Gesetzgebung
BGBl. I 1973 S. 870 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1973 Teil I Nr. 60, ausgegeben am 25.07.1973, Seite 870
- Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
- vom 20.07.1973
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00
Atemalkoholmessung
Es hat mit dieser Erwägung Bezug genommen auf den in dem (bisherigen) BAK-Grenzwert von 0, 8 0/00 enthaltenen Sicherheitszuschlag zum "Grundwert" (0,65 0/00) von 0, 15 0/00 (vgl. BTDrs. 7/133 S. 5; BGHSt 28, 1, 3) bzw. auf den in dem BAK-Grenzwert von 0, 5 0/00 zum "Grundwert" (0,4 0/00) enthaltenen Sicherheitszuschlag von 0, 1 0/00 (BTDrs. 13/1439 S.4).Der Gesetzgeber hatte diese Sicherheitszuschläge "für etwaige Abweichungen des festgestellten von dem tatsächlichen Alkoholgehalt" in die BAK-Grenzwerte einbezogen, um zu gewährleisten, daß "in der Praxis kein Anlaß dazu bestehen wird, den gesetzlich festgelegten Wert nochmals um einen 'Sicherheitszuschlag' zu verschieben" (BTDrs. 7/133 S. 5).
- KG, 15.02.2016 - 3 Ws (B) 538/15
Alkoholverbot für Fahranfänger bei einer Atemalkoholkonzentration von 0,05 mg/l
Bereits der ursprüngliche Grenzwert von 0, 8 Promille setzte sich zusammen aus einem Grundwert von 0, 65 Promille und einem Sicherheitszuschlag von 0, 15 Promille (BT-Drs 7/133, S. 5). - BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73
zwei Wacholder - § 316 StGB, Rückrechnung, Resorptionsdauer, …
Sie hat inzwischen auch den Gesetzgeber bewegen, den neuen Gefährdungstatbestand des § 24 a StVG schon dann als erfüllt zu bezeichnen, wenn der Kraftfahrer 0, 8 Promille Alkohol "im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Blutalkoholkonzentration führt" (BGBl 1973 I 870).
- BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 595/80
Anwendung von Vorschriften
bericht (BT-Drucksache 7/133 A), daß insoweit an eine § 17 BBiG. - OLG Celle, 18.12.2019 - 2 Ss OWi 338/19
Anforderungen an die richterliche Ermessensausübung bei der Verhängung eines …
bb) Ein einen Ermessensgebrauch einschränkender Wille des Gesetzgebers folgt auch nicht aus den Gesetzgebungsmaterialien (BT-Drucks. 7/133).Zwar war die Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren der Ansicht, dass bei einem Kraftfahrer, der sich sämtlichen Aufklärungs- und Belehrungsversuchen unzugänglich gezeigt hat, der trotz ständiger Berichterstattung über alkoholbedingte Verkehrsunfälle mit seinem Leben und dem Leben seiner Mitbürger gespielt hat, indem er sich im berauschten Zustand an das Steuer seines Fahrzeuges gesetzt hat, die Zahlung einer Geldbuße allein nicht mehr ausreicht. - BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 10/84
Entfallen des Versicherungsschutzes wegen relativer Fahruntüchtigkeit
Wie sich aus der Begründung der Regierungsvorlage (Bundestagsdrucksache 7/133) ergibt, hat der Gesetzgeber einen Wert gewählt, der bei den meisten Kraftfahrern zu Leistungs minderungen führt (Begründung 11, 2). - BGH, 12.07.1979 - 4 StR 210/79
Anordnung eines Fahrverbotes bei fehlender Entziehung der Fahrerlaubnis wegen …
Das gesetzliche Gebot des § 44 Abs. 1 Satz 2 StGB (zu dessen Entstehungsgeschichte vgl. BT-Drucks. 7/133, wiedergegeben bei OLG Frankfurt VerkMitt 1976, 27 und bei Janiszewski VOR 1973, 361), daß bei einer Verurteilung nach den angeführten Straftatbeständen in der Regel ein Fahrverbot auszusprechen ist, stellt nicht auf die Gründe ab, aus denen von der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB abgesehen worden ist, sondern allein auf den Umstand, daß sie unterblieben ist. - BayObLG, 10.07.1997 - 1 ObOWi 259/97
Unzulässiges Parken von Sattelzugmaschinen ohne Sattelauflieger
Bereits in einem Regierungsentwurf vom 28.1.1974 (BT-Drucks 7/1618) war das Anliegen vertreten worden, im Verordnungswege das "Abstellen großer Lkw sowie von Lastzügen, Anhängern und Kraftomnibussen... innerhalb geschlossener Ortschaften zu untersagen". - BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 17.78
Freistellung für eine Schulungsveranstaltung durch die Dienststelle - Anspruch …
Der Zusammenhang mit dem vorausgehenden Satz dieser Ausführungen, der von der Erweiterung der Schulungsmöglichkeiten von Personalratsmitgliedern spricht, ergibt indes eindeutig, daß sich diese Empfehlung nur auf den von ihm eingefügten, aus § 37 Abs. 7 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) übernommenen § 45 Abs. 6 des Entwurfs - BT-Drucks. 7/133 (= § 46 Abs. 7 BPersVG) bezieht, nicht aber auf Schulung und Bildungsveranstaltungen nach § 46 Abs. 6 BPersVG, um die es im vorliegenden Fall geht. - OLG Koblenz, 30.05.1974 - 1 Ws (a) 178/74
Feststellung der Blutalkoholkonzentration unter Zugrundelegung des …
Die Regierungsvorlage vom 5. Februar 1973 (BT-Drucks. 7/133), die nunmehr tatsächlich die Einführung des § 24 a StVG gebracht hat, hält an dem Gefahrengrenzwert und dem Sicherheitszuschlag in den genannten Grössen fest.Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme in diesem Punkt nicht für eine Änderung ausgesprochen (Anlage 2 zur BT-Drucks. 7/133).
- AG Offenbach, 26.09.2008 - 27 OWi 272/08
Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Vollstreckungsreihenfolge für …
- OVG Niedersachsen, 10.05.1993 - 12 L 2471/92
Entziehung der Fahrerlaubnis (Trunkenheitsfahrt); auch nach vorangegangenem …