17.04.2002

Bundestag - Drucksache 14/8796

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2002 S. 3412   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,45030
BGBl. I 2002 S. 3412 (https://dejure.org/2002,45030)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 62, ausgegeben am 30.08.2002, Seite 3412
  • Drittes Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften
  • vom 24.08.2002

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 23.04.2002   BT   Bundesregierung will das Gewerberecht bereinigen
  • 05.06.2002   BT   Änderungen am Gewerberecht einstimmig befürwortet
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 299/18

    Wirksamkeit eines Kopftuchverbots?

    § 106 der Gewerbeordnung (GewO) in der Fassung des Gesetzes vom 24. August 2002 (BGBl. I S. 3412) regelt unter der Überschrift "Weisungsrecht des Arbeitgebers":.
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 733/07

    Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung - Unpfändbarkeit

    Die Erfüllung des Anspruchs auf private Nutzung war deshalb ein Sachbezug iSv. § 107 Abs. 2 Satz 1 und 5 GewO (vgl. BT-Drucks. 14/8796 S. 24; zu der nötigen generalisierenden Bewertung der Interessenlage Bauer/Opolony BB 2002, 1590, 1593; Boemke in Boemke GewO § 107 Rn. 18; Wank in Tettinger/Wank GewO 7. Aufl. § 107 Rn. 5).

    Zusätzlich zum Arbeitsentgelt gewährte Sachbezüge werden von der Regelung nach der Gesetzesbegründung nicht erfasst (BT-Drucks. 14/8796 S. 25).

    "Beschäftigte" sollen nicht in eine Lage geraten, in der sie Gegenstände, die sie als "Naturallohn" erhalten haben, erst verkaufen müssen, bevor ihnen Geld zur Verfügung steht (BT-Drucks. 14/8796 S. 25).

  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 632/07

    Zeugnis - Tageszeitungsredakteur - Stressbelastbarkeit

    Deshalb hat es Auswirkungen auf das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers (vgl. BT-Drucks. 14/8796 S. 25).
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04

    Außendienstmitarbeiter - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des

    Denn diese Regelung ist durch Art. 1 Nr. 20 des Dritten Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlichen Vorschriften vom 24. August 2002 (BGBl. I S. 3412) mit Wirkung zum 1. Januar 2003 zusammen mit anderen inhaltlich nicht mehr als zeitgemäß angesehenen Vorschriften ersatzlos entfallen (vgl. dazu Begründung des Regierungsentwurfs BT-Drucks. 14/8796, S. 16, 26 zu Art. 1 Nr. 20).
  • BAG, 17.02.2009 - 9 AZR 676/07

    Berufskleidung - Aufrechnung - Pfändungsschutz

    der Arbeitnehmer muss Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Pfändungsfreibetrags in Geld erhalten (BT-Drucks. 14/8796 S. 25).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2018 - 26 Sa 1151/17

    Mindestlohnklage eines Taxifahrers - abgestufte Darlegungslast - Folgen der

    Dabei soll die Ausübung des Weisungsrechts - anders als noch der Wortlaut von § 121 GewO nahelegte, ohne dass die Rechtsprechung die Vorschrift so verstand - nicht in einem "Über- oder Unterordnungsverhältnis" erfolgen, sondern in einem "eher partnerschaftliche[n] Miteinander" im Arbeitsverhältnis (so ausdrücklich die Gesetzesbegründung BT-Drs. 14/8796 S. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2004 - 6 S 593/04

    Gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Geschäftsführers einer GmbH; fehlende

    Rechtsgrundlage für den unter Ziff. 1 angeordneten Widerruf der erteilten Betriebserlaubnis sind §§ 15 Abs. 2, 4 Abs. 1 des Gaststättengesetzes (in der Änderungsfassung vom 24.08.2002, BGBl. I S. 3412), wonach eine erteilte Gaststättenerlaubnis zwingend zu widerrufen ist, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die - bei früherer Kenntnis - eine Versagung der Erlaubnis gerechtfertigt hätten.
  • LAG Baden-Württemberg, 05.07.2011 - 22 Sa 11/11

    Kündigung in der Probezeit - Arbeitsunfähigkeit aufgrund Arbeitsunfall

    Deshalb hat es Auswirkungen auf das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers (vgl. BT-Drucks. 14/8796 S. 25).
  • LAG Düsseldorf, 25.01.2010 - 14 Sa 1185/09

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nach

    (1)Die Klägerin hat gegen den Beklagten einen Anspruch darauf, dass im Zeugnis auch auf bestimmte, ihre Leistung kennzeichnende Faktoren eingegangen wird (vgl. dazu Schleßmann, a. a. O., S. 105, unter Hinweis auf die Begründung zu § 109 GewO in BT-Drucks. 14/8796 vom 17.04.2002, S. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 6 S 1287/04

    Zulässigkeit des staatlichen Monopols für die Veranstaltung von Sportwetten

    Da für die hier allein in Rede stehenden gewerblich veranstalteten (Oddset-)Sportwetten (vgl. demgegenüber für Pferdewetten das Rennwett- und Lotteriegesetz vom 08.04.1922 i. d. F. vom 24.08.2002, BGBl. I S. 3412) weder nach Bundesrecht (vgl. § 33h Nr. 3 GewO) noch nach baden-württembergischem Landesrecht (vgl. das insoweit inzwischen allein noch maßgebliche Staatslotteriegesetz vom 14. Dezember 2004, GBl. S. 894) - StLG - ein gesetzlicher Erlaubnistatbestand besteht, kann die Untersagungs- und Einstellungsverfügung ihre Rechtsgrundlage ausschließlich in der polizeirechtlichen Generalklausel der §§ 1, 3 des baden-württembergischen Polizeigesetzes (im folgenden: PolG) finden.
  • LAG Hamm, 25.10.2016 - 7 Sa 803/16

    Annahmeverzug; Leistungseinschränkung

  • VGH Bayern, 05.08.2004 - 22 ZB 04.1853

    Auswirkungen der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen

  • OVG Hamburg, 01.10.2003 - 4 Bs 370/03

    Entfernung von bestimmten Unterhaltungsspielgeräte in einer Spielhalle;

  • VG Hamburg, 04.11.2010 - 4 K 26/07

    Angebot von Internet-Sportwetten von einer im Ausland ansässigen Körperschaft des

  • LAG Baden-Württemberg, 21.06.2004 - 15 Sa 18/04

    Überprüfung einer Versetzungsanordnung

  • VG Oldenburg, 22.01.2003 - 6 A 3138/02

    Voraussetzungen für den Nachzahlungsanspruch von Beamten mit mehr als zwei

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