29.04.2009
Bundestag - Drucksache 16/12814
Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)
Deutscher Bundestag
Gesetzgebung
BGBl. I 2009 S. 2512 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 04.08.2009, Seite 2512
- Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
- vom 31.07.2009
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen)
- bundestag.de
Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
- 12.05.2009 BT Regierung will Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen stärken
Wird zitiert von ... (32)
- BGH, 03.03.2022 - IX ZR 78/20
Beweisdarlegung des Insolvenzverwalters für das Erkennen oder der billigenden …
Ebenso wenig unterlagen die WSV 2012 und die WSV 2014 dem Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2512 ff; fortan: Schuldverschreibungsgesetz 2009 oder SchVG), weil sie vor dem 5. August 2009 ausgegeben worden waren. - BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 259/09
Verzugszinsen: Begriff der "Entgeltforderung"; Behandlung des …
Dabei dürfen diese Billigkeitsaspekte nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zu Art. 17 Abs. 2 der Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter (künftig Handelsvertreterrichtlinie; ABl. EG Nr. L 382 S. 17), der der Gesetzgeber durch die Neufassung des § 89b Abs. 1 HGB mit Wirkung vom 5. August 2009 Rechnung getragen hat (Art. 6a des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung vom 31. Juli 2009, BGBl. I 2512), zwar nicht ausschließlich zu einer Anpassung des Ausgleichsanspruchs nach unten führen (EuGH…, Urteil vom 26. März 2009 - Rs. C-348/07, EuZW 2009, 304, Rdnr. 23 - Turgay Semen/Deutsche Tamoil GmbH; Thume, BB 2009, 2490, 2493; Emde, DStR 2009, 1478, 1482 f.). - BGH, 23.11.2011 - VIII ZR 203/10
Gerichtliche Schätzung eines Handelsvertreterausgleichsanspruchs eines …
a) Im Ansatz zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass auf den vorliegenden Fall § 89b Abs. 1 HGB, auf den § 89b Abs. 5 HGB für den Versicherungs- und den Bausparkassenvertreter mit bestimmten Modifikationen verweist, in der Fassung vor Inkrafttreten des Art. 6a des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2512) am 5. August 2009 anwendbar ist.
- BGH, 24.02.2015 - XI ZR 193/14
BGH bejaht Zahlungsverpflichtung der Republik Argentinien gegenüber privaten …
Um die Anleihebedingungen insoweit der gerichtlichen Kontrolle zu entziehen, übernehmen das Schuldverschreibungsgesetz und das Bundesschuldenwesengesetz jeweils die Funktion eines Leitbildes, das die wesentlichen Inhalte der unter den Staaten der Eurozone abgestimmten Umschuldungsklauseln nachzeichnet und damit "kontrollfest" macht (BT-Drucks. 16/12814, S. 1 f., 13 f. und BT-Drucks. 17/9049, S. 1 f., 7; zur Möglichkeit der Änderung der Anleihebedingungen von Altschuldverschreibungen nach § 24 Abs. 2 SchVG siehe BGH, Urteil vom 1. Juli 2014 - II ZR 381/13, BGHZ 202, 7). - BGH, 16.11.2017 - IX ZR 260/15
Insolvenzverfahrenseröffnung: Aufhebung von Beschlüssen der Gläubiger einer …
Diese Kontrollmöglichkeit folgt aus der Anlehnung des Verfahrens an das Aktiengesetz und die aktienrechtliche Anfechtungsklage (BT-Drucks. 16/12814, S. 25).Der Gesetzgeber ist ausdrücklich davon ausgegangen, dass die Regelungen der Insolvenzordnung dem Schuldverschreibungsgesetz in der Insolvenz vorgehen, soweit nicht ausnahmsweise § 19 Abs. 2 bis 4 SchVG etwas anderes vorschreibt (BT-Drucks. 16/12814, aaO;… Hopt/Seibt/Knapp, Schuldverschreibungsrecht, 2017, § 19 SchVG Rn. 5;… Veranneman/Rattunde, SchVG, 2. Aufl., § 19 Rn. 6).
Das Schuldverschreibungsrecht sollte international üblichen Anforderungen soweit wie möglich angepasst werden (BT-Drucks. 16/12814, S. 1).
