Prozessunfähigkeit gestütztes

    Dies ergibt sich zwar nicht aus dem Wortlaut der Bestimmung, aber aus der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 12/6721 S.9).

    Die gesetzliche Intention, dass die Niederschrift vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist, ergibt sich aus den Gesetzesmaterialien, wonach nach einer Vorfassung der Vorsitzende des Vorstands unterzeichnen sollte und es zu dieser nicht Gesetz gewordenen Bestimmung heißt: "War der Vorsitzende in der Hauptversammlung verhindert und durch den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten, so ist die Regelung sinngemäß so zu verstehen, dass dieser unterzeichnet." (BT-Drucks. 12/7848, S. 9).

  • OLG Hamburg, 30.12.2004 - 11 U 98/04

    Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungsrechte der Aktionäre; Anfechtung der

    Danach muss nur noch dargelegt werden, dass die Voraussetzungen der Vorschrift gegeben sind und weshalb der Ausschluss des Bezugsrechts vorgeschlagen wird (BT-Drucks. 12/6721, 10).
  • OLG Dresden, 18.09.1996 - 12 U 1727/95

    Isolierte Kapitalherabsetzung im Insolvenzverfahren - Erfordernis der sachlichen

    Unter dieser Voraussetzung bedarf es ausweislich der amtlichen Begründung "weder einer Interessenabwägung, wie sie für den Bezugsrechtsausschluß im übrigen verlangt wird, noch weiterer sachlicher Rechtfertigungsgründe" (Begründung des Gesetzentwurfes BT-Drucks. 12/6721 vom 01.02.1994, S. 10 = ZIP 1994, 247, 253).
  • LSG Bayern, 22.04.2005 - L 8 AL 7/04

    Anspruch eines Vorstandmitglieds auf Zahlung von Insolvenzgeld mangels

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