08.11.2001

Bundestag - Drucksache 14/7344

Bericht, Urheber: Finanzausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2001 S. 3858   

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BGBl. I 2001 S. 3858 (https://dejure.org/2001,36801)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 73, ausgegeben am 24.12.2001, Seite 3858
  • Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz - UntStFG)
  • vom 20.12.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 17.09.2001   BT   Umstrukturierungen mittelständischer Unternehmen erleichtern
  • 08.10.2001   BT   Sachverständige äußern sich zu Änderungen des Steuerrechts
  • 10.10.2001   BT   Wirtschaftsverbände begrüßen Einführung einer Reinvestitionsrücklage
  • 17.10.2001   BT   Regierung lehnt Ländervorschläge zur Unternehmensbesteuerung zumeist ab
 
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Wird zitiert von ... (125)

  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus

    In der Einzelbegründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz heißt es dazu (BTDrucks 14/6882, S. 41):.

    Am 10. Oktober 2001 fand eine öffentliche Anhörung hierzu statt (BTDrucks 14/7344, S. 2 f.).

    In seiner Beschlussempfehlung vom 7. November 2001 schlug der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags die Änderung vor, im letzten Halbsatz vor Mitunternehmer "unmittelbar beteiligter" einzufügen (BTDrucks 14/7343, S. 40).

    Die Begründung hierfür lautete (BTDrucks 14/7344, S. 12):.

    (4) Der Bundestag nahm das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz in der Fassung der BTDrucks 14/7343 am 9. November 2001 an (BRDrucks 893/01) und verabschiedete es am 14. Dezember 2001.

    (1) Mit der Einfügung des Satzes 2 in § 7 GewStG sollte ausweislich der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zu dem insoweit maßgeblichen Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz einer bis dahin möglichen und auch genutzten steuerlichen Umgehungsgestaltung der Boden entzogen werden (vgl. BTDrucks 14/6882, S. 41 sowie oben A I 3 b aa (1)).

    Diese Rechtslage verschaffte Kapitalgesellschaften die Möglichkeit, nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG Wirtschaftsgüter steuerneutral in eine Personengesellschaft einzubringen und sie anschließend durch Verkauf der Beteiligung hieran gewerbesteuerfrei zu veräußern (vgl. dazu BTDrucks 14/6882, S. 41 und Bericht der Bundesregierung vom 18. April 2001, a.a.O., sowie oben A I 3 b aa (1) und (2)).

    Die Neuregelung in § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG, welche die Gewerbesteuerpflicht auch für solche Veräußerungsgewinne eingeführt hat, wird in der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Vermeidung der beschriebenen, dort als missbräuchlich angesehenen Gestaltungen "für unverzichtbar gehalten" (BTDrucks 14/6882, S. 41).

    Die ausdrückliche Beschränkung der Ausnahme von der neu eingeführten Gewerbesteuerpflicht auf Veräußerungen durch unmittelbar an der Mitunternehmerschaft beteiligte natürliche Personen im Unterschied zu ursprünglich allen natürlichen Personen als Mitunternehmer (s. dazu oben A I 3 b aa (3)) erfolgte auf Vorschlag des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags (vgl. BTDrucks 14/7343 S. 40) mit der Begründung, dass die Beschränkung auf diesen Beteiligtenkreis notwendig sei, um die Beteiligungsbeziehungen bei mehrstufigen Personengesellschaften mit vertretbarem Verwaltungsaufwand feststellen zu können (vgl. BTDrucks 14/7344, S.12).

    Für die verfassungsrechtliche Einordnung insoweit nicht maßgeblich ist hingegen das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz (UntStFG) vom 20. Dezember 2001 (BGBl I S. 3858).

    Der Inhalt des dem Bundesrat zugeleiteten Gesetzentwurfs zur Einfügung eines neuen § 7 Satz 2 GewStG war identisch mit dem am 10. September 2001 beim Deutschen Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf (BTDrucks 14/6882).

    Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass die Einschränkung der Ausnahmeklausel des Halbsatzes 2 von § 7 Satz 2 GewStG später in dem entsprechenden Vorschlag des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages mit Verwaltungspraktikabilitätserwägungen begründet wurde (vgl. BTDrucks 14/7344, S. 12).

