08.02.1996

Bundestag - Drucksache 13/3764

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Verkehr (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1998 S. 810   

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https://dejure.org/1998,35343
BGBl. I 1998 S. 810 (https://dejure.org/1998,35343)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 25, ausgegeben am 08.05.1998, Seite 810
  • Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
  • vom 28.04.1998

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    (1) § 24 a Abs. 2 Satz 1 und 2 StVG soll die bis zu seinem In-Kraft-Treten vorhandene Sanktionslücke schließen, die darauf beruhte, dass es Grenzwerte für die Annahme absoluter Fahruntüchtigkeit bei Drogen bisher nicht gibt und die Feststellung relativer Fahruntüchtigkeit häufig Schwierigkeiten bereitet (vgl. BTDrucks 13/3764, S. 4; Hentschel, NJW 1998, S. 2385 ; Bönke, NZV 1998, S. 393 ).

    Die Regelung enthält ein abstraktes Gefährdungsdelikt, das dazu beitragen soll, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen (vgl. BTDrucks 13/3764, S. 4, 6).

    Diese Regelung beruht auf der Annahme, dass bei einem solchen Nachweis die Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Verkehrsteilnehmers gegeben ist, der durch das Verbot des § 24 a Abs. 2 StVG entgegengewirkt werden soll (vgl. BTDrucks 13/3764, S. 4 f.).

    Dabei ist der Gesetzgeber ausdrücklich davon ausgegangen, dass "die Wirkungs- und Nachweisdauer bei den einzelnen Mitteln übereinstimmen", weil die Feststellung der in der Anlage genannten Substanzen im Blut im Hinblick darauf, dass sie dort nur wenige Stunden nachgewiesen werden könnten, eine Aussage über den erforderlichen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Einnahme des berauschenden Mittels und Blutentnahme gestatte (vgl. BTDrucks 13/3764, S. 5).

    Der Vorstellung des Gesetzgebers, die in der Anlage zu § 24 a StVG aufgeführten Wirkstoffe seien nur in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem Genuss des berauschenden Mittels im Blut nachweisbar (vgl. BTDrucks 13/3764, S. 5), ist damit für THC die Grundlage entzogen.

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Grundlage dieser Entscheidungen des BVerfG ist die Erkenntnis, dass es für Cannabis ebenso wie für zahlreiche andere Drogen im Unterschied zu Alkohol keine gesicherte Dosis-Wirkungs-Beziehung gibt und von daher auch keinen Wert für eine absolute Fahruntüchtigkeit (vgl Gesetzesbegründung zur Änderung des § 24a StVG: BT-Drucks 13/3764 S 5; BGH, Urteil vom 3. November 1998 - 4 StR 365/98 - BGHSt 44, 219 mwN; aktuell: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. November 2005 - 10 S 2143/05 - NJW 2006, 934 zu einem Modell CIF, das sich (noch) nicht durchgesetzt hat; Maatz, Blutalkohol 43/2006, 451, 457).
  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn,

    a) Gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO, dessen Ermächtigungsgrundlage § 6 Abs. 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes - StVG - vom 19. Dezember 1952 (BGBl I S. 837), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. April 1998 (BGBl I S. 810), ist (vgl. Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 11 C 48.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 10 S. 7 m.w.N.), können die zuständigen Straßenverkehrsbehörden "die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken".
  • OLG Zweibrücken, 13.04.2005 - 1 Ss 50/05

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Qualifizierter Nachweis des Betäubungsmittelkonsums

    Dem lag die Erkenntnis zugrunde, dass der Stand der Wissenschaft bei den einzelnen Betäubungsmitteln im Gegensatz zum Alkohol die Feststellung einer Beziehung zwischen Dosis und Wirkung nicht zulässt (BT-Dr 13/3764 S. 5; Stein NZV 1999, 441, 446).

