23.03.2004

Bundestag - Drucksache 15/2742

Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion der SPD

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2005 S. 775   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,46198
BGBl. I 2005 S. 775 (https://dejure.org/2005,46198)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,46198) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 17, ausgegeben am 21.03.2005, Seite 775
  • Gesetz über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland (Parlamentsbeteiligungsgesetz)
  • vom 18.03.2005

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 25.03.2004   BT   Parlament muss Auslandseinsätzen der Streitkräfte zustimmen
  • 18.06.2004   BT   Parlamentsbeteiligung bei Bundeswehreinsatz im Ausland gesetzlich regeln
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvE 2/15

    Im besonderen Fall der NSA-Selektorenlisten hat das Vorlageinteresse des

    Das Obleuteverfahren ist dabei nicht nur bloße Parlamentspraxis, sondern hat seinen gesetzlichen Niederschlag in § 4 Abs. 1 Satz 3 und § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland (Parlamentsbeteiligungsgesetz vom 18. März 2005 [BGBl I S. 775]) gefunden.
  • BVerfG, 23.09.2015 - 2 BvE 6/11

    Zur Reichweite des Parlamentsvorbehalts für Streitkräfteeinsätze bei Gefahr im

    Das Parlamentsbeteiligungsgesetz (BGBl 2005 I S. 775) regelt Form und Ausmaß der Beteiligung des Bundestages beim Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland (§ 1 Abs. 1 Satz 1 ParlBG).
  • BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvE 4/08

    Organstreitverfahren der Fraktion DIE LINKE zum Bundeswehreinsatz im Kosovo ohne

    Überdies passe der von der Antragstellerin herangezogene Gedanke der clausula rebus sic stantibus nicht, weil er durch die Regelungen des Gesetzes über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland (Parlamentsbeteiligungsgesetz - ParlBG vom 18. März 2005, BGBl I S. 775) ausgeschlossen worden sei.
  • BVerwG, 22.07.2009 - 1 WB 15.08

    Dauerbefehl; Auslandseinsatz; Versammlung der Vertrauenspersonen;

    Hauptsächlicher und derzeit wohl einzig praktischer Anwendungsfall dieser Vorschrift sind Beschlüsse des Bundestages über den "Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes" im Sinne von § 1 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland vom 18. März 2005 (BGBl I S. 775).
  • BVerwG, 30.07.2020 - 1 WB 28.19

    Arbeitszeitgestaltung für die Übung TRIDENT JUNCTURE 2018

    Hiernach sind "einsatzgleiche Verpflichtungen" im Sinne von § 30c Abs. 4 Nr. 1 SG Aktivitäten der Streitkräfte, die zwar häufig keiner Parlamentsbeteiligung nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland (Parlamentsbeteiligungsgesetz) vom 18. März 2005 (BGBl. I S. 775) bedürfen, die aber unter Rahmenbedingungen durchgeführt werden, die einem von dieser Norm erfassten Einsatz militärisch vergleichbar sind und mit denen die Bundesrepublik Deutschland eine gegenüber der EU, der NATO oder einer anderen zwischenstaatlichen Einrichtung eingegangene Verpflichtung erfüllt.
  • BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 42.19

    Streit um die Arbeitszeitgestaltung für die Übung TRIDENT JUNCTURE 2018 in

    Hiernach sind "einsatzgleiche Verpflichtungen" im Sinne von § 30c Abs. 4 Nr. 1 SG Aktivitäten der Streitkräfte, die zwar häufig keiner Parlamentsbeteiligung nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland (Parlamentsbeteiligungsgesetz) vom 18. März 2005 (BGBl. I S. 775) bedürfen, die aber unter Rahmenbedingungen durchgeführt werden, die einem von dieser Norm erfassten Einsatz militärisch vergleichbar sind und mit denen die Bundesrepublik Deutschland eine gegenüber der EU, der NATO oder einer anderen zwischenstaatlichen Einrichtung eingegangene Verpflichtung erfüllt.
  • BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 29.19

    Erfolgreicher Antrag eines Soldaten auf gerichtliche Entscheidung im Zusammenhang

    Hiernach sind "einsatzgleiche Verpflichtungen" im Sinne von § 30c Abs. 4 Nr. 1 SG Aktivitäten der Streitkräfte, die zwar häufig keiner Parlamentsbeteiligung nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland (Parlamentsbeteiligungsgesetz) vom 18. März 2005 (BGBl. I S. 775) bedürfen, die aber unter Rahmenbedingungen durchgeführt werden, die einem von dieser Norm erfassten Einsatz militärisch vergleichbar sind und mit denen die Bundesrepublik Deutschland eine gegenüber der EU, der NATO oder einer anderen zwischenstaatlichen Einrichtung eingegangene Verpflichtung erfüllt.
  • BVerwG, 30.07.2020 - 1 WB 48.19

    Erfolgreiche Wehrbeschwerde bezüglich der Arbeitszeitgestaltung für die Übung

    Hiernach sind "einsatzgleiche Verpflichtungen" im Sinne von § 30c Abs. 4 Nr. 1 SG Aktivitäten der Streitkräfte, die zwar häufig keiner Parlamentsbeteiligung nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland (Parlamentsbeteiligungsgesetz) vom 18. März 2005 (BGBl. I S. 775) bedürfen, die aber unter Rahmenbedingungen durchgeführt werden, die einem von dieser Norm erfassten Einsatz militärisch vergleichbar sind und mit denen die Bundesrepublik Deutschland eine gegenüber der EU, der NATO oder einer anderen zwischenstaatlichen Einrichtung eingegangene Verpflichtung erfüllt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht