06.03.2001

Bundestag - Drucksache 14/5441

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2001 S. 1663   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,40484
BGBl. I 2001 S. 1663 (https://dejure.org/2001,40484)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 37, ausgegeben am 24.07.2001, Seite 1663
  • Gesetz zur Aufhebung des Rabattgesetzes und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften
  • vom 23.07.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 09.03.2001   BT   Bundesregierung will das Rabattgesetz aufheben
  • 23.03.2001   BT   Bundesregierung strebt Aufhebung der Zugabeverordnung an
  • 19.06.2001   BT   Öffentliche Anhörung zur Abschaffung des Rabattgesetzes
  • 25.06.2001   BT   Handel fürchtet schärferen Wettbewerb nach Wegfall des Rabattgesetzes
  • 27.06.2001   BT   Ersatzlose Streichung des Rabattgesetzes empfohlen
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 101/15

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Zum Unionsrecht hat der Gerichtshof der Europäischen Union seit Mitte der 1990er Jahre auf das Leitbild eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbrauchers abgestellt (EuGH, Slg. 1995, I-1923 Rn. 24; NJW 2014, 2335 Rn. 74; VersR 2015, 605 Rn. 47; WM 2016, 14 Rn. 75; Urteil vom 9. Juli 2015 - C-348/14, juris Leitsatz 3; vgl. auch BGH, Urteile vom 14. Januar 2010 - I ZR 82/08, juris Rn. 20, vom 30. Juni 2011 - I ZR 157/10, NJW 2012, 1449 Rn. 19 und vom 8. März 2012 - I ZR 202/10, MDR 2012, 1238 Rn. 19, jeweils mwN; BT-Drucks. 14/5441, S. 7).
  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 549/14

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Zum Unionsrecht hat der Gerichtshof der Europäischen Union seit Mitte der 1990er Jahre auf das Leitbild eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbrauchers abgestellt (EuGH, Slg. 1995, I-1923 Rn. 24; NJW 2014, 2335 Rn. 74; VersR 2015, 605 Rn. 47; WM 2016, 14 Rn. 75; Urteil vom 9. Juli 2015  C-348/14, juris Leitsatz 3; vgl. auch BGH, Urteile vom 14. Januar 2010  I ZR 82/08, juris Rn. 20, vom 30. Juni 2011  I ZR 157/10, NJW 2012, 1449 Rn. 19 und vom 8. März 2012  I ZR 202/10, MDR 2012, 1238 Rn. 19, jeweils mwN; vgl. auch BT-Drucks. 14/5441, S. 7).
  • OLG Jena, 26.09.2001 - 2 U 362/01

    Anlocken durch Treueprämien als Wettbewerbsverstoß

    Hinsichtlich des Antrages zu 1) ist das Verfügungsverfahren mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung des Rabattgesetzes und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften vom 23.07.2001 (BGBl. I S. 1663) in der Hauptsache erledigt, was antragsgemäß festzustellen war.

    Hierzu gehören nicht nur Veränderungen in tatsächlicher Hinsicht, sondern auch nachträgliche Änderungen der Rechtslage (BayObLGZ 1992, 54, 57; OLG Frankfurt/M., GRUR 1995, 150, 151; KG, NJW-RR 1995, 1511 (LS); Zöller/Vollkommer, ZPO , 22. Aufl. 2001, § 91 a Rdn. 4), die hier mit der Aufhebung des Rabattgesetzes durch Art. 1 des Gesetzes zur Aufhebung des Rabattgesetzes und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften vom 23.07.2001 (BGBl. I S. 1663) eingetreten ist.

    d) Mit der Aufhebung des Rabattgesetzes durch Art. 1 des Gesetzes zur Aufhebung des Rabattgesetzes und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften vom 23.07.2001 (BGBl. I S. 1663) entfiel die Begründetheit des Unterlassungsantrages, da die für den Verfügungsanspruch notwendige Anspruchsgrundlage aufgehoben wurde.

  • OLG Köln, 06.02.2004 - 6 U 133/03

    Preisauszeichnung bei allgemeiner Preissenkung - Oster-Rabatt

    In Zeiten, als das durch Gesetz vom 23.07.2001 (Bundesgesetzblatt I, S. 1663) abgeschaffte Rabattgesetz mit seinem grundsätzlichen Verbot der Ankündigung und Gewährung von Preisnachlässen und Sonderpreisen im Verhältnis zu Letztverbrauchern noch galt, entsprach es - soweit dazu überhaupt ausdrücklich Stellung bezogen wurde - der allgemeinen Meinung in der Rechtsprechung und dem juristischen Schrifttum, dass diejenigen Rabatte, von denen § 1 Abs. 1 PAngV spricht, nur solche sein konnten, die das Rabattgesetz zuließ, also solche Preisnachlässe, die nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, im wesentlichen Barzahlung des Kaufpreises (§ 2 ff. Rabattgesetz a.F.) oder Abnahme einer größeren Menge von Waren (§ 7 f. Rabattgesetz a.F.), einzelnen Abnehmern gewährt werden durften (vgl. statt vieler nur: Völker, Preisangabenrecht, 2. Auflage 2002, § 1 PAngV Rdnr. 59 und die vom Bundesgerichtshof (BGH GRUR 1992, 318 ff. = WRP 1992, 314 ff. "Jubiläumsverkauf") im Ergebnis aus anderen Gründen nicht gebilligte, in WRP 1990, 760 ff. veröffentlichte Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 01.03.1990).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 81/02
    Diese Maßstäbe sind - wovon das Landgericht mit Recht ausgegangen ist - auch nach der mit Wirkung zum 25. Juli 2001 erfolgten Aufhebung des Rabattgesetzes (Gesetz zur Aufhebung des Rabattgesetzes Zugabeverordnung und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften vom 23.07.2001, BGBl. I Seite 1663) anzuwenden.
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 W 47/02
    Diese Maßstäbe sind - wovon das Landgericht mit Recht ausgegangen ist - auch nach der mit Wirkung zum 25. Juli 2001 erfolgten Aufhebung des Rabattgesetzes (Gesetz zur Aufhebung des Rabattgesetzes und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften vom 23.07.2001, BGBl. I Seite 1663) anzuwenden.
  • OLG Frankfurt, 31.10.2001 - 6 W 181/01

    Wettbewerbsrechtliche Wirksamkeit von Zugaben nach Aufhebung der Zugabeverordnung

    Der Aufhebung der Zugabeverordnung liegt die Annahme zugrunde, der Verbraucher wisse ohnehin, dass ein Kaufmann nichts zu verschenken habe (vgl. Regierungsbegründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Rabattgesetzes und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften, Bundestagsdrucksache 14/5441 vom 06.03.2001, Seite 7).
  • VG Münster, 06.06.2007 - 6 K 33/06

    Nicht apothekenübliche Waren können zulässige Treueprämien in Apotheken sein

    Diese Beurteilung trägt dem Umstand Rechnung, dass die werbemäßige Gewährung von Rabatten und Zuwendungen nach der Anhebung der Zugabeverordnung durch Gesetz vom 23. Juli 2001 (BGBl. I S. 1661) und des Rabattgesetzes vom 23. Juli 2001 (BGBl. I. S. 1663) an Bedeutung gewonnen hat, was zugleich zur Konsequenz hat, dass Sachverhalte, die in der Vergangenheit unter die Zugabeverordnung fielen, nicht unverändert als Wettbewerbsverstöße nach § 1 UWG verfolgt werden können.
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 82/02
    Diese Maßstäbe sind - wovon das Landgericht mit Recht ausgegangen ist - auch nach der mit Wirkung zum 25. Juli 2001 erfolgten Aufhebung des Rabattgesetzes (Gesetz zur Aufhebung des Rabattgesetzes und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften vom 23.07.2001, BGBl. I Seite 1663) anzuwenden.
  • OLG Naumburg, 08.08.2002 - 7 U (Hs) 35/01

    Anspruch eines benachteiligten Wettbewerbers auf Auskunft und Schadensersatz

    Dieses ist erst durch Art. 1 des Gesetzes zur Aufhebung des Rabattgesetzes und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften vom 23. Juli 2001 ( BGBl. I, S. 1663 ) mit Wirkung zum 25. Juli 2001 aufgehoben worden.
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