  • BFH, 17.09.2015 - III R 49/13

    Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Freiberuflersozietät gegen

    Die für den Streitzeitraum geltende Fassung erhielt § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG durch Art. 1 Nr. 5 Buchst. b des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes (UntStFG) vom 20. Dezember 2001 (BGBl I 2001, 3858, BStBl I 2002, 35).

    Die Entwurfsbegründung zur Neufassung des § 16 Abs. 3 EStG durch das UntStFG (BTDrucks 14/6882, S. 34) enthält keine abweichenden Erwägungen.

    Der Gesetzgeber versteht die Realteilung weiterhin als Umstrukturierungsmaßnahme (BTDrucks 14/6882, S. 34).

  • BFH, 14.01.2016 - IV R 5/14

    Anwendung des § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG bei unterjährigem Gesellschafterwechsel

    (1) Zwar sah die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz --UntStFG--) im Zuge der Einfügung von § 7 Satz 2 GewStG eine Änderung des § 35 EStG vor (vgl. BTDrucks 14/7343, S. 13 und S. 40), mit der in Fällen des § 7 Satz 2 GewStG sichergestellt werden sollte, dass es bei einer mittelbaren Beteiligung von natürlichen Personen nicht zu einer Belastung mit Einkommensteuer und Gewerbesteuer hinsichtlich eines Veräußerungsgewinns komme; die auf Veräußerungsgewinne entfallende Gewerbesteuer müsse nach Sinn und Zweck des § 35 EStG im gleichen Maße wie (die auf) laufende gewerbliche Einkünfte (entfallende) die entsprechende Einkommensteuer typisiert mindern (BTDrucks 14/7344, S. 8).

    Diese Beschlussempfehlung wurde indes durch das UntStFG vom 20. Dezember 2001 (BGBl I 2001, 3858) nicht umgesetzt.

    (2) Soweit der Finanzausschuss in seiner Beschlussempfehlung eine Ergänzung des im Gesetzentwurf enthaltenen neuen § 7 Satz 2 GewStG vorgeschlagen hat (BTDrucks 14/7343, S. 40), wonach nur die Veräußerungsgewinne bei Mitunternehmerschaften, die auf unmittelbar beteiligte natürliche Personen entfallen, von der Gewerbesteuer steuerfrei gelassen werden sollten, und dabei in seinem Bericht --allerdings ohne vertiefte Erörterung des Regelungskonzepts und der steuerlichen Wirkungen des § 35 EStG-- davon ausgegangen ist, dass bei einer mittelbar beteiligten natürlichen Person eine Entlastung um die Gewerbesteuer durch die Steuerermäßigung nach § 35 EStG erfolge (BTDrucks 14/7344, S. 12), ist diese Empfehlung zwar durch das UntStFG umgesetzt worden.

  • BFH, 12.10.2016 - I R 80/14

    Unionsrecht und Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit

    (3) Die Neuregelung der Hinzurechnungsbesteuerung durch das Steuersenkungsgesetz kam jedoch in der Praxis nie zur Anwendung, weil die betreffenden Vorschriften mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz --UntStFG--) vom 20. Dezember 2001 (BGBl I 2001, 3858, BStBl I 2002, 35) wieder aufgehoben und durch ein Hinzurechnungsbesteuerungssystem nach folgenden Maßgaben ersetzt wurden:.
  • BFH, 12.10.2016 - I R 92/12

    Doppelstöckige Personengesellschaft - Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen II

    Zudem sollte nach der Gesetzesbegründung (BTDrucks 17/10774, S. 20) die durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz) vom 20. Dezember 2001 (BGBl I 2001, 3858, BStBl I 2002, 35) eingeführte Vorgängerfassung, die ausschließlich auf negatives Einkommen des Organträgers abgestellt hatte, auf Organgesellschaften ausgedehnt werden.
  • BFH, 16.03.2017 - IV R 31/14

    Echte und unechte Realteilung; Aufgabe des Gewerbebetriebs bei Auflösung einer

    Die für den Streitzeitraum geltende Fassung erhielt § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG durch Art. 1 Nr. 5 Buchst. b des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl I 2001, 3858, BStBl I 2002, 35).

    Dies ergibt sich aus dem Sinn und Zweck der Realteilung, Umstrukturierungsmaßnahmen durch die steuerneutrale Übertragung von Betriebsvermögen zu erleichtern, sofern das unternehmerische Engagement in anderer Form fortgesetzt wird (vgl. BTDrucks 14/6882, S. 34).

  • BFH, 12.05.2016 - IV R 12/15

    Kein Wegfall des Buchwertprivilegs einer Teilmitunternehmeranteilsübertragung

    In Reaktion auf diese Rechtsprechung (dazu näher unter II.2.b cc) hat der Gesetzgeber mit Einführung des § 6 Abs. 3 Satz 2 EStG i.d.F. des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes (UntStFG) vom 20. Dezember 2001 (BGBl I 2001, 3858, BStBl I 2002, 35) die Übertragung des Teilmitunternehmeranteils zum Buchwert auch dann angeordnet, wenn der bisherige Betriebsinhaber (Mitunternehmer) Wirtschaftsgüter, die weiterhin zum Betriebsvermögen derselben Mitunternehmerschaft gehören, nicht überträgt, sofern der Rechtsnachfolger den übernommenen Mitunternehmeranteil über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nicht veräußert oder aufgibt.

    (1) Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf des UntStFG sah zunächst nur eine Erweiterung des § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG um den zweiten Halbsatz vor, wonach der zwingende Buchwertansatz auch bei der unentgeltlichen Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen sowie bei der unentgeltlichen Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils auf eine natürliche Person gelten sollte (BTDrucks 14/6882, S. 6).

    Ausweislich der Begründung des Gesetzentwurfs sollte mit dieser Regelung die bisherige Besteuerungspraxis durch eine gesetzliche Klarstellung abgesichert werden (BTDrucks 14/6882, S. 32).

    (3) Das Gesetz wurde sodann mit einigen vom Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen (BTDrucks 14/7343) vom Bundestag beschlossen (Plenarprotokoll des Deutschen Bundestags 14/199, S. 19576).

  • BFH, 16.12.2015 - IV R 8/12

    Steuerneutrale Buchwertfortführung trotz Auswechslung der Mitunternehmer vor

    a) § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG will die Realteilung als Umstrukturierungsmaßnahme auch bei Zuteilung von einzelnen Wirtschaftsgütern steuerneutral ermöglichen, sofern das unternehmerische Engagement in anderer Form fortgesetzt wird und die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist (vgl. BTDrucks 14/6882, S. 34).
  • BFH, 19.07.2018 - IV R 39/10

    Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer

    Es sollte vermieden werden, dass die breitere, schon bisher Veräußerungsgewinne erfassende gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage bei Kapitalgesellschaften dadurch umgangen wird, dass die zu veräußernden Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG steuerneutral vor ihrer Veräußerung auf eine Personengesellschaft übertragen werden und anschließend die Beteiligung an der Personengesellschaft gewerbesteuerfrei veräußert wird (vgl. BTDrucks 14/6882, S. 41; zur --zunächst durch ein redaktionelles Versehen des Gesetzgebers geprägten-- Entstehungsgeschichte und Begründung der Norm ausführlich BVerfG-Urteil in BStBl II 2018, 303, Rz 11 ff.).

    So wird in BTDrucks 14/7344, S. 12 ausgeführt, dass --soweit eine natürliche Person mittelbar beteiligt ist-- eine Entlastung um die Gewerbesteuer durch die Steuerermäßigung nach § 35 EStG erfolge (zur gleichheitsrechtlichen, für die Bestimmung des Gesetzeszwecks allerdings nicht maßgeblichen Bewertung dieser Gesetzesbegründung BVerfG-Urteil in BStBl II 2018, 303, Rz 118).

