27.11.2000
Bundestag - Drucksache 14/4772
Änderungsantrag, Urheber: Fraktion der PDS
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 2000 S. 1920 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 28.12.2000, Seite 1920
- Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2001 (Haushaltsgesetz 2001)
- vom 21.12.2000
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)
- 23.08.2000 BT BUND WILL NÄCHSTES JAHR 478,7 MILLIARDEN DM AUSGEBEN (GESETZENTWURF)
- 18.10.2000 BT IM BUNDESHAUS NOTIERT
- 17.11.2000 BT BUNDESHAUSHALT 2001 SOLL 477 MILLIARDEN DM BETRAGEN
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Rostock, 19.07.2007 - 1 Ss 107/07
Volksverhetzung: Störung des öffentlichen Friedens durch den Versandhandel im …
Im Übrigen muss bei der Auslegung des Tatbestandes berücksichtigt werden, dass die Vorschrift im Zusammenhang mit der kontinuierlichen Zunahme rechtsextremistischer Versammlungen im Gepräge historischer Aufmärsche des NS-Regimes geschaffen wurde und diesem entgegenwirken sollte (BT-Drucksache 14/4832 S. 1 und 15/5051 S. 1). - LAG Sachsen, 20.09.1994 - 1 Sa 684/94
Ordentliche Kündigung einer Erzieherin nach dem Einigungsvertrag; …
Der Bundesgesetzgeber hat aber nur für besondere Behörden die Vertretungsmöglichkeiten deshalb erweitert-, um die Dienststellenleiter dieser Behörden zu entlasten und einer gängigen Verwaltungspraxis zu entsprechen (BT-Drucksache 14/4774, S. 9). - LAG Sachsen, 25.10.1994 - 5 Sa 687/94
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen mangelnden Bedarfs bei nicht …
Aus der Beschlußempfehlung und dem Bericht des Innenausschusses des deutschen Bundestages vom 14.6.1989 (BT-Drucksache 14/4774, Seite 9) ergibt sich, daß die Anfügung von Satz 4 an § 7 BPersVG deshalb erfolgen sollte, weil die Auffassung vertreten wurde, daß die bisherige Vertretungsregelung in § 7 BPersVG einen erheblichen Verfahrensaufwand verursache, weshalb es zweckmäßig erscheine, wenn der Dienststellenleiter auch sonstige Beschäftigte mit der Vertretung gegenüber dem Personalrat beauftragen könne, sofern der Personalrat sich damit einverstanden erkläre.
- LAG Sachsen, 16.08.1994 - 5 Sa 188/93 Aus der Beschlußempfehlung und dem Bericht des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 14.06.1989 (BT-Drucksache 14/4774, S. 9) ergibt sich, daß die Anfügung von Satz 4 deshalb erfolgen sollte, weil die Auffassung vertreten wurde, daß die bisherige Vertretungsregelung in § 7 BPersVG einen erheblichen Verfahrensaufwand verursache, weshalb es zweckmäßig erscheine, wenn der Dienststellenleiter auch sonstige Beschäftigte mit der Vertretung gegenüber dem Personalrat beauftragen könne, sofern der Personalrat sich damit einverstanden erkläre.
- VG Koblenz, 01.03.2001 - 4 PK 2877/00
Erstattung von Reisekosten ; Ausgabestopp für die Reisekostenvergütungen für …
Dies war und ist in den hier in Rede stehenden Ausgaben beim Titel 527 03, der einer der sog. flexiblen Titel ist, der Fall (vgl. § 5 Abs. 2 Nr. 2 des Haushaltsgesetzes 2000 vom 22. Dezember 1999 [BGBl. I S. 2561] sowie des Haushaltsgesetzes 2001 vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1920]) mit der Folge, dass der Beteiligte im Falle des "Erschöpfungseinwandes" gerichtlich überprüfbar nachzuweisen hat, dass auch die Mittel im Deckungskreis erschöpft sind, wobei es unerheblich ist, dass - wie der Beteiligte in der mündlichen Anhörung vorgetragen hat - nicht alle gegenseitig deckungsfähigen Mittel in der Bewirtschaftung des Fachreferats PSZ V 4 sind (vgl. BVerwG, a.a.O. sowie Niedersächsisches OVG, a.a.O.). - LAG Sachsen, 19.07.1994 - 12 (9) 143/93 In der Beschlußempfehlung und dem Bericht des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 14.06.1989 (BT-Drucksache 14/4774, Seite 9) wurde darauf abgestellt, daß die Regelung in § 7 BPersVG über die Vertretung der Dienststelle gegenüber dem Personalrat einen erheblichen verfahrensmäßigen Aufwand verursache und ein ordnungsgemäßes personalvertretungsrechtliches Beteiligungsverfahren nur dann eingeleitet sei, wenn die Vertretungsregelung des § 7 BPersVG beachtet wurden.