15.04.2015
Bundestag - Drucksache 18/4632
Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Verteidigung (federführend)
Deutscher Bundestag
Gesetzgebung
BGBl. I 2015 S. 1061 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 26, ausgegeben am 03.07.2015, Seite 1061
- Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften
- vom 29.06.2015
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)
- 15.04.2015 BT Neuregelung der Unterhaltssicherung (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
- 22.04.2015 BT Neuregelung der Unterhaltssicherung
- 12.05.2015 BT Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
- 22.05.2015 BT Unterhaltssicherung für freiwillig Wehrdienst Leistende (in: Bundestagsbeschlüsse am 21. und 22. Mai)
Wird zitiert von ... (4)
- VG München, 02.08.2018 - M 15 K 16.4689
Mangels Verdienstausfalls fehlender Ausgleichsanspruch für Reservistendienst …
Aufgrund von Erfahrungen in der Vergangenheit soll eine dadurch auch bislang nicht gewollte Besserstellung oberhalb des Niveaus der Mindestleistungen ausgeschlossen werden (BT-Drs. 18/4632 Begr. S. 31).Sofern Reservistendienst Leistende kein Arbeitsentgelt einbüßen, weil sie am Wochenende oder anderen arbeitsfreien Tagen Reservistendienst leisten, besteht auch kein Anspruch auf Ausgleich (BT-Drs. 18/4632 Begr. S. 29).
Sofern Arbeitsentgelte, Dienstbezüge und Erwerbsersatzeinkommen auch ohne Verpflichtung weitergezahlt werden, besteht mangels Einkommensverlust schon kein Anspruch nach Kapitel 2 USG (BT-Drs. 18/4632 Begr. S. 30).
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.03.2016 - 7 A 10626/15
Zum Begriff der gleichartigen Leistungen iSd § 21 Abs 3 S 1 Nr 2 BAföG
Die darauf beruhende Verordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Abs. 3 Nr. 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes - BAföG-EinkommensV - vom 5. April 1988 (BGBl. I S. 505), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juni 2015 (BGBl. I S. 1061) führt indes Wohngeld nicht auf. - VGH Bayern, 05.11.2018 - 6 ZB 18.2012
Keine Unterhaltssicherung für Reservisten ohne Verdienstausfall
Sofern Reservistendienst Leistende kein Arbeitsentgelt einbüßen, weil sie am Wochenende oder anderen arbeitsfreien Tagen Reservistendienst leisten, besteht kein Anspruch auf Ausgleich (BT-Drs. 18/4632 S. 29).Es soll aufgrund von Erfahrungen in der Vergangenheit eine dadurch auch bislang nicht gewollte Besserstellung oberhalb des Niveaus der Mindestleistungen ausgeschlossen werden (s. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 18/4632 S. 31).
- VG Minden, 19.01.2016 - 10 K 558/14 Rechtlicher Maßstab ist insoweit nicht etwa das am 1. November 2015 in Kraft getretene Gesetz über Leistungen an Reservedienst Leistende und zur Sicherung des Unterhalts der Angehörigen von freiwilligen Wehrdienst Leistenden (Unterhaltssicherungsgesetz - USG - n.F.) vom 29. Juni 2015 (BGBl. I, S. 1061, 1062 ff.), sondern das Gesetz über die Sicherung des Unterhalts der zum Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen und ihrer Angehörigen (USG a.F.) in der bis zum 31. Oktober 2015 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2008 (BGBl. I S. 1774), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 29. Juni 2015 (BGBl. I, S. 1061).