  • FG Münster, 02.03.2007 - 9 K 5772/03

    Zurechnung einer nach dem Körperschaftsteuergesetz (KStG) bei der

    Es wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob die zu § 8 Nr. 5 Gewerbesteuergesetz (GewStG) in der Fassung des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz (UntStFG) vom 20. Dezember 2001 (BGBl I 2001, 3858) ergangene Anwendungsregelung des § 36 Abs. 4 GewStG in der Fassung des UntStFG mit Artikel 20 Abs. 3 i. V. m. Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz insoweit vereinbar ist, als die nach § 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes außer Ansatz bleibenden Gewinnanteile (Dividenden) und die diesen gleichgestellten Bezüge und erhaltenen Leistungen aus Anteilen an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes, soweit sie nicht die Voraussetzungen des § 9 Nr. 2a oder 7 GewStG erfüllen, unter den in dieser Vorschrift weiter genannten Voraussetzungen auch dann dem Gewinn aus Gewerbebetrieb, § 7 GewStG, hinzuzurechnen sind, wenn der Gewinnverwendungsbeschluss der ausschüttenden Körperschaft vor dem 20. Dezember 2001 gefasst und der auf die als Gesellschafterin beteiligte Körperschaft entfallende Betrag auch vor dem 20. Dezember 2001 ausgezahlt wurde und das im Zeitpunkt der Beschlussfassung und Auszahlung geltende Gesetz eine Hinzurechnung zum Gewinn nicht vorsah.

    Streitig ist, ob eine am 15. Dezember 2001 beschlossene und am 17. Dezember 2001 durch Überweisung ausgezahlte Ausschüttung, die nach § 8b Abs. 1 S. 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) in der Fassung des Steuersenkungsgesetzes 2001 ( StSenkG) vom 23. Oktober 2000 (Bundesgesetzblatt -BGBl.- I 2000, 1433, Bundessteuerblatt -BStBl.- I 2000, 1428) bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleibt, nach § 8 Nr. 5 Gewerbesteuergesetz (GewStG) in der Fassung des Unternehmensteuerfortentwicklungsgesetzes - UntStFG - vom 20. Dezember 2001 (verkündet am 24. Dezember 2001 im BGBl. I 2001, 3858) dem Gewinn aus Gewerbebetrieb, § 7 GewStG, hinzuzurechnen ist.

    Da nach § 36 Abs. 4 GewStG in der Fassung des UntStFG vom 20. Dezember 2001, a.a.O., die durch dieses Gesetz eingeführte Vorschrift des § 8 Nr. 5 GewStG schon für den Erhebungszeitraum 2001 anzuwenden war, rechnete der Beklagte (das Finanzamt - FA-) im Gewerbesteuermessbescheid 2001 vom 19. August 2002 Gewinnanteile (Dividenden) in Höhe von 232.200 DM dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzu und setzte den Gewerbesteuermessbetrag auf 19.445 DM fest.

    Nach der Überzeugung des Senats ist die zu § 8 Nr. 5 GewStG in der Fassung des UntStFG vom 20. Dezember 2001, a.a.O., ergangene Anwendungsregelung des § 36 Abs. 4 GewStG insoweit verfassungswidrig, als die sich steuererhöhend auswirkende Gesetzesänderung auf den gesamten Erhebungszeitraum 2001 und damit auch auf solche Gewinnanteile (Dividenden) anzuwenden ist, die auf Grund eines Gesellschafterbeschlusses vor dem 24. Dezember 2001 vereinbart und ausgezahlt wurden.

    Art. 4 Nr. 5 UntStFG regelt den Anwendungsbereich der neu eingefügten Vorschrift und ordnet in § 36 Abs. 4 GewStG in der Fassung vom 20. Dezember 2001 (a.a.O) nach weiteren Änderungen des GewStG: nunmehr § 36 Abs. 6 - die erstmalige Anwendung für den Erhebungszeitraum 2001 an.

    Das Gesetz wurde am 24. Dezember 2001 im BGBl. I 2001, S. 3858 verkündet.

    Zwischen den Beteiligten ist - nach Auffassung des Senats zu Recht - unstreitig, dass die hier zu beurteilenden Bezüge nach § 8b Abs. 1 KStG in der im Streitjahr geltenden Fassung bei der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens außer Ansatz bleiben und nach § 8 Nr. 5 GewStG in der Fassung des UntStFG vom 20. Dezember 2001, a.a.O., dem Gewinn aus Gewerbebetrieb, § 7 GewStG, hinzuzurechnen sind.

