Gesetzgebung
BGBl. I 1998 S. 866 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 26, ausgegeben am 13.05.1998, Seite 866
- Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung und anderer Gesetze
- vom 18.02.1998
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 30.10.2008 - V ZB 41/08
Begriff des Einzelausgebots; Anforderungen an einen Verzicht auf eine …
Es ist zwar richtig, dass mit der Einführung dieser Bestimmung eine Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens bezweckt wurde (BT-Drucks. 13/9438 S. 9). - LG Bonn, 11.11.2014 - 6 T 293/14
Erkenntnisquellen, Nachlasspfleger, öffentliche Urkunde
Sie geht zurück auf die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags (BT-Dr. 13/9438, S. 3). - LG Flensburg, 23.03.2016 - 5 T 152/14
Gericht muss eine Entscheidung, die auch zur gewerblichen Nutzung bereitgestellt …
Es ist beispielsweise erforderlich, dass die Entscheidungen im Rahmen eines Forschungsvorhabens öffentlichen Zwecken diesen oder diese für Zwecke der Aus- und Fortbildung dienen (vgl. BT-Drucksache 13/9438, Seite 10).
- AG Schleswig, 20.12.2011 - 1 AR -6- 34
Zum öffentlichen Interesse i.R.d. JVKostO; openJur hat keinen Anspruch auf …
Wie sich aus der Gesetzesbegründung ergibt, hatte der Gesetzgeber die Verbilligung oder die kostenlose Abgabe beispielsweise dann im Blick, wenn ein Forschungsvorhaben öffentlichen Zwecken dient oder wenn die Entscheidungen im öffentlichen Interesse für Zwecke der Aus- und Fortbildung verwendet werden (vgl. Bundestags Drucksache 13/9438, S. 10). - LG Flensburg, 18.06.2012 - 5 T 25/12
Keine kostenlosen Entscheidungen für openjur.de
Es ist beispielsweise erforderlich, dass die Entscheidungen im Rahmen eines Forschungsvorhabens öffentlichen Zwecken dienen oder diese für Zwecke der Aus- und Fortbildung dienen (vgl. BT-Drucksache 13/9438, S. 10). - OLG Karlsruhe, 24.03.2000 - 11 W 32/00
Wirksamkeit der Ersatzzustellung an Ehepartner des Gegners
Sie geht zurück auf die Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags (BT-Drs. 13/9438, S. 3).