    Dabei ging der Gesetzgeber davon aus, dass die Wirkungs - und Nachweisdauer der in der Anlage zu § 24 a Abs. 2 StVG genannten Mittel übereinstimmen, weil die entsprechenden Substanzen im Blut nur wenige Stunden nachgewiesen werden konnten und daher eine Aussage über den erforderlichen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Einnahme und Blutentnahme gestatteten (BT-Dr 13/3764 S.5).

    Anknüpfungspunkt ist daher nicht § 24 a Abs. 2 S. 1 StVG, der die abschließende Beschreibung des Bußgeldtatbestandes enthält, sondern die verfahrensrechtliche Vorschrift des § 24 a Abs. 2 S. 2 StVG, die die vom Vorsatz des Täters unabhängige einschränkende Voraussetzung der Ahndbarkeit festlegt (BT-Dr 13/3764 S.6; Stein NZV 2003, 251 "objektive Bedingung der Ahndbarkeit"; Hentschel StrVG a.a.O. Rn. 26).

  • OLG Stuttgart, 17.10.2016 - 2 Ss 542/16

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Berücksichtigung eines

    Der Gesetzgeber ging bei Schaffung der Norm ausdrücklich davon aus, dass Wirkungs- und Nachweisdauer der einzelnen berauschenden Mittel übereinstimmen, weil die Feststellung der in der Anlage genannten Substanzen im Blut im Hinblick darauf, dass sie dort nur wenige Stunden nachgewiesen werden könnten, eine Aussage über den erforderlichen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Einnahme des berauschenden Mittels und Blutentnahme gestatte (vgl. BT-Drucks. 13/3764, S. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 10 S 3174/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums; Zugrundelegung

    Darin liegt bei gesetzessystematischer Betrachtung auch eine Entsprechung zur Ausgestaltung der an denselben Sachverhalt anknüpfenden, durch das Änderungsgesetz zum Straßenverkehrsgesetz vom 28.04.1998 (BGBl I 810 i.V.m. Bekanntmachung vom 29.05.1998, BGBl I 1238) mit Wirkung ab 01.08.1998, d.h. vor dem Inkrafttreten der Fahrerlaubnis-Verordnung (01.01.1999), normierten Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG als abstraktem Gefährdungsdelikt und zur normativen Fiktion in Satz 2 dieser Vorschrift, nach welcher das in Satz 1 tatbestandlich vorausgesetzte Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung eines berauschenden Mittels schon vorliegt, wenn eine entsprechende Substanz im Blut nachgewiesen wird.
  • OLG München, 13.03.2006 - 4St RR 199/05

    Einschränkung der Fahrtüchtigkeit durch Amphetamin

    Dem lag die Überlegung des Gesetzgebers zugrunde, dass es einerseits mangels feststellbarer Dosis-Wirkungs-Beziehungen anders als beim Alkohol nicht möglich war, Grenzwerte festzulegen, und dass andererseits die berauschenden Mittel mit den damaligen Messmethoden nur wenige Stunden im Blut nachgewiesen werden konnten, daher bei einem positiven Befund grundsätzlich von einem engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Einnahme und Blutentnahme auszugehen war (BT-Drs. 13/3764 S. 4 f.).
  • OLG Bamberg, 27.02.2007 - 3 Ss OWi 688/05

    Straßenverkehrsrecht: Führen eines Fahrzeugs unter Wirkung berauschender Mittel,

    v. 28.04.1998 (BT-Drucks. 13/3764) könne eine Dosis-Wirkungsbeziehung - anders als beim Alkohol - zwischen den benannten berauschenden Mitteln und ihrem Einfluss auf Leistungseinbußen beim Führen eines Kraftfahrzeugs nicht in der Weise festgestellt werden, dass sie erst ab bestimmten Grenzwerten gegeben sei.

