Gesetzgebung
BGBl. II 2003 S. 1962 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil II Nr. 37, ausgegeben am 24.12.2003, Seite 1962
- Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Juli 2001 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt Salzach und in den Sektionen I und II des Grenzabschnitts Scheibelberg-Bodensee sowie in Teilen des ...
- vom 22.12.2003
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
- 09.10.2003 BT Verträge zu den Grenzverläufen nach Frankreich und Österreich umsetzen
Wird zitiert von ... (3)
- VG Gelsenkirchen, 31.01.2012 - 19 K 1479/10
Ausübungsberechtigung; Handwerk; Geselle; leitende Stellung; Kfz-Techniker; …
Nach der Begründung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften, BT-Drucks. 15/2006, S. 28, soll jede Art der Tätigkeit, auch im Rahmen eines "unerheblichen Nebenbetriebs" nach § 3 Abs. 2 HwO, als Tätigkeit im vorstehenden Sinne in Betracht kommen.vgl. BT-Drucks. 15/2006, S. 29.
BT-Drucks. 15/2006, a.a.O.
- VGH Bayern, 19.03.2014 - 22 B 13.2021
Jedenfalls bei Ein-Mann-Betrieben können keine solchen Tätigkeiten bei der …
Die Amtliche Begründung nennt als Beispiele die Funktion eines Poliers oder Ausbildungsfunktionen (BT-Drs. 15/2006, S. 28). - VG Augsburg, 18.06.2015 - Au 5 K 15.123
Verpflichtungsklage; allgemeines Rechtschutzbedürfnis(bejaht); …
Mit der Voraussetzung langjähriger einschlägiger beruflicher Erfahrungen soll nämlich sichergestellt werden, dass der die Ausübungsberechtigung Begehrende die "erforderliche Qualität" gewährleistet und deshalb zur Handwerksausübung in gefahrgeneigten Tätigkeiten zugelassen werden kann (vgl. BT-Drucks.15/2006 S. 29; VG Gelsenkirchen, U.v. 31.1.2012 - 19 K 1479/10 - GewArch 2012, 325 ff.).