18.05.1994

Bundestag - Drucksache 12/7595

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Finanzausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1994 S. 1630   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,26463
BGBl. I 1994 S. 1630 (https://dejure.org/1994,26463)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,26463) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 46, ausgegeben am 28.07.1994, Seite 1630
  • Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
  • vom 21.07.1994

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Amtliche Gesetzesanmerkung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (59)

  • BGH, 17.12.2014 - IV ZR 260/11

    Altvertrag für eine private Rentenversicherung im Antragsmodell:

    Da der Gesetzgeber eine kumulative Begründung von Widerrufs- und Rücktrittsrecht in der Lebensversicherung sachlich weder für geboten noch vertretbar hielt, nahm er die Lebensversicherung aus dem Anwendungsbereich des Widerrufsrechts heraus und sah in § 8 Abs. 5 VVG a.F. zur Umsetzung der Vorgabe aus Art. 15 Abs. 1 der Zweiten Lebensversicherungsrichtlinie (BT-Drucks. 12/6959 S. 101) ein Rücktrittsrecht vor.

    Mit dem Dritten Durchführungsgesetz/EWG zum VAG, das vor allem auch der Umsetzung der Dritten Lebensversicherungsrichtlinie diente (BT-Drucks. 12/6959 S. 1), wurden wortgleich die beiden Ausschlussfristen in § 8 Abs. 4 Satz 4 und § 8 Abs. 5 Satz 4 VVG eingeführt (BT-Drucks. 12/6959 S. 34 f.).

    Wie die Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 12/6959 S. 101) hervorhebt, wurden "aus Gründen praktischer Vernunft ... zur Vermeidung von Missverständnissen und zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit bei den Versicherungsnehmern für das Widerrufs- und das Rücktrittsrecht gleiche Fristen vorgesehen".

  • BVerfG, 23.05.2016 - 1 BvR 2230/15

    Partielle Nichtanwendung von § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F. im Bereich der

    Vor diesem Hintergrund ist es jedenfalls vertretbar und damit verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Bundesgerichtshof in seinem in den angegriffenen Entscheidungen in Bezug genommenen Urteil vom 7. Mai 2014 (BGHZ 201, 101) unter Hinweis auf die Begründung des Regierungsentwurfs (BTDrucks 12/6959, S. 1, 7 und 55) und die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zu § 5a VVG a.F. (BTDrucks 12/7595, S. 1, 111) davon ausgegangen ist, dass der Gesetzgeber mit dem Dritten Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Juli 1994 (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG; BGBl I 1994 S. 1630) die Dritte Richtlinie Lebensversicherung vom 10. November 1992 (ABl. L 360 S. 1) ordnungsgemäß habe umsetzen wollen, dass § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. mit diesem Ziel jedoch teilweise konfligiere.
  • BVerfG, 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch den BGH beim sogenannten

    § 5a VVG a.F. wurde durch das Dritte Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG) vom 21. Juli 1994 (BGBl I S. 1630) in das Gesetz über den Versicherungsvertrag eingefügt und ist am 29. Juli 1994 in Kraft getreten.
  • BGH, 13.04.2016 - IV ZR 393/15

    Private Krankenversicherung: Tarifwechsel mit Mehrleistung im Zieltarif;

    Das Tarifwechselrecht soll insbesondere älteren Versicherungsnehmern bei Schließung ihres Tarifs für neue Versicherungsnehmer eine Möglichkeit eröffnen, dadurch bedingten Kostensteigerungen ihres alten Tarifs durch einen Wechsel in den anderen Tarif des Versicherers zu entgehen (vgl. BT-Drucks. 12/6959 S. 105 zu § 178f VVG a.F.).
  • BGH, 18.07.2018 - IV ZR 68/17

    Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge zweier fondsgebundener

    Aus der Begründung des Gesetzesentwurfs ergibt sich, dass der Gesetzgeber die Aufnahme der bisher in geschäftsplanmäßigen Erklärungen vorgesehenen Antragsbindungsfristen in das Gesetz nunmehr für geboten hielt, "zumal die Vorschrift des § 10a nach § 110a auch für Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten und Vertragsstaaten gelten soll, bei denen die Möglichkeit entfällt, im Erlaubnisverfahren eine geschäftsplanmäßige Erklärung zu verlangen" (BT-Drucks. 12/6959 S. 99 re. Sp.).
  • BGH, 11.06.2003 - IV ZR 418/02

    Pflicht des Krankenversicherers zur Bekanntgabe von Gutachten

    Nur für solche Fälle einer ärztlichen Untersuchung sei vor Einführung des § 178m VVG (durch Gesetz vom 21. Juli 1994, BGBl. I S. 1630) eine Auskunftspflicht auf der Grundlage von § 242 BGB anerkannt gewesen (OLG Frankfurt VersR 1992, 224).

    In der Begründung des Gesetzesentwurfs zu dieser Vorschrift ist zwar nur davon die Rede, daß der Versicherte verpflichtet sei, sich auf Verlangen des Versicherers untersuchen zu lassen; ein Anspruch des Versicherten auf Auskunft über den Inhalt des erstellten Gutachtens sei im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht zu bestreiten (BT-Drucks. 12/6959 S. 107; vgl. aber auch Renger, VersR 1993, 678, 682, der nicht auf eine körperliche Untersuchung des Versicherten abhebt).

  • BGH, 23.11.1994 - IV ZR 124/93

    Ermittlung des Überschusses aus einer Kapitallebensversicherung

    Neuregelungen nach dem Dritten Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien vom 21. Juli 1994 (BGBl. I, S. 1630) bleiben hier außer Betracht, weil das Versicherungsverhältnis schon zum 28. Februar 1989 beendet wurde (vgl. im übrigen zur unveränderten Fortgeltung des Geschäftsplans für den sogenannten Altbestand den nach Art. 1 des Dritten Durchführungsgesetzes in das VAG eingefügten § 11c S. 1).
  • BVerfG, 28.12.1999 - 1 BvR 2203/98

    Effektiver Rechtsschutz gegen Prämienerhöhungen privater Krankenversicherungen

    1. a) Prämienerhöhungen privater Krankenversicherungen mussten bis zum Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Juli 1994 (BGBl I S. 1630) nach § 13 Abs. 1, § 8 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes - VAG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1992 (BGBl 1993 I S. 2) von der Aufsichtsbehörde, dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, genehmigt werden.

    In den hier einschlägigen Fällen darf eine Prämienerhöhung seitdem nach § 12 b Abs. 1, § 12 d Abs. 1 VAG erst in Kraft gesetzt werden, nachdem ein von der Krankenversicherung unabhängiger Treuhänder ihr zugestimmt hat (vgl. dazu Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Dritten Durchführungsgesetz/EWG zum VAG, BTDrucks 12/6959, S. 62).

    Die Änderung der Rechtslage beruht auf gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben, die einer aufsichtsbehördlichen Prämiengenehmigung entgegenstehen (vgl. Entwurf der Bundesregierung zum Dritten Durchführungsgesetz/EWG zum VAG, BTDrucks 12/6959, S. 62).

  • BGH, 03.07.2018 - XI ZR 702/16

    Anwendbarkeit des § 312d Abs. 3 Nr. 1 BGB a.F. auf im Wege des Fernabsatzes

    Insoweit lassen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs - anders als § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG in der Fassung des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG vom 21. Juli 1994 (BGBl. I S. 1630) - keinen Spielraum unter dem Aspekt eines planwidrigen Verfehlens der gewollt richtlinienkonformen Umsetzung des Unionsrechts (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2017 - IV ZR 440/14, WM 2017, 1396 Rn. 26).
  • BVerwG, 23.06.2010 - 8 C 42.09

    Krankenversicherung; substitutive; Tarifstrukturzuschlag; Prämie;

    Die in Bezug genommenen Vorschriften des VAG enthalten Regelungen zur Berechnung der Prämien und zur Erhebung des gesetzlichen Beitragszuschlags (BTDrucks 16/3945 S. 113; Begründung zur Vorgängervorschrift § 178g VVG - BTDrucks 12/6959 S. 105).

    Dass § 13 Abs. 4 KalV in Verbindung mit Anhang I, Abschnitt B, es zulässt, bei einer "Umstufung" (so die frühere Bezeichnung des Tarifwechsels, vgl. BTDrucks 12/6959 S. 105) einmalige Sanierungskosten in die Prämienberechnung des Zieltarifs mit einzubeziehen, berechtigt den Versicherer nicht, die Verpflichtung zur Fortführung des Versicherungsverhältnisses nach den Bedingungen des neuen Tarifs zu durchbrechen und zusätzlich einen laufenden Zuschlag zur Überbrückung der Grundprämiendifferenz im alten und neuen Tarif zu erheben.

    Die Annahme, § 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG gestatte die Erhebung gesetzlich nicht vorgesehener Zuschläge, widerspricht schließlich dem Sinn und Zweck des § 204 Abs. 1 Satz 1 VVG, der für die Vorgängerregelung in § 178f VVG a.F. aus den Gesetzesmaterialien zu belegen ist (vgl. Urteil vom 5. März 1999 a.a.O.; BTDrucks 12/6959 S. 105).

    Wird durch eine günstige Tarifstruktur das Interesse von Neukunden auf einen neuen Tarif gelenkt, könnten sonst mit einer "Vergreisung" der Versichertenstruktur im alten Tarif dort die Prämien wegen erhöhter Kosten steigen, während Versicherte mit geringem Risiko, typischerweise jüngere Versicherungsnehmer, den Tarif mit günstigeren Prämien wählen (vgl. BTDrucks 12/6959 S. 105; 16/3945 S. 114; Hohlfeld, in: Berliner Kommentar zum VVG, 1999, Vorbemerkungen zu §§ 178a bis 178o Rn. 1).

  • BGH, 04.07.2001 - IV ZR 307/00

    Ausgestaltung der Krankentagegeldversicherung

  • BGH, 17.06.2004 - III ZR 271/03

    Rechtsnatur des Verbots der Gewährung von Sondervergütungen durch

  • BGH, 07.03.2018 - XI ZR 298/17
  • BGH, 17.06.2015 - IV ZR 170/14

    Private Unfallversicherung: Einbeziehung nicht übergebener Allgemeiner

  • OLG Karlsruhe, 15.08.2017 - 12 U 97/17

    Altvertrag über eine Lebensversicherung im Antragsmodell: Formwirksamkeit einer

  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 25/94

    "Widerrufsbelehrung III"; Anforderungen an die Belehrung bei Abschluß eines

  • BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 41.92

    Beitragsanspruch - Insolvenzsicherung - Erlaß eines Beitragsbescheids -

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 613/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • BSG, 30.03.1995 - 12 RK 10/94

    Versicherungsvertrag - Laufende Rente - Eintritt des Versicherungsfalles -

  • BGH, 29.10.2003 - IV ZR 38/03

    Fortbestehen der Zugehörigkeit zur Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten bei

