14.01.2004

Bundestag - Drucksache 15/2361

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium des Innern (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2005 S. 78   

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https://dejure.org/2005,51313
BGBl. I 2005 S. 78 (https://dejure.org/2005,51313)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 3, ausgegeben am 14.01.2005, Seite 78
  • Gesetz zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben
  • vom 11.01.2005

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 23.01.2004   BT   Bundesregierung will Luftsicherheitsaufgaben neu regeln
  • 20.04.2004   BT   Anhörung zur gesetzlichen Neuregelung von Sicherheitsaufgaben
  • 26.04.2004   BT   Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung unter Experten kontrovers diskutiert
  • 16.06.2004   BT   Luftsicherheitsgesetz angenommen

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Wird zitiert von ... (50)

  • VG Darmstadt, 27.06.2007 - 5 E 1495/06

    Verfassungsmäßigkeit des Luftsicherheitsgesetzes

    Dem Bundesverfassungsgericht wird gemäß die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 7 Abs. 1 Nr. 4 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) vom 11.01.2005 (BGBl. I S. 78) i. V. mit § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) i.d.F. von Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom 11.01.2005 (BGBl. I S. 78) verfassungsgemäß ist.

    Dem Bundesverfassungsgericht wird gem. Art. 100 Abs. 1 GG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 7 Abs. 1 Nr. 4 Luftsicherheitsgesetz vom 11.01.2005 (BGBl. I S. 78) i. V. mit § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Luftverkehrsgesetz i.d.F. von Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom 11.01.2005 (BGBl. I S. 78) verfassungsgemäß ist.

    Das Verfahren ist gem. Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG , § 80 Abs. 1 BVerfGG auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung der Frage vorzulegen, ob § 7 Abs. 1 Nr. 4 LuftSiG vom 11.01.2005 (BGBl. I S. 78) i. V. mit § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 LuftVG i.d.F. von Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom 11.01.2005 (BGBl. I S. 78 - im Folgenden: LuftSiNeuregG) mit dem Grundgesetz in Einklang steht.

    Nach der durch das Fehlen einer Übergangsregelung für "Alt-Erlaubnisinhaber" deutlich gemachten Absicht des Gesetzgebers erfasst die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 LuftSiG auch die Luftfahrer mit am 15.01.2005 schon vorhandenen Lizenzen (vgl. BT-Drs. 15/2361 S. 16 f. zu § 7; S. 26 f. zu Art. 1 [ § 7 Abs. 1 Nr. 4 LuftSiG ; Stellungnahme des Bundesrates]; S. 35 zu Nr. 6 a. E.).

    Vielmehr sollten bis dahin die Vorschriften der noch auf der Grundlage des § 32 Abs. 2 b LuftVG a.F. ergangenen Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Zuverlässigkeitsüberprüfung auf dem Gebiet des Luftverkehrs vom 08.10.2001 (BGBl. I S. 2625 - LuftVZÜV) gelten, soweit § 7 LuftSiG nicht ausdrücklich eine anderslautende Regelung trifft (BT-Drs. 15/2361, S. 22, zu § 18).

    Zur Begründung führte er aus, die Einführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG schaffe ein Nebeneinander von zwei unterschiedlichen Verfahren, die sich nach unterschiedlichen Maßstäben (einerseits nach § 7 LuftSiG , andererseits nach den §§ 24 ff. LuftVZO ) richteten (Stellungnahme des Bundesrates zu Art. 1 [ § 7 Abs. 1 Nr. 4 LuftSiG ] und Art. 2 Nr. 1 [§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LuftVG], BT-Drs. 15/2361, S. 26).

    Mit der Erweiterung der Überprüfung durch die Einholung von Auskünften der Sicherheitsbehörden und anderer Stellen werde ein erheblicher Sicherheitsgewinn erzielt (Gegenäußerung der Bundesregierung, BT-Drs. 15/2361, zu Nr. 6 [S. 35]).

    Nach Auffassung des vorlegenden Gerichts ist die den angefochtenen Bescheid rechtfertigende Vorschrift des § 7 Abs. 1 Nr. 4 LuftSiG i. V. mit § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 2. Altern. LuftSiG mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, weil das LuftSiG (Art. 1 LuftSiNeuregG v. 11.01.2005 - BGBl. I S. 78) gem. Art. 85 Abs. 1 GG und Art. 87 d Abs. 2 GG der Zustimmung des Bundesrats bedurfte und diese nicht erteilt wurde (vgl. BR-Drs. 716/04 [Beschluss], zu BR-Drs. 716/04 [Beschluss]; BT-Drs. 15/3759).