Dabei wurde ausdrücklich die Notwendigkeit betont, den Gläubigern gerade in der Krise und der Insolvenz des Schuldners die Möglichkeit zu bestimmten Änderungen der Anleihebedingungen zu eröffnen (BT-Drucks. 16/12814, aaO).
a) Die Wirksamkeit eines Opt-in-Beschlusses scheitert entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts (in diesem Sinne ebenfalls Veranneman, SchVG, aaO § 24 Rn. 7 unter Hinweis auf BT-Drucks. 16/12814, S. 25) nicht daran, dass das Gesetz den Gläubigern nach Verfahrenseröffnung eine Beschlussfassung über die Änderung der Anleihebedingungen verwehrt.
Zu einem solchen Vertrag können die Gläubiger gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 SchVG mit Mehrheit ihre Zustimmung erklären (BT-Drucks. 16/12814, S. 18).
Durch die Anwendung des Neurechts werden die Gläubiger nicht begünstigt, sondern nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers verstärkt in die Verantwortung genommen (BT-Drucks. 16/12814, S. 1, 13).
- BGH, 14.07.2016 - IX ZA 9/16
Prozesskostenhilfe für den gemeinsamen Vertreter von …
Das Schuldverschreibungsgesetz regelt, auf welche Weise die Gläubiger einer Anleihe zur Sanierung oder in der Insolvenz des Schuldners durch Mehrheitsentscheidung auf die verbrieften Rechte einwirken können (BT-Drucks. 16/12814 S. 13).Das Schuldverschreibungsgesetz ändert nichts daran, dass die Rechtsverhältnisse zwischen dem jeweiligen Gläubiger und dem Schuldner bezüglich der Schuldverschreibungen individuell sind (vgl. BT-Drucks. 16/12814 S. 20).
Soweit nach Bestellung eines gemeinsamen Vertreters allein dieser die Rechte der Gläubiger im Insolvenzverfahren geltend machen kann (§ 19 Abs. 3 SchVG), sind die Gläubiger insoweit zwar von der Geltendmachung ihrer Rechte ausgeschlossen (BT-Drucks. 16/12814 S. 25;… Preuße/Scherber, SchVG, § 19 Rn. 32;… FK-SchVG/Friedl, § 19 Rn. 50;… Veranneman/Fürmaier, SchVG § 19 Rn. 6).
Dies entspricht den Vorstellungen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 16/12814 S. 14, 18, 19) und zeigt sich in den einzelnen Bestimmungen des Schuldverschreibungsgesetzes.
Der gemeinsame Vertreter ist den Weisungen der Gläubiger unterworfen (§ 7 Abs. 2 Satz 2 SchVG); ein Recht, von diesen Weisungen abzuweichen, steht ihm nicht zu (BT-Drucks. 16/12814 S. 19;… Veranneman, SchVG, §§ 7, 8 Rn. 59).
- BGH, 22.03.2018 - IX ZR 99/17
Genussrechte als inhaltsgleiche Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen durch …
Entscheidend ist dabei die Verbriefung; gleichgültig ist lediglich die Art der Verbriefung etwa in einer Sammelurkunde oder in Einzelurkunden (BT-Drucks. 16/12814, S. 16, 17). - BGH, 24.02.2015 - XI ZR 47/14
BGH bejaht Zahlungsverpflichtung der Republik Argentinien gegenüber privaten …
Um die Anleihebedingungen insoweit der gerichtlichen Kontrolle zu entziehen, übernehmen das Schuldverschreibungsgesetz und das Bundesschuldenwesengesetz jeweils die Funktion eines Leitbildes, das die wesentlichen Inhalte der unter den Staaten der Eurozone abgestimmten Umschuldungsklauseln nachzeichnet und damit "kontrollfest" macht (BT-Drucks. 16/12814, S. 1 f., 13 f. und BT-Drucks. 17/9049, S. 1 f., 7; zur Möglichkeit der Änderung der Anleihebedingungen von Altschuldverschreibungen nach § 24 Abs. 2 SchVG siehe BGH, Urteil vom 1. Juli 2014 - II ZR 381/13, BGHZ 202, 7). - BGH, 08.05.2014 - VII ZR 282/12
Handelsvertreterausgleichsanspruch eines Versicherungs- und …
Im Streitfall ist § 89b Abs. 1 HGB, auf den § 89b Abs. 5 HGB für den Versicherungs- und den Bausparkassenvertreter mit bestimmten Modifikationen verweist, in der Fassung vor Inkrafttreten des Art. 6a des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemmissionen und zur verbesserten Durchsetzung von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2512) am 5. August 2009 anwendbar (vgl. BGH…, Urteil vom 23. November 2011 - VIII ZR 203/10, NJW-RR 2012, 674 Rn. 20). - BGH, 30.10.2014 - III ZR 493/13
Schadensersatzanspruch wegen unzureichender Aufklärung im Zusammenhang mit dem …
a) Nach § 37a WpHG aF, der durch das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz vom 24. März 1998 (BGBl. I S. 529) mit Wirkung zum 1. April 1998 in das Wertpapierhandelsgesetz eingefügt und durch Art. 4 Nr. 5 des Schuldverschreibungsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2512) mit Wirkung zum 5. August 2009 aufgehoben worden ist, verjährt der Anspruch des Kunden gegen ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen auf Schadensersatz wegen der Verletzung der Pflicht zur Information und wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit einer Wertpapierdienstleistung oder Wertpapiernebendienstleistung in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist. - BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 25/08
Ausgleichsanspruch des Kfz-Vertragshändlers bei Vertragsende: Berücksichtigung …
- BGH, 14.07.2016 - IX ZB 46/15
Kosten des Insolvenzverfahrens: Festsetzung der Vergütungen und Auslagen des …
- BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 209/07
Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters/Vertragshändlers bei Insolvenz; …
- BGH, 02.12.2014 - II ZB 2/14
Recht der Schuldverschreibungen: Gerichtliche Ermächtigung zur Einberufung einer …
- BGH, 01.07.2014 - II ZR 381/13
Wandelgenusscheine einer Aktiengesellschaft: Anwendbarkeit neuen Rechts auf …
- OLG Stuttgart, 27.12.2016 - 10 U 97/16
Wirkungen der Insolvenzeröffnung für eine GmbH: Erfolgte Ausgabe von …
- BGH, 02.12.2014 - II ZB 3/14
Recht der Schuldverschreibungen: Gerichtliche Ermächtigung zur Einberufung einer …
- BGH, 21.04.2010 - VIII ZR 108/09
Ausgleichsanspruch eines Tankstellenhalters im Shopgeschäft: Begriff des …
- BGH, 21.02.2013 - VII ZA 14/12
Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters: Richtlinienkonforme Auslegung des …
- OLG Stuttgart, 19.07.2018 - 19 U 28/18
Wirksamkeit der Änderung von Anleihebedingungen durch Mehrheitsbeschluss einer …
- OLG Düsseldorf, 22.07.2011 - 17 U 117/10
Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank beim Verkauf von …
- OLG Dresden, 09.12.2015 - 13 U 223/15
Geltendmachung der Nichtigkeit des Beschlusses über die Bestimmung eines …
- OLG München, 12.01.2012 - 23 U 2737/11
Genussschein: Objektive Auslegung von Genussscheinbedingungen und Anwendung der …
- LG Frankfurt/Main, 27.10.2011 - 5 O 60/11
Inhaberschuldverschreibung: Anwendbarkeit des SchVG 2009 bei partieller …
- BGH, 10.03.2022 - IX ZR 178/20
Berechtigung des nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des …
- OLG Zweibrücken, 20.03.2013 - 3 W 9/13
Inhaberschuldverschreibung: Gerichtliche Ermächtigung zur Einberufung einer …
- LG Frankfurt/Main, 15.11.2011 - 5 O 45/11
Inhaberschuldverschreibung: Anwendbarkeit des SchVG 2009 bei partieller …
- LG Düsseldorf, 11.05.2016 - 23 O 97/15
Vergütungsanspruch eines gemeinsamen Vertreters von Anleihengläubigern einer …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2011 - 5 Sa 53/11
Kündigung wegen Schlechterfüllung der übertragenen Arbeitsaufgabe
- BGH, 10.03.2022 - IX ZR 196/20
Bestellung des gemeinsamen Vertreters der Schuldverschreibungsgläubiger nach …
- OLG Köln, 13.01.2014 - 18 U 174/13
Sanierungskonzept der Solarworld AG ist freigegeben
- OLG Düsseldorf, 08.11.2013 - 16 U 8/13
Karenzentschädigung und Zahlung eines Handelsvertreterausgleichs gegenüber einem …