  • BGH, 27.09.2000 - IV ZR 115/99

    Ausschluß der Leistungspflicht für zum Zeitpunkt der Adoption eingetretene

  • OLG Stuttgart, 18.08.2011 - 2 U 138/10

    Allgemeine Versicherungsbedingungen: Transparenz von Klauseln in

  • BVerwG, 22.11.1994 - 1 C 22.92

    Pensions-Sicherungs-Verein - Insolvenzsicherung - Mitteilungs- und

  • LG Köln, 14.10.2015 - 84 O 65/15

    Makler haftet für Beratungsfehler

  • BVerfG, 04.11.2014 - 2 BvR 723/12

    Verletzung der Vorlagepflicht im Zusammenhang mit dem sog. Policenmodell im

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 P 8/99 R

    Kostenübernahme bei notwendiger Ersatz- bzw Verhinderungspflege

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 P 9/99 R

    Ersatz- bzw Verhinderungspflege während des Urlaubs, Tagessatz

  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 97/03

    Anpassung der Prämien in der privaten Krankenversicherung

  • BGH, 31.01.2001 - IV ZR 185/99

    Wirksamkeit von Tarifänderungsklauseln in der

  • BFH, 18.12.2014 - IV R 50/11

    Keine erweiterte Kürzung für zu einem Vermögensstock des Gesellschafters zur

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 P 5/08 R

    Private Pflegeversicherung - Pflegegeld - Sicherstellung der Grundpflege und

  • LSG Berlin, 14.02.2001 - L 17 P 40/00
  • BVerwG, 06.12.1999 - 1 A 4.97

    Klage gegen Verbot von Lebensversicherungsverträgen nach dem "Optima-Modell" als

  • OLG Köln, 26.04.2006 - 5 U 147/05

    Ersetzung von Versicherungsbedingungen im Treuhänderverfahren; Unwirksamkeit

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 619/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • BVerwG, 06.12.1999 - 1 A 5.98

    Klage gegen Verbot von Lebensversicherungsverträgen nach dem "Optima-Modell" als

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 172/92

    Schlüssel-Funddienst - Vorsprung durch Rechtsbruch; Haustürwiderrufsgesetz -

  • OLG Köln, 28.08.2015 - 20 U 95/15

    Rechte eines Arbeitnehmers aus einer von seinem ehemaligen Arbeitgeber

  • LSG Berlin, 28.01.2004 - L 17 P 31/01
  • OLG Koblenz, 09.09.2004 - 10 U 20/04

    Deckungsklage gegen die Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung:

  • OVG Berlin, 25.07.1995 - 8 B 16.94

    Erforderlicher Umfang der Auskunft über BAV-Beschwerdestatistik

  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 33.92

    Abwendung eines Konkurses durch ein gerichtliches Vergleichsverfahren nach

  • OLG Köln, 13.01.2012 - 20 U 108/11

    Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Beiträge zu einer Lebensversicherung

  • OLG Köln, 21.10.2011 - 20 U 91/11

    Widerrufsrecht bei Abschluss eines Versicherungsvertrages und Anspruch auf

  • LG Heidelberg, 25.09.2014 - 1 S 8/14

    Private Rentenversicherung: Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung

  • LG Bonn, 20.01.2014 - 9 O 278/13

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf zusätzliche Rückerstattung und Verzinsung

  • OLG Brandenburg, 01.03.2019 - 11 U 123/18

    Anforderungen an die äußere Form der Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

  • LG Köln, 11.05.2015 - 26 O 373/14

    Anspruch auf Rückabwicklung einer Kapitallebensversicherung mit

  • LG Heidelberg, 25.09.2014 - 1 S 15/13

    Lebensversicherungsvertrag: Nicht hinreichend deutlich hervorgehobene

  • OLG Hamburg, 01.11.2010 - 11 U 129/09

    Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers: Geltendmachung von Ansprüchen gegen

  • OLG Köln, 21.10.2011 - 20 U 96/11

    Folgen einer fehlenden oder einer unzureichenden Belehrung hinsichtlich eines

  • LG Bonn, 20.01.2014 - 9 O 307/13

    Rückerstattung und Verzinsung von geleisteten Beiträgen für eine

  • LG Nürnberg-Fürth, 13.11.2013 - 8 O 3800/13

    Widerrufsrecht - Haustürgeschäft

  • LSG Sachsen, 15.03.2001 - L 1 P 23/00

    Zur Entrichtungspflicht von ausstehenden Beiträgen zur privaten

  • OLG Karlsruhe, 15.08.1996 - 12 U 44/96

    Versicherungsfall in der Krankenhaustagegeldversicherung (Krankenhaustagegeld -

  • BVerwG, 22.11.1994 - 1 C 29.93

    Insolvenzsicherung von Ansprüchen auf Leistungen der betrieblichen

  • FG Bremen, 26.06.1997 - 395016K 5

    Beschränkte Steuerpflicht einer Kapitalgesellschaft englischen Rechts;

  • LSG Niedersachsen, 26.09.2001 - L 3 P 88/99
  • AG Stockach, 24.07.2002 - 1 C 139/02

    Nachweis des Eintritts der Versicherungspflicht als Wirksamkeitserfordernis einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht