02.03.1995

Bundestag - Drucksache 13/668

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1995 S. 946   

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https://dejure.org/1995,26555
BGBl. I 1995 S. 946 (https://dejure.org/1995,26555)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1995 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 27.07.1995, Seite 946
  • Gesetz zur Anpassung arbeitsrechtlicher Bestimmungen an das EG-Recht
  • vom 20.07.1995

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

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Wird zitiert von ... (27)

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07

    Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle

    Diese Verpflichtung soll zugunsten der Arbeitnehmer der Rechtsklarheit und Beweiserleichterung über die vereinbarten Arbeitsbedingungen dienen (BT-Drucks. 13/668 S. 8).
  • LAG Hamm, 09.07.1996 - 4 Sa 668/94

    Eingruppierung: Auslegung der Nachweisrichtlinie - Beweislastumkehr

    Falls die Frage 4 bejaht wird: Ist die deutsche Umsetzung der Regelung des Art. 9 Abs. 2 RL 91/533/EWG durch das Nachweisgesetz vom 20.07.1995 (BGBl I S 946), wonach die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Aushändigung einer Nachweismitteilung an den Arbeitnehmer bei einem bereits bei Inkrafttreten des Nachweisgesetzes bestehenden Arbeitsverhältnis dann entfällt, "soweit eine früher ausgestellte Niederschrift oder ein schriftlicher Arbeitsvertrag die erforderlichen Angaben enthält" (§ 4 Satz 2 NachwG ), mit der Folge als gemeinschaftskonform anzusehen, dass diese älteren Nachweismitteilungen, die den Anforderungen der umgesetzten bzw. mangels Umsetzung unmittelbar anwendbaren Nachweis-Richtlinie genügen, weiterhin mit der Folge Gültigkeit haben, dass der Arbeitgeber dann, wenn er sich hierzu nach Ablauf der Frist für die Umsetzung der Nachweis-Richtlinie durch eine neuere Nachweismitteilung - hier: Vergütungsmitteilung im Prozess - in Widerspruch setzt, die inhaltliche Richtigkeit der neueren Mitteilung beweisen muss?.

    Falls die Frage 4 bejaht wird: Ist die deutsche Umsetzung der Regelung des Art. 9 Abs. 2 RL 91/533/EWG durch das Nachweisgesetz vom 20.07.1995 (BGBl. I S. 946), wonach die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Aushändigung einer Nachweismitteilung an den Arbeitnehmer bei einem bereits bei Inkrafttreten des Nachweisgesetzes bestehenden Arbeitsverhältnis dann entfällt, "soweit eine früher ausgestellte Niederschrift oder ein schriftlicher Arbeitsvertrag die erforderlichen Angaben enthält" (§ 4 Satz 2 NachwG ), mit der Folge als gemeinschaftskonform anzusehen, dass diese älteren Nachweismitteilungen, die den Anforderungen der umgesetzten bzw. mangels Umsetzung unmittelbar anwendbaren Nachweis-Richtlinie genügen, weiterhin mit der Folge Gültigkeit haben, dass der Arbeitgeber dann, wenn er sich hierzu durch eine neuere Nachweismitteilung -hier: Vergütungsmitteilung im Prozess - in Widerspruch setzt, die inhaltliche Richtigkeit der neueren Mitteilung beweisen muss?.

    Der Grundsatz, dass bei Streit der Parteien darüber, ob die tatsächlichen Voraussetzungen der Bewährung vorliegen, diese in der Regel vom Angestellten darzulegen und ggf. zu beweisen sind (BAG vom 04.11.1969, aaO.), gilt seit Inkrafttreten des sog. Nachweisgesetzes vom 20.07.1995 (BGBl. I S. 946) am 28.07.1995 nicht mehr uneingeschränkt.

    Diese Richtlinie ist durch das Nachweisgesetz vom 20.07.1995 (BGBl. I S. 946) - wenn auch erst nach Ablauf der bis zum 30.06.1993 laufenden Umsetzungsfrist - in das deutsche Recht umgesetzt worden.

    Die Bestimmungen aus Art. 2 Abs. 2 Buchst. c RL 91/533/EWG gegenüber dem privatrechtlich als Arbeitgeber handelnden Staat seit dem 01.07.1993 bis zur Umsetzung durch das Nachweisgesetz vom 20.07.1995 (BGBl. I S. 946) unmittelbar anwendbar, weil.

    Im vorliegenden Fall ist die Richtlinie durch das Nachweisgesetz vom 20.07.1995 (BGBl. I S. 946) in deutsches Recht umgesetzt worden.

  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 3/08 R

    Kurzarbeitergeldanspruch - Leiharbeitnehmer - vorübergehender Arbeitsausfall

    Die Einführung von Kurzarbeit auf individualrechtlicher Ebene - wie sie hier vorgenommen wurde - setzt voraus, dass mit allen betroffenen Arbeitnehmern eine Änderung des Arbeitsvertrages bezüglich der Arbeitszeit vereinbart wird, die nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 des Nachweisgesetzes (in der Normfassung des Gesetzes zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr vom 13.7.2001 - BGBl I 1542) iVm § 3 Nachweisgesetz idF vom 20.7.1995 (BGBl I 1995, 946) den betroffenen Arbeitnehmern spätestens einen Monat nach der Änderung schriftlich mitzuteilen ist.
  • LAG Hamm, 09.07.1996 - 4 Sa 2086/94

    Eingruppierung: Auslegung der Nachweisrichtlinie - Beweislastumkehr

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  • LAG Hamm, 09.07.1996 - 4 Sa 2156/94

    Eingruppierung: Auslegung der Nachweisrichtlinie - Beweislastumkehr

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  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 403/02

    Massenentlassung

    a) Zumindest aus der Sicht des deutschen Gesetzgebers reichte es als Unterrichtung über die für die Berechnung etwaiger Abfindungen vorgesehenen Kriterien (§ 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 KSchG) aus, dass die Beklagte in ihrem Schreiben vom 13. Dezember 2000 an den Betriebsrat darauf hingewiesen hat, die Kriterien für die Berechnung von Abfindungen ergäben sich erst aus dem noch abzuschließenden Sozialplan (vgl. BT-Drucks. 13/668 S. 13 f.).

    § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 KSchG ist nur deswegen in das Gesetz aufgenommen worden, weil nicht jede Massenentlassung iSd. § 17 Abs. 1 KSchG zugleich einen die Sozialplanpflicht auslösenden Personalabbau zur Folge haben muss (BT-Drucks. 13/668 S. 14; von Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 17 Rn. 47 f.).

  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auch aus dem Nachweisgesetz vom 20. Juli 1995 (BGBl I S. 946) kann die Klägerin nichts für sich herleiten.
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 656/06

    Vertragsauslegung - "Equal-Pay" -Anspruch

    Denn die Übergangsregelung in Art. 6 § 3b AÜG idF vom 20. Juli 1995 (BGBl. I S. 946), die inhaltlich weitgehend § 4 NachwG entspricht, sieht die Aushändigung einer entsprechenden Urkunde nur dann vor, wenn die erforderlichen Angaben - hier: der Hinweis auf die anzuwendenden Tarifverträge, § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 AÜG idF vom 7. August 1996 - nicht in einer früheren Niederschrift enthalten sind.
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 139/03

    Betriebsbedingte Kündigung in Konzernbetrieb - Kündigung; Konzern;

    Zumindest aus der Sicht des deutschen Gesetzgebers reichte es als Unterrichtung über die für die Berechnung etwaiger Abfindungen vorgesehenen Kriterien (§ 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 KSchG) aus, dass die Beklagte in ihrem Schreiben vom 13. Dezember 2000 an den Betriebsrat darauf hingewiesen hat, die Kriterien für die Berechnung von Abfindungen ergäben sich erst aus dem noch abzuschließenden Sozialplan (vgl. BT-Drucks. 13/668 S. 13 f.).

    § 17 Abs. 1 KSchG zugleich einen die Sozialplanpflicht auslösenden Personalabbau zur Folge haben muss (BT-Drucks. 13/668 S. 14; von Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 17 Rn. 47f).

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 537/02

    Massenentlassung

    a) Zumindest aus der Sicht des deutschen Gesetzgebers reichte es als Unterrichtung über die für die Berechnung etwaiger Abfindungen vorgesehenen Kriterien (§ 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 KSchG) aus, dass die Beklagte in ihrem Schreiben vom 13. Dezember 2000 an den Betriebsrat darauf hingewiesen hat, die Kriterien für die Berechnung von Abfindungen ergäben sich erst aus dem noch abzuschließenden Sozialplan (vgl. BT-Drucks. 13/668 S. 13 f.).

    § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 KSchG ist nur deswegen in das Gesetz aufgenommen worden, weil nicht jede Massenentlassung iSd. § 17 Abs. 1 KSchG zugleich einen die Sozialplanpflicht auslösenden Personalabbau zur Folge haben muss (BT-Drucks. 13/668 S. 14; von Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 17 Rn. 47f).

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 138/03

    Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung eines Hafenarbeiters -

  • BFH, 21.01.1999 - IV R 15/98

    Arbeitsvertrag zwischen nahen Angehörigen

  • LAG Hamm, 02.07.1998 - 4 Sa 339/96
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2002 - 9 Sa 1037/02

    Anspruch auf Zahlung von restlicher Arbeitsvergütung; Überprüfung des zwischen

  • LAG Hamm, 28.08.1997 - 4 Sa 1926/96

    Anspruch auf eine bestimmte tarifliche Eingruppierung; Beschäftigung eines

  • LAG Thüringen, 27.09.2000 - 9 Sa 630/99

    Ausbildungsvergütung: tarifliche Ausschlussfrist - Hinweispflicht der Ausbilders

  • LAG Baden-Württemberg, 13.09.2004 - 15 Sa 35/04

    Verzicht auf Sozialplananspruch - Vertrauensschutz für Arbeitgeber

  • BAG, 13.11.1996 - 4 AZR 290/95

    Anspruch einer im Schreibdienst tätigen Angestellten auf Vergütung nach

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2002 - 1 Sa 407/02

    Anwendbarkeit einer tariflichen Ausschlußfrist auf ein Arbeitsverhältnis - § 24

  • LAG Baden-Württemberg, 05.10.1998 - 15 Sa 77/98

    Überlassung eines Arbeitnehmers länger als 12 Monate; Anwendbarkeit der

  • ArbG Berlin, 22.06.2005 - 9 Ca 2728/05
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - L 30 AL 1304/05

    Arbeitslosengeld; Versicherungspflichtverhältnis; Ehegattenarbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 14.08.1998 - 10 Sa 777/97

    Klage einer Arbeitnehmerin (Druckvorlagenherstellerin/Fotosetzerin) auf ein

  • LAG Baden-Württemberg, 13.03.1998 - 16 Sa 76/97

    Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG);

  • BSG, 28.01.2010 - B 5 R 532/09 B
  • LSG Bayern, 06.08.2002 - L 11 AL 337/98

    Gewährung einer Beschäftigungshilfe für Langzeitarbeitslose; Gewährung einer

  • ArbG Frankfurt/Main, 25.08.1999 - 2 Ca 477/99

    Anspruch auf Restvergütung aus einem beendeten Arbeitsverhältnis

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