    In der Begründung vom 14.07.2004 (BT-Drs. 15/3587, S. 3) heißt es:.

    In der Erwiderung des Bundesrates zur Regierungsvorlage heißt es (BT-Drs. 15/2361, S. 27).

    Nunmehr hat es der Bund ohne Zutun eines Landes in der Hand, "durch einfachen Organisationsakt und nicht durch Gesetz" die Zuständigkeit an sich zu ziehen (Begründung des Bundesrates für die Anrufung des Vermittlungsausschusses [BT-Drs. 15/3587, S. 3]).

    Dafür spricht auch die Begründung des Bundesrates für die Anrufung des Vermittlungsausschusses (BT-Drs. 15/3587, S. 1 f., zu Buchstabe c):.

  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvF 1/05

    Normenkontrollantrag Bayerns und Hessens zum Luftsicherheitsgesetz teilweise

    Der Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle betrifft die Vorschriften des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) zur Verwendung der Streitkräfte bei einem besonders schweren Unglücksfall (Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG), der von einem Luftfahrzeug ausgeht (§§ 13 bis 15 LuftSiG), sowie die gesetzlichen Bestimmungen, die es dem Bund erlauben, Luftsicherheitsaufgaben, die den Ländern zur Ausführung in Auftragsverwaltung übertragen sind (§ 16 Abs. 2 LuftSiG), durch Entscheidung des Bundesministeriums des Innern wieder an sich zu ziehen (§ 16 Abs. 3 Satz 2 und 3 i.V.m. § 16 Abs. 2 LuftSiG, Art. 2 Nr. 10 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom 11. Januar 2005 <BGBl I S. 78>).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2007 - 12 S 58.07

    Rechtswidrige Anordnung des Ruhens einer Erlaubnis für Luftfahrer -

    Die Beschwerde macht zutreffend geltend, dass sich die Anordnung des Ruhens, die an Stelle eines Widerrufes als mildere Maßnahme gerechtfertigt sein kann, nicht auf § 4 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 des Luftverkehrsgesetzes - LuftVG - in der hier maßgeblichen Fassung des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom 11. Januar 2005 (BGBl I S. 78) stützen lässt.

    Diese Erteilungsvoraussetzungen, zu denen unter anderem gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 LuftVG Zweifel an der Zuverlässigkeit des Bewerbers nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes - LuftSiG - vom 11. Januar 2005 (BGBl. I S. 78) zählen, sind hier nicht entfallen.

    Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung durfte bei Erlass des angegriffenen Bescheides nicht von der mangelnden Zuverlässigkeit des Antragstellers nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 LuftVG in Verbindung mit § 7 LuftSiG ausgehen, weil die entscheidungserhebliche Änderung dieser Vorschrift nicht auf Privatpiloten anwendbar ist, die - wie der Antragsteller - bei ihrem Inkrafttreten zum 15. Januar 2005 (vgl. Art. 9 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom 11. Januar 2005, BGBl. I. S. 78) bereits im Besitz einer Erlaubnis für Luftfahrer waren.

    Nichts anderes ergibt sich schließlich, wenn man die Begründungen zum Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben (BT-Drucks. 15/2361) und zu der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (BR-Drucks. 520/06) einbezieht.

    Der Einzelbegründung zu § 7 LuftsiG lässt sich lediglich entnehmen, dass die Zuverlässigkeitsüberprüfung auf den in § 7 Abs. 1 Nr. 4 LuftSiG genannten Personenkreis zum erhöhten Schutz des Luftverkehrs vor Angriffen erweitert werden sollte (BT-Drucks. 15/2361, S. 17).

    Der Bundesrat kommt zu dem Ergebnis, dass Privatpiloten die Zuverlässigkeit aberkannt werden müsse, ohne dass die Folgen hieraus für die erteilten Lizenzen und Berechtigungen im Luftsicherheitsgesetz festgelegt seien (BT-Drucks. 15/2361 S. 27).

    Das Fehlen einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage lässt sich hier angesichts des mit der Zuverlässigkeitsüberprüfung verbundenen Eingriffs und der Folgen einer unterbliebenen Antragstellung auch nicht mit dem Argument überwinden, dass der Gesetzgeber Sicherheitslücken im Luftverkehr schließen und geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Angriffen habe treffen wollen (vgl. dazu BT-Drucks. 15/2361, S. 14).

  • BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 20.10

    Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftverkehr; Luftsicherheit;

    Abzustellen ist daher auf § 4 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 LuftVG sowie § 7 LuftSiG in der am 15. Januar 2005 in Kraft getretenen Fassung von Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom 11. Januar 2005 (BGBl I S. 78).

    Die im Gesetz zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vorgenommenen Rechtsänderungen gehen ausweislich der Gesetzesbegründung auf eine Änderung der Beurteilung der Sicherheitslage im Luftraum in Reaktion auf die terroristischen Anschläge vom 11. September 2001 zurück; verwiesen wird in der Gesetzesbegründung zusätzlich auf die Entführung eines Motorseglers in Frankfurt am Main im Januar 2003 durch einen - wie sich später herausgestellt hat - offensichtlich geistig Verwirrten (BTDrucks 15/2361 S. 14).

    Von einer sofortigen Anwendbarkeit der gesetzlichen Neuregelungen zur Zuverlässigkeitsüberprüfung nach deren Inkrafttreten ging auch der Gesetzgeber selbst aus; nach der Gesetzesbegründung sollten bis zum Erlass der in § 17 LuftSiG vorgesehenen Verordnung die Vorschriften der auf der Grundlage des § 32 Abs. 2b LuftVG a.F. erlassenen Luftverkehr-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftVZÜV) vom 8. Oktober 2001 (BGBl I S. 2625) fortgelten, soweit § 7 LuftSiG nicht ausdrücklich eine anderslautende gesetzliche Regelung trifft (BTDrucks 15/2361 S. 22).

    Ansonsten könnten diese Erkenntnisse erst bei der nächsten turnusmäßigen Überprüfung einfließen (vgl. dazu BTDrucks 15/2361 S. 18).

  • VGH Bayern, 03.03.2009 - 8 BV 07.496

    Keine Zuverlässigkeitsüberprüfung für bestehende Privatpilotenlizenzen

    Die Einführung eines zusätzlichen luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsmaßstabs durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom 11. Januar 2005 (BGBl I S. 78) stellt keine derartige nachträglich eingetretene "Tatsache" dar, sondern hat - allenfalls - auch für Alterlaubnisinhaber zu einer Änderung der Rechtslage geführt (vgl. dazu jedoch im Folgenden).

    Damit solle ein besserer Schutz auch auf Kleinflughäfen und der allgemeinen Luftfahrt gewährleistet werden (vgl. BT-Drs. 15/2361 S. 16 r.S. und S. 17 l.S. zu § 7).

    Weiter ist in der amtlichen Begründung ausgeführt: § 7 Abs. 6 LuftSiG regle die Konsequenzen einer unterbliebenen oder mit Beanstandungen durchgeführten Überprüfung (vgl. BT-Drs. 15/2361 S. 17 r.S. zu § 7).

    Nach den mit der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 29d Luft VG gewonnenen Erfahrungen müsste voraussichtlich allein im südbayerischen Raum rund 1.000 Piloten die Zuverlässigkeit aberkannt werden, ohne dass die Folgen hieraus für die erteilten Lizenzen und Berechtigungen im Luftsicherheitsgesetz festgelegt seien (vgl. BT-Drs. 15/2361 Anlage 2 S. 27 l.S.).

    ... Mit der Erweiterung der oben angeführten Überprüfung durch die Einholung von Auskünften der Sicherheitsbehörden und anderer Stellen werde ein erheblicher Sicherheitsgewinn erzielt (vgl. BT-Drs. 15/2361 Anlage 3 S. 35 r.S.).

  • BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 24.10

    Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftverkehr; Luftsicherheit;

    Abzustellen ist daher auf § 4 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 LuftVG sowie § 7 LuftSiG in der am 15. Januar 2005 in Kraft getretenen Fassung von Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom 11. Januar 2005 (BGBl I S. 78).

    Die im Gesetz zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vorgenommenen Rechtsänderungen gehen ausweislich der Gesetzesbegründung auf eine Änderung der Beurteilung der Sicherheitslage im Luftraum in Reaktion auf die terroristischen Anschläge vom 11. September 2001 zurück; verwiesen wird in der Gesetzesbegründung zusätzlich auf die Entführung eines Motorseglers in Frankfurt am Main im Januar 2003 durch einen - wie sich später herausgestellt hat - offensichtlich geistig Verwirrten (BTDrucks 15/2361 S. 14).

    Von einer sofortigen Anwendbarkeit der gesetzlichen Neuregelungen zur Zuverlässigkeitsüberprüfung nach deren Inkrafttreten ging auch der Gesetzgeber selbst aus; nach der Gesetzesbegründung sollten bis zum Erlass der in § 17 LuftSiG vorgesehenen Verordnung die Vorschriften der auf der Grundlage des § 32 Abs. 2b LuftVG a.F. erlassenen Luftverkehr-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftVZÜV) vom 8. Oktober 2001 (BGBl I S. 2625) fortgelten, soweit § 7 LuftSiG nicht ausdrücklich eine anderslautende gesetzliche Regelung trifft (BTDrucks 15/2361 S. 22).

    Ansonsten könnten diese Erkenntnisse erst bei der nächsten turnusmäßigen Überprüfung einfließen (vgl. dazu BTDrucks 15/2361 S. 18).

  • BVerwG, 14.09.2017 - 3 C 4.16

    Absicht; Angriff auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Beschuss von

    Sie geht zurück auf Art. 2 Nr. 7 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom 11. Januar 2005 (BGBl. I S. 78), durch dessen Artikel 1 zugleich das Luftsicherheitsgesetz erlassen wurde.

    Ein gesondertes Luftsicherheitsgesetz, das sich nur mit "security" befasse, sollte Anpassungen an das Europäische Recht erleichtern und den Überblick über die einschlägigen Regelungen vereinfachen (BT-Drs. 15/2361 S. 14).

    Während das Luftsicherheitsgesetz Security-Aufgaben (Schutz vor äußeren Angriffen) regele, befasse sich § 29 LuftVG mit betriebsbedingten Gefahren (BT-Drs. 15/2361 S. 23).

    Auch wenn der Gesetzgeber den Bereich der "security" im Luftverkehr als die Abwehr von äußeren Gefahren für die Luftsicherheit kennzeichnet (so etwa BT-Drs. 15/2361 S. 1, 23), griffe es zu kurz, den Begriff "betriebsbedingt" rein räumlich zu verstehen, und Gefahren allein, weil sie von außen auf ein Luftfahrzeug einwirken, prinzipiell nicht zu den betriebsbedingten Gefahren im Sinne dieser Bestimmung zu rechnen.

  • BVerwG, 26.06.2014 - 4 C 3.13

    Flugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Atomanlage; kerntechnische Anlage;

    § 29 Abs. 1 Satz 1 LuftVG bezweckt nicht die Abwehr äußerer, durch Angriffe auf die Sicherheit des Luftverkehrs verursachter Gefahren nach dem Luftsicherheitsgesetz (BTDrucks 15/2361 S. 23 zu Nr. 7).
  • BAG, 17.06.2015 - 10 AZR 518/14

    Tariflicher Lohnzuschlag - Personen- und Warenkontrolle

    Die Tätigkeit eines Luftsicherheitsassistenten umfasst bereits als Standardmaßnahme der Luftsicherheitsbehörde (BT-Drs.15/2361 S.15) die Kontrolle von Personen (§ 5 Abs. 1 Satz 1 LuftSiG) und der von diesen mitgeführten Gegenstände (§ 5 Abs. 1 Satz 2 LuftSiG) .
  • VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40019

    Standort-Zwischenlager

    Eine weitere einschneidende Maßnahme stellt das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) vom 11. Januar 2005 (BGBl I S. 78) dar, das bei Erlass des angefochtenen Bescheids bereits in Vorbereitung war (BR-Drs. 807/03 vom 7.11.2003).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2007 - 12 S 59.07

    Luftrecht - Zuverlässigkeit i.S.d. Luftsicherheitsgesetzes

  • VG Ansbach, 09.11.2009 - AN 10 K 09.01806

    Luftsicherheitsrecht; Zuverlässigkeit; Zweifel auf Grund BtM-Konsums; verweigerte

  • VG Braunschweig, 10.10.2005 - 2 B 247/05

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Weigerung eines Antrages auf

  • VGH Bayern, 02.01.2006 - 22 A 04.40016

    Klagen gegen atomare Zwischenlager abgewiesen

  • VG Ansbach, 28.10.2011 - AN 10 S 11.01767

    Luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit; wiederholter Ladendiebstahl; unerlaubter