    Der Gesetzgeber ging insoweit davon aus, dass Wirkungs- und Nachweisdauer bei den einzelnen Mitteln übereinstimmen, weil die Feststellung der in der Anlage zu § 24 a StVG genannten Substanzen im Blut im Hinblick darauf, dass sie dort mitunter nur wenige Stunden nachgewiesen werden können, eine Aussage über den erforderlichen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Einnahme des berauschenden Mittels und der Blutentnahme gestattet (vgl. BT-Dr. 13/3764, S. 4 f.).

  • OLG Zweibrücken, 03.05.2001 - 1 Ss 87/01

    Führung eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter der Wirkung berauschender

    Die erhobene Verfahrensrüge (§ 261 StPO), die Ausführungen in dem angefochtenen Urteil darüber, "dass die Wissenschaft im Gegensatz zum Abbau von Alkohol im menschlichen Körpernoch keine Gesetzmäßigkeiten hat feststellen können, nach denen der Abbau berauschender Substanzen im Allgemeinen bzw. von THC im Besonderen abläuft" nicht auf dem Inbegriff der Hauptverhandlung beruhe, führt schon deshalb nicht zum Erfolg, weil es sich bei dieser Feststellung nicht um eine (in die Hauptverhandlung einzuführende) Erkenntnis im Sinne von § 261 StPO, sondern um die (sinngemäße) auszugsweise Wiedergabe der Motive des Gesetzgebers handelt (vgl. BT-Drucks. 13/3764).
  • OLG Hamm, 03.09.2002 - 4 St RR 133/02
    Der Gesetzgeber ist bei seiner Einschätzung der durch die Aufnahme bestimmter Betäubungsmittel zu erwartenden Leistungsbeeinträchtigungen im Straßenverkehr davon ausgegangen, dass solche erst dann eintreten, wenn die Blut-Wirkstoff-Konzentration eine solche Höhe erreicht hat, dass ein zuverlässiger blutanalytischer Nachweis möglich ist (Stein NZV 1999, 441/452; BT-Drucks. 13/3764 S. 5).

    Der Grund liegt darin, dass bei den einzelnen Drogen im Vergleich zum Alkohol noch keine Quantifizierbarkeit der Dosis-Wirkungsbeziehung besteht (BT-Drucks. 13/3764 S. 5/6; Stein S. 446).

    Sind aber Rauschmittel, insbesondere Cannabis, unstreitig geeignet, das sichere Führen von Kraftfahrzeugen zu beeinträchtigen (vgl. hierzu BVerfG BA 2002, 362/367-368) und nimmt die Zahl der Entdeckungen von drogenpositiven Kraftfahrern weiter zu (vgl. Kauert S. 104), so kann der Gesetzgeber mit einem von ihm als tauglich eingeschätzten Mittel, hier der Nullwertregelung des § 24 a Abs. 2 StVG, dieser Gefahr begegnen (vgl. hierzu BT-Drucks. 13/3764 S. 4).

  • LG Bremen, 14.12.2004 - 1 KLs 902 Js 9007/03
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2004 - 10 S 2194/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Cannabiskonsum

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2001 - 10 S 182/01

    Fahreignungsgutachten: Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Alkoholfahrt

  • OLG Brandenburg, 30.03.2007 - 1 Ss OWi 291 B/06

    Fahren unter Einfluss berauschender Mittel: Feststellung des Führens eines Kfz

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 10 S 1394/98

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung wegen Alkoholeinfluß und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2001 - 19 B 527/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Entziehung der Fahrerlaubnis als zu

  • VGH Bayern, 12.02.2007 - 11 CS 06.2300
  • OVG Thüringen, 16.08.2000 - 2 ZEO 392/99

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Recht der

  • VG Oldenburg, 27.11.2001 - 7 B 3375/01

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Exstasy-Konsum

  • VG Freiburg, 05.12.2002 - 1 K 1226/02

    Begünstigung des Fahrerlaubnisinhabers bei rechtswidrigem Unterlassen von

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