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   BGBl. I 1977 S. 653   

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BGBl. I 1977 S. 653 (https://dejure.org/1977,5667)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1977 Teil I Nr. 26, ausgegeben am 30.04.1977, Seite 653
  • Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (4. BAföGÄndG)
  • vom 26.04.1977

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BGH, 13.03.2018 - II ZR 158/16

    Auslegung des § 73 Abs. 3 GmbHG als ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2

    Die Umsetzung ist unterblieben, weil es aus Sicht des Gesetzgebers andere vordringlichere Vorhaben gab (Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des GmbHG vom 2. September 1977, BT-Drucks. 8/134, S. 27).

    Mit dem Änderungsentwurf der Bundesregierung sollten dann zumindest die dringlichsten Änderungen des reformbedürftigen GmbHG alsbald verwirklicht werden (BT-Drucks. 8/134, S. 27).

  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93

    BAföG-Volldarlehen

    Die insoweit maßgebliche Vorschrift lautete in der Fassung des Art. 1 Nr. 3 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (4. BAföGÄndG) vom 26. April 1977 (BGBl I S. 653):.
  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 103.80

    Anrechnung von Vermögen eines Auszubildenden - Berücksichtigung

    Als Vermögen des Klägers, das nach den §§ 26 bis 30 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in der hier anzuwendenden Fassung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (4. BAföGÄndG) vom 26. April 1977 (BGBl. I S. 653) - BAföG - anzurechnen ist, ist zwar entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts nicht nur das Guthaben aus dem Bausparvertrag Nr. 836 717/016 und das Sparguthaben, sondern auch der Teil des Guthabens aus dem am 30. Juli 1978 auf den Vater des Klägers übertragenen Bausparvertrag Nr. 836 717/026 zu berücksichtigen, der den Wert der dem Kläger im Bewilligungszeitraum von September 1977 bis August 1978 von seinen Eltern erbrachten Unterhaltsleistungen übersteigt.
  • BVerwG, 17.01.1991 - 5 C 71.86

    BAföG - Ausbildungsförderung - Recht der Mündelsicherheit - Mündelvermögen

    Auf dem Anliegen, den Auszubildenden hiergegen zu schützen, beruht der durch das 4. BAföG-Änderungsgesetz vom 26. April 1977 (BGBl. I S. 653) eingefügte § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG, der Gegenstände von der Vermögensanrechnung ausnehmen will, weil und soweit "der Auszubildende über sie aus rechtlichen Gründen nicht verfügen und sie damit nicht für den Lebensunterhalt während seiner Ausbildung verwerten kann" (Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drucks. 8/134, S. 8 zu Nrn. 8 und 9).
  • BVerwG, 09.06.1983 - 5 C 8.80

    Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund -

    Bei diesem Studium handelt es sich um eine andere Ausbildung im Sinne des § 7 Abs. 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in der anzuwendenden Fassung des Vierten BAföG-Änderungsgesetzes vom 26. April 1977 (BGBl. I S. 653).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2008 - 6 B 3.07

    Ausbildungsförderung: Rückforderung wegen nicht angegebenen Vermögens bei

    Angesichts des Zwecks der durch das 4. BAföG-Änderungsgesetz vom 26. April 1977 (BGBl. I. S. 653) eingefügten Regelung des § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG, den Auszubildenden davor zu schützen, dass ihm infolge einer Vermögensanrechnung Ausbildungsförderung versagt wird, obwohl er das angerechnete Vermögen nicht für die Bestreitung seines Lebensunterhaltes während seiner Ausbildung verwenden kann (vgl. BT-Drucksache 8/134 S. 8 zu Nrn. 8 u. 9; BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1991 - 5 C 71.86 -, BVerwGE 87, 284), können aber auch rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkungen als rechtliche Verwertungshindernisse i.S.d. § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG Berücksichtigung finden.
  • BVerwG, 12.02.1981 - 5 C 57.79

    Voraussetzungen für die Förderungsfähigkeit nicht lediglich einer, sondern auch

    Entgegen der Ansicht der Vorinstanzen kann die Klägerin für ihr im Sommersemester 1977 aufgenommenes Studium der Psychologie keine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG - in der hier anzuwendenden Fassung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (4. BAföGÄndG) vom 26. April 1977 (BGBl. I S. 653) beanspruchen; denn dieses Studium ist als weitere Ausbildung im Sinne des § 7 Abs. 2 BAföG nicht förderungsfähig.
  • BVerwG, 10.02.1983 - 5 C 94.80

    Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund - Fehlende Eignung

    Ob für den Fachrichtungswechsel, den die Klägerin vom Lehramtsstudium zum Medizinstudium vorgenommen hat ein wichtiger Grund im Sinne des § 7 Abs. 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes - BAföG - in der hier anzuwendenden Fassung des Vierten BAföG-Änderungsgesetzes vom 26. April 1977 (BGBl. I S. 653) anzuerkennen ist, läßt sich erst nach einer weiteren Sachverhaltsaufklärung beurteilen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2009 - 2 A 877/06

    Teilweise Rücknahme eines Bescheides über die Bewilligung von

    Zwar ist nach § 28 Abs. 2 BAföG der hier heranzuziehenden, im Zeitpunkt der Antragstellung am 19. April 2000 geltenden Fassung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (4. BaföGÄndG) vom 26. April 1977, BGBl I, S. 653, maßgebender Wert für die Wertbestimmung des Vermögens bei Wertpapieren deren Kurswert am 31. Dezember des Jahres vor der Antragstellung und fehlt bei Neuemissionen von Wertpapieren im Jahr der Antragstellung ein Kurswert zum Ende des der Ausgabe vorausgegangenen Jahres.
  • BVerwG, 26.07.1984 - 5 C 97.81

    Förderung - Förderungshöchstdauer - Abschlussprüfung - Nichtbestehen -

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  • BVerwG, 24.11.1983 - 5 C 92.80

    Ausbildung im Ausland - Unterrichts- und vorlesungsfreie Zeit - Förderungsfähige

  • BVerwG, 08.11.1984 - 5 C 45.81

    Ausbildung - Förderungsfähig - Scheitern - Zwischenprüfung - Lehrerausbildung

  • BVerwG, 11.08.1983 - 5 C 95.81

    Anspruch auf Gewährung von Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer

  • BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 127.81

    Abbruch einer allgemeinbildenden Ausbildung - Anerkennung eines wichtigen Grundes

  • BVerwG, 19.04.1988 - 5 C 12.85
  • BVerwG, 07.06.1983 - 5 C 5.81

    Abgrenzung des immatrikulationsrechtlichen Begriffs des Fachrichtungswechsels vom

  • VG Braunschweig, 23.03.2006 - 3 A 32/06

    Anwendbarkeit der Härteklausel des § 29 Abs. 3 Bundesausbildungsförderungsgesetz

  • BVerwG, 19.04.1988 - 5 C 14.85
  • BVerwG, 19.04.1988 - 5 C 13.85
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.1980 - V 2297/79

    Ausbildungsförderung, Angabe des Förderungsendes im Bewilligungsbescheid

  • VG Magdeburg, 03.09.2003 - 6 A 192/03
  • BVerwG, 03.06.1986 - 5 B 23.85

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Ausbildungsförderung nach dem

  • VG Ansbach, 08.05.2008 - AN 2 K 07.00011

    Keine Anerkennung einer behaupteten innerfamiliären "verdeckten Treuhand" trotz

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