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31.05.2006

Bundestag - Drucksache 16/1696

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Arbeit und Soziales

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2006 S. 1706   

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https://dejure.org/2006,45007
BGBl. I 2006 S. 1706 (https://dejure.org/2006,45007)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 25.07.2006, Seite 1706
  • Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • vom 20.07.2006

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (G-SIG: 16019199)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 11.05.2006   BT   Bei Hartz IV sollen Milliarden Euro gespart werden
  • 15.05.2006   BT   Regierung: Eheähnliche Partnerschaften nicht besser stellen als Ehen
  • 31.05.2006   BT   Koalition beschließt weitere Hartz-IV-Verschärfung - Linke verlässt Sitzung
 
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Wird zitiert von ... (657)

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20. Juli 2006 (BGBl I S. 1706) wurde dies geändert; nach § 31 Abs. 3 Satz 1 und 2 SGB II a.F. wurden Regelbedarfsleistungen bei der ersten wiederholten Pflichtverletzung im Sinne des § 31 Abs. 1 SGB II nun um 60 % gemindert, bei einer weiteren Pflichtverletzung fiel das Arbeitslosengeld II völlig weg.
  • BSG, 17.02.2016 - B 4 AS 12/15 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der Unterkunftskosten

    In der Begründung des Gesetzentwurfs zur Einfügung des S 2 in die Regelung des § 22 Abs. 1 SGB II wird diese Verknüpfung ebenfalls betont (BT-Drucks 16/1410, S 23) .
  • BSG, 30.08.2017 - B 14 AS 31/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Zudem sind diese Abgrenzungsregelungen und die mit ihnen in engem sachlichen Zusammenhang stehenden Regelungen insbesondere in § 7 Abs. 1 Satz 2 ff und Abs. 4 SGB II sowie in § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII seit ihrem Inkrafttreten am 1.1.2005 mehrfach geändert worden, ohne dass diese Änderungen eine Abgrenzung der Leistungssysteme allein nach der Erwerbsfähigkeit normativ verwirklicht haben (vgl nur zu § 21 Satz 1 SGB XII: Art. 3 des Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 24.3.2006, BGBl I 558; zu § 7 Abs. 1 Satz 2 ff SGB II: Art. 6 Abs. 9 Nr. 2 des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19.8.2007, BGBl I 1970; zu § 7 Abs. 4 SGB II: Art. 1 Nr. 7 Buchst c des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20.7.2006, BGBl I 1706; zu § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII: Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 2.12.2006, BGBl I 2670) .
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Gesetzgebung
   16-G015   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,106672
16-G015 (https://dejure.org/9999,106672)
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Gesetzesbegründung

  • bundestag.de (Materialien)

    16-5703
    Gesetz zur Verlängerung der Ich-AG (G-SIG: 16019201)

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