  • VG Ansbach, 25.05.2009 - AN 10 K 08.02081

    Luftsicherheitsrecht; Zuverlässigkeit; jugendgerichtliche Ahndungen

  • VG Arnsberg, 30.08.2007 - 7 K 2608/06

    Zuverlässigkeitsprüfung auch für Privatflugzeugführer rechtmäßig

  • VG Ansbach, 29.11.2012 - AN 10 K 12.01542

    Luftsicherheitsrecht; Zuverlässigkeit; verschiedene Straftaten; Ruhensanordnung

  • VGH Bayern, 09.01.2006 - 22 A 04.40010

    Standort-Zwischenlager

  • VG Ansbach, 08.03.2012 - AN 10 K 11.01768

    Luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit; wiederholter Ladendiebstahl; unerlaubter

  • VG Ansbach, 29.07.2009 - AN 10 K 08.01930

    Zuverlässigkeit; Luftsicherheitsrecht; Luftverkehrsrecht; Verurteilung wegen

  • OVG Niedersachsen, 23.03.2009 - 11 LA 490/07

    Kostentragung für Abschiebungen mit Flugzeugen privater

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1143/06

    Widerruf der Beleihung zur Fluggastkontrolle an Flughäfen; Überprüfung der

  • VG Braunschweig, 12.07.2006 - 2 A 303/05

    Zuständigkeit von Luftfahrtunternehmen für die Sicherung von Fluggepäck nach dem

  • BVerwG, 26.06.2014 - 4 C 2.13

    Rechtmäßigkeit der "Wannsee-Flugrouten" noch offen

  • VG Berlin, 02.03.2007 - 13 A 121.06

    Einstweilige Rechtsschutzanträge von Privatflugzeugführern gegen die Anordnung

  • VG Berlin, 13.03.2007 - 13 A 90.07

    Verfassungsmäßigkeit des Luftsicherheitsgesetzes; Widerruf der Erlaubnis zum

  • VG Minden, 08.03.2007 - 7 K 185/06

    Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz verfassungsmäßig

  • VG Berlin, 06.10.2010 - 13 K 65.10

    Anordnung des Ruhens seiner Klassenberechtigung für Motorsegler und

  • VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 2 K 264/05

    Zum Anspruch auf Erteilung eines Sicherheitsausweises als Zugangsberechtigung für

  • VG Stuttgart, 28.03.2007 - 3 K 3209/06

    Die Aufforderung an Piloten, sich aufgrund der Antiterrorgesetze einer

  • VG Berlin, 27.02.2007 - 13 A 168.06

    Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Luftfahrers, der einen Antrag auf

  • VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40048

    Standort-Zwischenlager

  • VG Berlin, 09.03.2007 - 13 A 81.07

    Rechtmäßigkeit der Anordnung des Ruhens eines Luftfahrerscheins für

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2008 - 8 B 10001/08

    Luftverkehrsrecht; Zuverlässigkeit

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2015 - 6 A 8.15

    Kein Flugverbot für deutsche Fluggesellschaften am Erbil International Airport im

  • VG Stuttgart, 03.08.2005 - 3 K 342/05

    Widerruf einer Beleihung mit der Aufgabe der Fluggastkontrolle nach Fehlverhalten

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2005 - 8 S 775/05

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OVG/VGH für Rechtsstreitigkeiten wegen

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2008 - 4 KS 8/05
  • VGH Bayern, 12.01.2006 - 2 A 03.40019
  • VG Bayreuth, 14.08.2015 - B 1 K 14.587

    Zuverlässigkeitsprüfung, Luftfahrtpersonal, Mitwirkungspflicht, NPD,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.08.2005 - 12 A 54.05

    Erteilung einer Berechtigung zum Betreten nicht allgemein zugänglicher und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2012 - 9 A 2071/10

    Vereinbarkeit der Erhebung von Gebühren für die Durchsuchung von Personen und des

  • BVerwG, 20.05.2009 - 3 C 12.08
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2012 - 9 A 2065/10

    Vereinbarkeit der Erhebung von Luftsicherheitsgebühren an Flughäfen mit

  • OVG Bremen, 31.10.2006 - 1 D 41/06
  • VG Münster, 04.11.2011 - 5 K 2220/07

    Klage einer Fluggesellschaft gegen die Heranziehung zu Luftsicherheitsgebühren

  • VG Köln, 13.02.2007 - 11 L 1869/06

    Abgabe des Luftfahrerscheins für Privatpiloten mangels Zuverlässigkeit eines

  • VG Berlin, 28.11.2007 - 13 A 198.07

    Luftfahrtrechtliche Unzuverlässigkeit wegen mehrfacher strafrechtlicher

  • VG Leipzig, 13.09.2005 - 1 K 382/05

    Sachliche Gerichtszuständigkeit für die Klage eines privaten Flughafenbetreibers

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