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24.09.2003

Bundestag - Drucksache 15/1587

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2003 S. 3002   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,44308
BGBl. I 2003 S. 3002 (https://dejure.org/2003,44308)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 67, ausgegeben am 30.12.2003, Seite 3002
  • Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt
  • vom 24.12.2003

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 08.09.2003   BT   Arbeitsmarktreformen gehen dem Bundesrat nicht weit genug
  • 24.09.2003   BT   Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt mit Koalitionsmehrheit angenommen
 
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Wird zitiert von ... (101)

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15

    Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch - Betriebsratsanhörung

    c) Als Maßstab für die Rechtzeitigkeit der Geltendmachung ist vielmehr seit der Änderung des Kündigungsschutzgesetzes durch Art. 1 des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3002) von der Drei-Wochen-Frist des § 4 Satz 1 KSchG auszugehen (BAG 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 - Rn. 34, BAGE 153, 1; 23. Februar 2010 - 2 AZR 659/08 - Rn. 21, BAGE 133, 249) .
  • BVerwG, 09.05.2018 - 8 C 13.17

    Kein Ausgleich von überdurchschnittlicher Arbeitszeit durch Urlaubs- und

    § 7 Abs. 8 ArbZG wurde mit dem Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3002) in das Arbeitszeitgesetz eingefügt.

    § 7 Abs. 8 ArbZG dient ausweislich der Gesetzesmaterialien lediglich der Klarstellung und soll entsprechend den Vorgaben der Richtlinie sicherstellen, dass auch bei einer Verlängerung des Ausgleichszeitraums die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten wird (BT-Drs. 15/1587 S. 31).

  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14

    Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

    Die Neufassung des § 6 KSchG sollte der bisherigen Regelung entsprechen und lediglich auf die Änderung des § 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG Bedacht nehmen (BT-Drs. 15/1509, 15/1204 S. 13; BAG 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - aaO; 23. April 2008 - 2 AZR 699/06 - Rn. 24 mwN) .
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Gesetzgebung
   15-34844   

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Gesetzgebung
   15-35485   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
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Gesetzgebung
   15-34896   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
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