  • BGH, 19.03.2009 - IX ZR 214/07

    Werhahn/HHP: Keine Falschberatung

  • BFH, 19.04.2007 - IV R 4/06

    BFH ruft BVerfG an: Rückwirkende Einschränkung des gewerbesteuerrechtlichen

  • BFH, 28.02.2018 - VIII R 30/15

    Zur Besteuerung von Liquidationszahlungen nach Auflösung einer Stiftung

  • BVerfG, 24.11.2022 - 2 BvR 1424/15

    Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im

  • BFH, 07.09.2016 - I R 57/14

    Keine Ergänzungsbilanz für persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA bei

  • BFH, 14.01.2016 - IV R 48/12

    In Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14. Januar 2016 IV R 5/14 -

  • BFH, 17.12.2014 - IV R 57/11

    Keine tarifbegünstigte Anteilsveräußerung bei nur teilweiser Aufdeckung der in

  • FG Nürnberg, 14.02.2008 - IV 191/05

    Zurechnung der von der Organgesellschaft vereinnahmten ausländischen

  • FG Düsseldorf, 04.12.2014 - 14 K 2968/09

    Übertragung von Wirtschaftsgütern einer KG auf Ein-Mann-GmbH & Co. KG des

  • BFH, 14.01.2009 - I R 47/08

    Im Veranlagungszeitraum 2002 keine Anwendung der sog. Bruttomethode im Organkreis

  • BVerfG, 15.10.2008 - 1 BvR 1138/06

    Keine unzulässige Rückwirkung der § 36 Abs 2 GewStG, § 2 Abs 2 S 3 GewStG jeweils

  • BVerfG, 06.12.2022 - 2 BvL 29/14

    Körperschaftsteuerminderungspotenzial III - Weitere Übergangsregelung vom

  • FG Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 6 K 99/06

    Wegfall des § 14 Abs. 2 AStG nicht bereits in 2000

  • BFH, 18.12.2014 - IV R 22/12

    Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Veräußerung eines

  • FG Münster, 01.09.2011 - 9 K 5772/03

    Bestätigung des Vorlagebeschlusses des Gerichts v. 2.3.2007 an das BVerfG:

  • FG Münster, 22.02.2008 - 9 K 5096/07

    Vereinbarkeit einer rückwirkenden Anwendung von § 40a Abs. 1 S. 2 Gesetz über

  • FG Baden-Württemberg, 08.05.2018 - 6 K 1775/16

    Kürzung des Gewinns aus Gewerbebetrieb gemäß § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG um den

  • BFH, 20.08.2015 - IV R 34/12

    Anforderung an Ausübung des Bewertungswahlrechts nach § 3 Satz 1 UmwStG 2002

  • BFH, 20.10.2015 - VIII R 33/13

    Anwendbarkeit der Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs nach Realteilung

  • BFH, 28.10.2009 - I R 27/08

    Abzugsverbot für negative Aktiengewinne aus Investmentfonds mit ausländischen

  • FG Baden-Württemberg, 23.04.2009 - 3 K 50/06

    Auslegung des § 34 Abs. 7 Satz 7 KStG (§ 34 Abs. 4 Satz 7 KStG a.F.) - Begriff

  • BFH, 10.06.2008 - VIII R 79/05

    Büroetage als wesentliche Betriebsgrundlage einer Steuerberater-Sozietät - Kein

  • BFH, 27.11.2008 - IV R 72/06

    Gewerbesteuerrechtlicher Verlustabzug bei Mehrmütterorganschaft

  • BFH, 04.04.2007 - I R 57/06

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Frühere Geltung des Abzugsverbots für

  • BFH, 17.09.2014 - IV R 33/11

    Aufnahme neuer Gesellschafter in eine Personengesellschaft gegen Zuzahlung an

  • BFH, 19.04.2007 - IV R 59/05

    Rückwirkende Kürzung der gewerbesteuerrechtlichen Verlustabzugs bei Ausscheiden

  • FG Hamburg, 07.11.2007 - 5 K 153/06

    Körperschaftsteuer: Ausgabenabzugsverbot bei steuerfreien Bezügen aus

  • FG Düsseldorf, 28.11.2013 - 16 K 2513/12

    Gewerbesteuer: Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 1 AStG als Teil des

  • BFH, 16.09.2004 - IV R 11/03

    Aufnahme eines Sozius in ein Einzelunternehmen nach dem Zwei-Stufen-Modell

  • BFH, 11.07.2017 - I R 88/15

    Keine Kürzung des Hinzurechnungsbetrags gemäß § 8 Nr. 5 GewStG um

  • BVerfG, 10.07.2009 - 1 BvR 1416/06

    Keine Grundrechtsverletzung durch Ablehnung der Übertragung von Verlusten einer

  • BFH, 28.05.2015 - IV R 27/12

    Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG für Veräußerungsgewinne nach Umwandlung

  • BFH, 12.10.2005 - X R 35/04

    Personengesellschaft zwischen nahen Angehörigen; Einbringung Einzelunternehmen

  • BFH, 27.03.2007 - VIII R 25/05

    Einschränkende Auslegung hinsichtlich der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens

  • BFH, 19.07.2017 - I R 87/15

    Unionsrechtlicher Prüfungsmaßstab für § 8b Abs. 6 Nr. 1 KStG 1999 a.F. bei

  • BFH, 03.08.2005 - I R 74/02

    Untätigkeitsklage; Untätigkeitseinspruch

  • BFH, 19.07.2018 - IV R 31/15

    Umfang der Gewerbesteuerbarkeit eines Gewinns aus der Veräußerung eines

  • FG Düsseldorf, 09.02.2012 - 3 K 1348/10

    Realteilung durch Übertragung von Wirtschaftsgütern einer Gesamthand auf

  • FG Nürnberg, 21.02.2018 - 4 K 1425/15

    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

  • BFH, 10.02.2016 - VIII R 38/12

    Steuerbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung eines (Teil-)

  • BFH, 17.09.2014 - I R 30/13

    Kein Verstoß gegen unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit durch Hinzurechnung

  • BFH, 19.12.2007 - I R 52/07

    Erstmalige Realisierung von Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 Abs. 2 KStG 1999

  • BFH, 10.12.2014 - I R 76/12

    Körperschaftsteuererhöhung: Ausschüttungsunabhängige Nachbelastung des

  • BFH, 22.05.2019 - I R 16/17

    Sonderumlagen als Gewinnminderungen i.S. des § 8b Abs. 6 Satz 2 i.V.m. Abs. 3

  • BFH, 18.03.2009 - I R 37/08

    Ausnahmsweise steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn nach § 8b Abs. 4 KStG 2002 -

  • BFH, 12.10.2016 - I R 93/12

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 10. 2016 I R 92/12 -

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2003 - 9 S 1504/02

    Finanzausgleich - Ausgleichsstock- Mittelverteilung - Verwaltungsvorschrift -

  • BFH, 29.05.2008 - IX R 62/05

    Wesentlichkeit einer Beteiligung i.S. von § 17 Abs. 2 Satz 4 Buchst. b, Abs. 4

  • BFH, 26.11.2014 - X R 18/13

    Inhaltliche Bestimmtheit von Zinsbescheiden - Festsetzungsfrist für

  • FG Niedersachsen, 04.07.2008 - 10 K 764/03

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der steuerneutralen Übertragungsmöglichkeit

  • BFH, 21.10.2014 - I R 1/13

    Verschmelzung einer GmbH auf eine Personengesellschaft - Keine Beschwer durch

  • BFH, 25.11.2014 - I R 78/12

    Festsetzung eines Körperschaftsteuererhöhungsbetrags bei bloßem Formwechsel -

  • FG Düsseldorf, 06.03.2008 - 15 K 713/07

    Rechtmäßigkeit der Unterwerfung von Gewinnausschüttungen einer belgischen

  • FG Baden-Württemberg, 10.12.2013 - 5 K 1181/10

    Aufteilung des anteiligen Gewerbesteuermessbetrags gemäß § 35 Abs. 2 EStG bei

  • FG Münster, 23.09.2015 - 10 K 4079/14

    Begünstigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG (Fünftelregelung) neben

  • FG Münster, 22.05.2014 - 9 K 5096/07

    Teilwertabschreibung auf Investmentfondsanteile

  • FG Münster, 25.07.2012 - 10 K 3388/08

    Steuerfreiheit des Gewinns aus der Veräußerung eines Kapitalgesellschaftsanteils,

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2003 - 9 S 1574/02

    Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsstock scheitern an Aktienbesitz VGH weist

  • FG München, 27.05.2008 - 13 K 460/05

    Steuerliche Behandlung einer Realteilung bei Überführung von

  • FG Köln, 14.01.2010 - 13 K 3157/05

    Steuerliches Einlagekonto bei Körperschaften im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG

  • BFH, 09.04.2008 - I R 68/06

    Ermittlung des Anfangsbestandes des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben

  • FG Baden-Württemberg, 18.11.2011 - 11 K 1481/09

    (Voraussetzungen für eine Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto i.S. des

  • FG Sachsen, 04.11.2010 - 6 K 963/10

    Grundstücksübertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen

  • FG Münster, 19.10.2005 - 10 K 6992/03

    Zeitliche Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 10b EStG i.d.F. des StSenkG v. 23.10.2000

  • FG Baden-Württemberg, 08.05.2018 - 6 K 2814/16

    Kürzung des Gewinns aus Gewerbebetrieb gemäß § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG um den

  • FG München, 19.11.2003 - 7 K 3723/03

    Abzugsfähigkeit von auf den verbleibenden Gesellschafter einer

  • FG Hessen, 08.03.2017 - 8 K 442/17

    § 14 Abs.2 S.1 KStG, GewStG jeweils i.d.F. UntStFG § 2 Abs.2 S.3, § 36 Abs.2 S.3,

  • FG Baden-Württemberg, 24.07.2006 - 6 K 176/03

    Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos gem. § 27 KStG n.F. bei Betrieben

  • FG Hessen, 08.03.2017 - 8 K 817/12

    § 14 Abs.2 S.1 KStG, GewStG jeweils i.d.F. UntStFG § 2 Abs.2 S.3, § 36 Abs.2 S.3,

  • FG Niedersachsen, 07.12.2005 - 2 K 637/98

    Unternehmeridentität und Unternehmensidentität als Voraussetzung einer Kürzung

  • FG Düsseldorf, 26.05.2015 - 10 K 1590/14

    Gewerbesteuer: Veräußerung eines Kommanditanteils durch beteiligte GmbH - Umfang

  • FG Hamburg, 20.02.2013 - 2 K 207/11

    Gewerbesteuer: Erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen

  • FG Düsseldorf, 22.01.2009 - 16 K 1267/07

    Zusammenfassung mehrerer Feststellungen im Feststellungsbescheid des Finanzamts

  • FG Baden-Württemberg, 24.07.2006 - 6 K 178/03

    Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos gem. § 27 KStG n.F. bei Betrieben

  • FG Köln, 10.11.2015 - 10 K 410/14

    Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Steuerbesitzdividenden in Falle der

  • FG Baden-Württemberg, 08.03.2010 - 6 K 1157/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei vergünstigtem Erwerb eigener Anteile durch

  • FG Baden-Württemberg, 24.07.2006 - 6 K 179/03

    Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos gemäß § 27 Abs. 2 und 7 KStG

  • BFH, 30.03.2009 - VIII B 172/08

    Teilanteilsveräußerung bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit - Keine

  • FG Hessen, 19.12.2007 - 2 K 1375/05

    Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 4 Satz 3 UmwStG - Keine Missachtung des

  • FG Münster, 19.10.2005 - 10 K 6838/03

    Zeitliche Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 10b EStG i.d.F. des StSenkG v. 23.10.2000

  • FG Baden-Württemberg, 21.08.2013 - 4 K 1882/08

    Aufdeckung der stillen Reserven eines auf eine personenidentische und

  • BFH, 28.04.2009 - VIII B 42/08

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BFH, 11.12.2008 - VIII B 226/07

    Nichtzulassungsbeschwerde - missbräuchliche Aufnahme eines Partners nach dem sog.

  • FG Köln, 23.07.2008 - 13 K 3714/04

    Bestimmung des betroffenen Veranlagungszeitraums bei der Minderung oder Erhöhung

  • BFH, 09.04.2008 - I R 69/06

    Anordnungsinhalt des § 27 Körperschaftsteuergesetz in der Fassung vom 01.01.2001

  • BFH, 09.04.2008 - I R 70/06

    Anordnungsinhalt des § 27 Körperschaftsteuergesetz in der Fassung vom 01.01.2001

  • FG Baden-Württemberg, 26.03.2008 - 3 K 142/06

    Auch im Jahr 2001 keine Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf den

  • FG Hamburg, 15.02.2008 - 2 K 239/06

    Körperschaftsteuerrecht: Das steuerliche Einlagekonto und seine Verwendung

  • BFH, 18.03.2005 - XI B 158/03

    NZB: grundsätzliche Bedeutung; ausgelaufenes Recht

  • BFH, 18.10.2005 - I B 226/04

    NZB - grundsätzliche Bedeutung; Abwicklung KapG; Betriebsaufgabegewinn

  • FG Münster, 19.12.2002 - 1K 1213/01
  • FG München, 18.09.2012 - 7 K 2684/10

    Verstoß des Abzugsverbots für negativen Aktiengewinn aus Investmentfond gegen

  • FG Münster, 19.05.2011 - 11 K 2340/07

    Tarifbegünstigung der Veräußerung im SBV bilanzierter WG einer

  • FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 190/06

    Einkommensteuer: Zeitliche Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens bei

  • FG Düsseldorf, 27.10.2009 - 6 K 2724/06

    Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen; Abzugsverbot; Teilwertabschreibungen

  • BFH, 05.10.2009 - I B 35/09

    Kürzung von Zurechnungsbeträgen gemäß § 14 Abs. 2 AStG im Wirtschaftsjahr 2000

  • BFH, 27.10.2004 - XI B 216/02

    Einzelpraxis: Einbringung in GbR

  • FG Baden-Württemberg, 06.11.2002 - 13 K 69/02

    Keine Berücksichtigung von Unterentnahmen aus Wirtschaftsjahren vor 1999 bei der

  • BFH, 24.11.2005 - VIII B 255/04

    Teilanteilsveräußerung - Rückbehalt von Sonderbetriebsvermögen

  • FG Schleswig-Holstein, 21.10.2003 - 5 K 127/01

    Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen

  • FG Düsseldorf, 15.07.2010 - 16 K 4642/09

    Berücksichtigungsfähigkeit eines Verlustes aufgrund der Veräußerung von zwei

  • FG Schleswig-Holstein, 07.05.2009 - 5 K 277/06

    Wirtschaftliche Vergleichbarkeit mit Gewinnausschüttungen im Sinne des § 20 Abs.

  • FG Baden-Württemberg, 16.03.2006 - 6 K 177/03

    Körperschaftsteuerlicher Systemwechsel - Betrieb gewerblicher Art - Feststellung

  • FG Düsseldorf, 10.12.2015 - 8 K 633/13

    Unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen zu dem Ansatz von

  • FG Berlin-Brandenburg, 25.10.2011 - 6 K 6183/08

    Gewerbesteuerpflicht des Gewinns aus der Veräußerung einer Kommanditbeteiligung

  • FG München, 16.02.2016 - 6 K 2600/13

    Rechtmäßigkeit einer Körperschaftssteuererhöhung

  • FG Hamburg, 09.04.2008 - 3 K 224/06

    Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf Liquidationsverluste

  • FG Nürnberg, 21.07.2009 - 1 K 733/07

    Anwendung des § 8b KStG auf einen negativen Aktiengewinn aus der Veräußerung von

  • FG Düsseldorf, 25.10.2006 - 7 K 4565/04

    Gewerbesteueranrechnung; Umwandlung; Kapitalgesellschaft; Personengesellschaft;

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2003 - 9 S 2184/02

    Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsstock scheitern an Aktienbesitz VGH weist

  • FG Hamburg, 02.07.2004 - I 178/04

    Körperschaftsteuer: Keine rückwirkende Begründung von Organschaften bei

  • FG Baden-Württemberg, 24.10.2011 - 10 K 3397/09

    Keine Feststellung von Körperschaftsteuerguthaben für eine rechtsfähige Stiftung

  • FG Baden-Württemberg, 20.04.2015 - 6 K 2643/10

    Keine Unterbrechung des Klageverfahrens aufgrund Eröffnung des

  • FG Düsseldorf, 09.03.2010 - 6 K 3322/07

    Zurückverlagerung des steuerlichen Übertragungsstichtags bei einem

  • FG Baden-Württemberg, 20.04.2015 - 6 K 2643/13

    Unzulässigkeit der Klage bei Anfechtung eines Nullbescheids auch wenn das

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