05.11.1991

Bundestag - Drucksache 12/1467

Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der FDP

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1991 S. 2290   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,17881
BGBl. I 1991 S. 2290 (https://dejure.org/1991,17881)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,17881) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 67, ausgegeben am 28.12.1991, Seite 2290
  • Gesetz zur Änderung des D-Markbilanzgesetzes
  • vom 20.12.1991

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97

    Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der

    Demgegenüber stellt § 57 DMBilG in der durch das Gesetz zur Änderung des DMBilG vom 20. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2290) geltenden Fassung ausdrücklich auf die fristgemäße Anmeldung des Neufestsetzungsbeschlusses zum Handelsregister ab.
  • OLG Dresden, 04.08.1994 - 5 U 1181/93

    Differenzhaftung bei früheren volkseigenen Betrieben

    In Wirklichkeit ist die Frist des 57 DMBilG zunächst durch Gesetz vom 20.12.1991 (BGBl. I S. 2290) bis zum 31.12.1992 erstreckt und dann durch die späteren Gesetze vom 21.12.1992 (BGBl. I S. 2133) und vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2182) erneut bis zum 31.12.1993 und ein weiteres Mal bis zum 31.12.1994 verlängert worden.
  • LAG Thüringen, 25.10.1993 - 7/3/2 Sa 148/92

    Arbeitsleistung; Arbeitsverhältnis; Arbeitnehmer; Status; DDR; Handwerkliche

    Dies ergibt sich schon daraus, daß gem. § 57 Abs. 4 des DM-Bilanz-Gesetzes vom 20.12.1991 (Bundesgesetzblatt I, S. 2290) die unterlassene Änderung des Statutes erst per 31.12.1992 mit der Auflösung der PGH sanktioniert wurde (so schon LAG Thüringen, Beschluß vom 02.03.1992, Az.: 1 Ta 8/929).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht