23.01.1976

Bundestag - Drucksache 7/4631

Bericht und Antrag, Urheber: Finanzausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1976 S. 725   

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https://dejure.org/1976,8147
BGBl. I 1976 S. 725 (https://dejure.org/1976,8147)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 31, ausgegeben am 25.03.1976, Seite 725
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen
  • vom 24.03.1976

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 22.04.2009 - 8 C 2.09

    Bankgeschäft; Kreditgeschäft; Erlaubnispflicht; Erlaubnisvorbehalt; Betreiben;

    Die Entstehungsgeschichte dieser Norm bestätigt, dass das Betreiben eines Bankgeschäfts nicht auf rechtsgeschäftliches Handeln beschränkt ist, sondern schon bei einer Einbeziehung in das Zustandekommen konkreter Verträge vorliegt (vgl. die Begründung des Regierungsentwurfs des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen vom 20. Mai 1975, BTDrucks 7/3657 S. 16).
  • BGH, 09.07.1979 - II ZR 118/77

    Herstatt - Konkursverschleppungshaftung von Aufsichtsratsmitgliedern

    Entgegen der Auffassung der Revision war daher nach der Gesetzeslage im Jahre 1974 § 92 Abs. 2 AktG auf Bankunternehmen uneingeschränkt anwendbar, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat (heute schreibt der durch Gesetz vom 24. März 1976 - BGBl I 725, 1121 - neu eingefügte § 46 b KreditwesenG für Banken anstelle des Konkursantrags die unverzügliche Anzeige beim Bundesaufsichtsamt vor).
  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 154/77

    Bankenaufsicht

    Es bedarf nicht der Entscheidung, ob bei dieser Sachlage das BAK, wie die Revision meint, verpflichtet war, zum Schutz der Einlagegläubiger eine Sonderprüfung durchzuführen (zu den Voraussetzungen dieser Prüfung nach KWG 1961 und KWG 1976 vgl. Amtl. Begr. zu § 44 des Entwurfs des Zweiten KWG-ÄndG, BT-Drucks. 7/3657).
  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 8.87

    Befugnis des mit der Hauptsache befassten Gerichtes, eine im Verfahren der

    Diese schon aus dem Wortlaut der Vorschrift folgende Auslegung werde durch die Gesetzesmaterialien bestätigt (Hinweis auf BT-Drucks. 7/3657 S. 15).

    In diesem Sinne führt auch die amtliche Begründung zu § 33 Abs. 1 Nr. 4 KWG 1976 aus, nach den Erfahrungen der Bankenaufsicht könne ein Kreditinstitut nicht durch einen Geschäftsleiter alleinverantwortlich geführt werden; in Zukunft werde daher die Erlaubnis zum Betrieb von Bankgeschäften nur erteilt, wenn mindestens zwei Geschäftsleiter im Sinne von § 1 Abs. 2 KWG das Kreditinstitut leiteten (BT-Drucks. 7/3657, S. 15).

  • BFH, 07.11.1990 - X R 126/87

    Steuerliche Anerkennung von langfristigen Darlehensverhältnissen zwischen nahen

    Diese Sorgfaltspflicht, die ungeachtet der Wertgrenze des § 18 Satz 1 KWG besteht (vgl. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kreditwesengesetzes, BTDrucks 7/3657, S. 12), entfällt nur dann, wenn das Verlangen nach Offenlegung u.a. im Hinblick auf die gestellten Sicherheiten offensichtlich unbegründet wäre (§ 18 Satz 2 KWG).
  • BVerwG, 04.05.1982 - 1 C 190.79

    Erstattungsfähigkeit von Prüfungskosten nach dem Gesetz über das Kreditwesen

    Entgegen der Auffassung der Klägerin sei schließlich nicht zu erkennen, daß mit der Einführung der Prüfung "auch ohne besonderen Anlaß" durch Art. 1 Nr. 19 Buchst. a des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen vom 24. März 1976 (BGBl. I S. 725/GVBl. S. 762) - 2. ÄndG/KWG - der Grundsatz der Systemgerechtigkeit und damit der Gleichheitssatz verletzt worden sei.
  • OVG Berlin, 20.02.1980 - 1 B 13.77

    Rechtswidrigkeit bankaufsichtsrechtlicher Maßnahmen; Erlaubnis des

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  • VG Berlin, 04.12.1978 - XIV A 7.78

    Einführung eines neuen Bauspartarifs; Genehmigung geänderter AGG und ABB;

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