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01.07.2011

Bundestag - Drucksache 17/6406

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Rechtsausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2011 S. 2082   

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BGBl. I 2011 S. 2082 (https://dejure.org/2011,90172)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 53, ausgegeben am 26.10.2011, Seite 2082
  • Gesetz zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung
  • vom 21.10.2011

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung

Literatur

  • lto.de

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (9)

  • 30.03.2011   BT   Zivilprozessordnung (in: Vorschau auf die Sitzungswoche vom 6. bis 8. April 2011)
  • 05.04.2011   BT   Ab 20.000 Euro das Rechtsmittel der Nichtzulässigkeitsbeschwerde im Zivilprozessordnung verankern
  • 06.04.2011   BT   Grüne: Plädoyer für mündliche Verhandlung
  • 03.05.2011   BT   Unterstützung für Reform des Zivilprozessverfahrens
  • 05.05.2011   BT   Anhörung zur geplanten Änderung der Zivilprozessordnung
  • 09.05.2011   BT   Experten sehen Reformbedarf bei Reglungen zur Zurückweisung von Berufungen
  • 05.07.2011   BT   Paragraf 522 der Zivilprozessordnung geändert (in: Die Beschlüsse des Bundestages vom 6. bis 8. Juli)
  • 18.04.2018   BT   Befristete Regelung zur Nichtzulassungsbeschwer­de soll verlängert werden
  • 28.05.2018   BT   Befristete Regelung zur Nichtzulassungsbeschwer­de soll verlängert werden
 
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Wird zitiert von ... (122)

  • OLG Frankfurt, 08.04.2022 - 23 U 55/21

    Rückzahlungsverpflichtung von Online-Glückspieleinsätzen bei Fehlen der

    Die Voraussetzungen für ein Vorgehen nach § 522 Abs. 2 S.1 ZPO i.d.F. des Gesetzes vom 21.10.2011 (BGBl.I S.2082) liegen vor.
  • BGH, 22.09.2016 - V ZR 4/16

    Umfang der aus der Rechtskraft abgeleiteten Tatsachenpräklusion: Abweisung einer

    Sie ist allerdings in der Sache begründet, da ein nach § 522 Abs. 3 ZPO wie ein Berufungsurteil anfechtbarer Beschluss seinem Inhalt nach einem Berufungsurteil entsprechen muss (BT-Drucks. 17/5334, S. 8); dazu gehört die Wiedergabe der Berufungsanträge (BGH, Urteil vom 26. Februar 2003 - VIII ZR 262/02, BGHZ 154, 99, 100; Urteil vom 10. Februar 2004 - VI ZR 94/03, BGHZ 158, 60, 63).
  • BGH, 14.07.2016 - V ZR 258/15

    Berufungszurückweisung durch Beschluss: Nichtberücksichtigung von neuem

    Das Berufungsgericht soll sich nach verfahrenspraktischen Gesichtspunkten entscheiden können, ob es über die Berufung durch Beschluss oder durch Urteil entscheidet (vgl. BT-Drucks 17/6406, S. 8).
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Gesetzgebung
   17-C067   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
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Gesetzesbegründung

  • bundestag.de (Materialien)

    17-32525
    Gesetz zur Änderung der Zivilprozessordnung (§ 522 ZPO)

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Gesetzgebung
   17-C080   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
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17-C080 (https://dejure.org/9999,106948)
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Gesetzesbegründung

  • bundestag.de (Materialien)

    17-34792
    Gesetz zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung

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