15.04.2015

Bundestag - Drucksache 18/4632

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Verteidigung (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2015 S. 1061   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,51423
BGBl. I 2015 S. 1061 (https://dejure.org/2015,51423)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 26, ausgegeben am 03.07.2015, Seite 1061
  • Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften
  • vom 29.06.2015

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 15.04.2015   BT   Neuregelung der Unterhaltssicherung (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 22.04.2015   BT   Neuregelung der Unterhaltssicherung
  • 12.05.2015   BT   Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 22.05.2015   BT   Unterhaltssicherung für freiwillig Wehrdienst Leistende (in: Bundestagsbeschlüsse am 21. und 22. Mai)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG München, 02.08.2018 - M 15 K 16.4689

    Mangels Verdienstausfalls fehlender Ausgleichsanspruch für Reservistendienst

    Aufgrund von Erfahrungen in der Vergangenheit soll eine dadurch auch bislang nicht gewollte Besserstellung oberhalb des Niveaus der Mindestleistungen ausgeschlossen werden (BT-Drs. 18/4632 Begr. S. 31).

    Sofern Reservistendienst Leistende kein Arbeitsentgelt einbüßen, weil sie am Wochenende oder anderen arbeitsfreien Tagen Reservistendienst leisten, besteht auch kein Anspruch auf Ausgleich (BT-Drs. 18/4632 Begr. S. 29).

    Sofern Arbeitsentgelte, Dienstbezüge und Erwerbsersatzeinkommen auch ohne Verpflichtung weitergezahlt werden, besteht mangels Einkommensverlust schon kein Anspruch nach Kapitel 2 USG (BT-Drs. 18/4632 Begr. S. 30).

  • VGH Bayern, 05.11.2018 - 6 ZB 18.2012

    Keine Unterhaltssicherung für Reservisten ohne Verdienstausfall

    Sofern Reservistendienst Leistende kein Arbeitsentgelt einbüßen, weil sie am Wochenende oder anderen arbeitsfreien Tagen Reservistendienst leisten, besteht kein Anspruch auf Ausgleich (BT-Drs. 18/4632 S. 29).

    Es soll aufgrund von Erfahrungen in der Vergangenheit eine dadurch auch bislang nicht gewollte Besserstellung oberhalb des Niveaus der Mindestleistungen ausgeschlossen werden (s. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 18/4632 S. 31).

  • VG Minden, 19.01.2016 - 10 K 558/14
    Rechtlicher Maßstab ist insoweit nicht etwa das am 1. November 2015 in Kraft getretene Gesetz über Leistungen an Reservedienst Leistende und zur Sicherung des Unterhalts der Angehörigen von freiwilligen Wehrdienst Leistenden (Unterhaltssicherungsgesetz - USG - n.F.) vom 29. Juni 2015 (BGBl. I, S. 1061, 1062 ff.), sondern das Gesetz über die Sicherung des Unterhalts der zum Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen und ihrer Angehörigen (USG a.F.) in der bis zum 31. Oktober 2015 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2008 (BGBl. I S. 1774), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 29. Juni 2015 (BGBl. I, S. 1061).
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