03.03.1971

Bundestag - Drucksache VI/1900

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1972 S. 2097   

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https://dejure.org/1972,4199
BGBl. I 1972 S. 2097 (https://dejure.org/1972,4199)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1972 Teil I Nr. 122, ausgegeben am 18.11.1972, Seite 2097
  • Gesetz über Bausparkassen
  • vom 16.11.1972

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Stuttgart, 30.03.2016 - 9 U 171/15

    Bausparvertrag: Kündbarkeit durch die Bausparkasse nach Eintritt der

    Die Gesetzesbegründung zum Bauspargesetz (BT-Drucks. VI/1900, S. 9 ff.) beschreibt das Wesen des Bauspargeschäfts in der Ansammlung von Kapital zur nachstelligen Finanzierung des Wohnungsbaus.

    Diese bausparvertragstypische, regelmäßig mehrjährige Wartezeit bringt es mit sich, dass der Bausparer bei Vertragsabschluss noch nicht absehen kann, wann ihm ein Bauspardarlehen gewährt werden kann (BT-Drucks. VI/1900, S. 10ff.).

  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 197/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 19 GewStDV hinsichtlich der Pfanleiher

    Die Bausparkassen nehmen Einlagen von Bausparern entgegen, um aus den angesammelten Beträgen den Bausparern Gelddarlehen für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen zu gewähren (nunmehr § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Bausparkassen vom 16. November 1972 (BGBl I S 2097)).
  • BFH, 07.03.1973 - I R 48/69

    Keine bauspartechnische Rückstellung oder sogenannte bauspartechnische Angrenzung

    Durch ihn verpflichten sich der Bausparer zur Leistung von Bauspareinlagen, die Bausparkasse zur Gewährung eines zinsgünstigen Bauspardarlehens unter Rückzahlung des angesammelten Bausparguthabens für den Zeitpunkt, in dem die nach festen Regeln zu berechnende Wartezeit abgelaufen ist (Lippisch bei Soergel-Siebert, Bürgerliches Gesetzbuch, Rdnr. 40 ff. vor § 607; Prölss-Schmidt-Sasse, a. a. O., Anm. 1 zu § 112; neuerdings § 1 des Gesetzes über Bausparkassen vom 16. November 1972, BGBl I 1972, 2097; dazu amtliche Begründung Bundestagsdrucksache VI/1900 S. 9 ff.).

    Zwar trifft zu, daß Versicherungsgeschäft und Bauspargeschäft den wirtschaftlich und rechtlich bedeutsamen Kollektivgedanken gemeinsam haben (vgl. Bundestagsdrucksache VI/1900 S. 10) und daß auch dem Bauspargeschäft, wie bemerkt, aleatorische Momente eigen sind.

  • BSG, 12.09.1984 - 10 RKg 15/83

    Bausparkonto - Konto - Kindergeld - Verwaltungsaufwand

    Bausparkassen sind nach § 1 des Gesetzes über Bausparkassen vom 16. November 1972 (BGBl. I 2097) Kreditinstitute.
  • BGH, 14.06.1976 - III ZR 58/74

    Prämiennachteilen in der Vollkaskoversicherung gehören grundsätzlich zum

    Nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen vom 31. Juli 1951 (BAG) in Verbindung mit § 112 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen vom 6. Juni 1931 (VAG), beide in der bis zum Inkrafttreten des Gesetzes über Bausparkassen vom 16. November 1972 (BGBl I 2097) geltenden Fassung, konnte das Bundesaufsichtsamt nach § 112 in Verbindung mit § 81 a S. 2 VAG, wenn es zur Wahrung der Belange der Bausparer notwendig erschien, einen Geschäftsplan mit Wirkung für bestehende oder noch nicht abgewickelte Verträge ändern oder aufheben.
  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 39/88

    Anfechtung des Bausparvertrages wegen arglistiger Täuschung -

    Bei dieser Zielsetzung ist in § 4 BSpKG eine das einzelne Kreditgeschäft betreffende Verbotsnorm im Sinne des § 134 BGB nicht zu sehen (ebenso schon die Begründung zum Entwurf eines Gesetzes über Bausparkassen BT-Drucks. VI/1900 S. 17 f; ferner Lehmann-Schäfer-Cirpka Bausparkassengesetz 3. Aufl. § 4 Anm. 2).
  • BVerwG, 24.02.1976 - 1 A 8.75

    Aufsichtsbehördliche Maßnahmen gegen Prämienerhöhungen beim

    Die Beklagte wäre berechtigt, gegen eine von der Klägerin auf Grund des § 9 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung 1969 - ARB 1969 - (Veröffentlichungen des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen 1969, 66 - VerBAV -) vorgenommene Prämienerhöhung mit Aufsichtsmaßnahmen gemäß § 81 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen vom 6. Juni 1931 (RGBl. I S. 315, 750) i.d.F. vom 16. November 1972 (BGBl. I S. 2097) - VAG - vorzugehen.
  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 38/88

    Anfechtung eines Bausparvertrages wegen arglistiger Täuschung -

    Bei dieser Zielsetzung ist in § 4 BSpKG eine das einzelne Kreditgeschäft betreffende Verbotsnorm im Sinne des § 134 BGB nicht zu sehen (ebenso schon die Begründung zum Entwurf eines Gesetzes über Bausparkassen BT-Drucks. VI/1900 S. 17 f; ferner Lehmann-Schäfer-Cirpka Bausparkassengesetz 3. Aufl. § 4 Anm. 2).
  • VG Berlin, 04.12.1978 - XIV A 7.78

    Einführung eines neuen Bauspartarifs; Genehmigung geänderter AGG und ABB;

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