20.10.1997

Bundestag - Drucksache 13/8796

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1998 S. 2190   

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https://dejure.org/1998,33561
BGBl. I 1998 S. 2190 (https://dejure.org/1998,33561)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 54, ausgegeben am 24.08.1998, Seite 2190
  • Viertes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes
  • vom 20.08.1998

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach

    Die eigenständige Auswahl durch die Hochschulen fand erstmals im Jahr 1998 wieder Eingang in das Zulassungsrecht (vgl. § 32 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b HRG in der Fassung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes vom 20. August 1998, BGBl I S. 2190 - HRG 1998), und zwar für 20 % der Studienplätze, neben dem Grad der Qualifikation mit einer Quote von 55 % und der Wartezeit mit 25 % (vgl. hierzu Hailbronner, Wissenschaftsrecht 35 [2002], S. 209 ).
  • BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 26/03 R

    Versicherungsfreiheit - Beitragsfreiheit - Werkstudentenprivileg - Erste

    Denn mit Gesetz vom 20. August 1998 (BGBl I S 2190) ist der Freiversuch auch in das Hochschulrahmengesetz (§ 15 Abs. 2 HRG) übernommen worden.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2008 - 9 S 1507/06

    Einhaltung von Ausstattungszusagen an Hochschullehrer

    Auch die Gesetzesmaterialien belegen, dass mit den vorgesehenen Laufzeiten primär ein "Schutz der Hochschulen vor zeitlich unbefristeten Festlegungen hinsichtlich der Verwendung ihrer Ressourcen" bezweckt war (so der Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Hochschulrahmengesetzes vom 20.10.1997, BT-Drs. 13/8796, S. 27).
  • BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 5/03 R

    Versicherungsfreiheit - Student - Werkstudentenprivileg - Erscheinungsbild -

    Denn mit Gesetz vom 20. August 1998 (BGBl I S 2190) ist der Freiversuch auch in das HRG (§ 15 Abs. 2 HRG) übernommen worden.
  • OVG Sachsen, 06.11.2008 - 1 B 188/07

    Ausbildungsförderung; Diplomstudiengang; Masterstudiengang; Fachrichtungswechsel;

    Er ist vielmehr davon ausgegangen, dass übergangsweise Diplomstudiengänge und Bachelor-/Masterstudiengänge parallel angeboten werden, damit Studierende einen begonnenen Diplomstudiengang zu Ende führen und Studienanfänger ihre Ausbildung in einem Bachelorstudiengang aufnehmen können (Entwurf eines 4. Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes, BT-Drs. 13/8796, S. 21).

    Vielmehr sollten spezielle Förderregelungen für konsekutive Studiengänge, die auf einer abgeschlossenen Erstausbildung - mit einem Bachelor-Grad - aufbauen, geschaffen werden (Entwurf eines 4. Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes, BT-Drs. 13/8796, S. 20/21 und 19. BAföGÄndG, BT-Drs. 13/10241 v. 30.3.1998, S. 8, 12, 14/15).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2008 - 10 A 1.08

    Normenkontrollantrag gegen Belegpunktesystem in Studien- und Prüfungsordnung für

    Da die "klassische" Form der Begrenzung der Wiederholungsmöglichkeiten für die Abschlussprüfung in einem derartigen System nicht in Betracht kommt, ist die Möglichkeit der Einführung von Sanktionen für das Nichtbestehen von Einzelprüfungen in der Form von sog. Maluspunkten schon bei der rahmenrechtlichen Einführung von § 15 Abs. 3 des Hochschulrahmengesetzes (HRG), der einen an die Länder und Hochschulen gerichteten Gestaltungsauftrag zur "Entwicklung eines Leistungspunktsystems" enthielt, "in dessen Rahmen die Anrechnung studienbegleitender Leistungsnachweise auf Prüfungen oder zur Ersetzung von Prüfungen ... möglich sind" (gemeint: ist; so die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, BT-Drs. 13/8796, S. 19), in den Blick genommen worden.

    Abgesehen davon, dass es nicht in gleicher Weise zur Erreichung des gesetzgeberischen Ziels, eine Übertragung von Hochschul- und Prüfungsleistungen bei einem Hochschulwechsel zu ermöglichen (vgl. zur HRG-Regelung BT-Drs. 13/8796, a.a.O.), und zur Förderung des legitimen Interesses der Antragsgegnerin an einer möglichst effektiven Nutzung ihrer Ausbildungskapazitäten geeignet wäre, kann es auch wegen der Unsicherheiten und Defizite solcher punktuellen Prüfungen, insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob das Ergebnis durch Formschwankungen des Prüflings etc. bedingt den tatsächlichen Stand seines Wissens und seiner Fähigkeiten repräsentativ wiedergibt, nicht als mildere, aber gleich geeignete Regelung angesehen werden.

  • BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 571/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien - Überprüfung der tariflichen Regeln

    Die Regelung hatte folgenden Wortlaut: "Ein sachlicher Grund, der die Befristung eines Arbeitsvertrags mit einer fremdsprachlichen Lehrkraft für besondere Aufgaben rechtfertigt, liegt auch vor, wenn ihre Beschäftigung überwiegend für die Ausbildung in Fremdsprachen erfolgt (Lektor)." Diese Bestimmung ist jedoch durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes vom 20. August 1998 (BGBl. I S. 2190, 2196) ersatzlos aufgehoben worden.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 4 S 1636/01

    Ausgliederung einer Professorenstelle; Berufung - Entscheidung durch Beschluss

    Diesem Verständnis der §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Nr. 1 und 28 Abs. 1 und Abs. 2 UG steht nicht entgegen, dass die §§ 61 - 66 HRG durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes vom 20.08.1998 (BGBl. I S. 2190) nach dem Ergehen der angefochtenen Bescheide aufgehoben wurden.
  • BAG, 03.03.1999 - 7 AZR 672/97

    Befristetes Arbeitsverhältnis nach dem HRG; Höchstbefristungsgrenze;

    Erst mit der Neuregelung der § 57 c Abs. 6 Nr. 3 HRG durch das Vierte Änderungsgesetz zum HRG vom 20. August 1998 (BGBl. I, 2190) ist dieser Nichtanrechnungstatbestand auch um Zeiten erweitert worden, in denen während eines Erziehungsurlaubs eine zulässige Teilzeitbeschäftigung erfolgt.

    Diese vom Gesetzgeber vorgenommene "Klarstellung", (BT-Drucks. 13/8796, S. 29) bezieht sich demnach auf die zwischenzeitlich vorgenommene Erweiterung der Nichtanrechnungstatbestände des § 57 c Abs. 6 HRG um Zeiten der Arbeitszeitermäßigungen, nicht jedoch darauf, daß auch nach früherem Recht auf Antrag eine Nichtanrechnung um Zeiten einer erziehungsgeldunschädlichen Teilzeitbeschäftigung hätte erfolgen müssen.

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2007 - 5 LB 343/07

    Übernahme vom Dienst als unmittelbarer Beamter eines Landes in den Dienst einer

    Durch diese zuletzt genannte Regelung, die durch das Vierte Änderungsgesetz zum HRG (v. 20.08.1998, BGBl I S. 2190) eingeführt wurde, sollte den Ländern die Möglichkeit gegeben werden, Hochschulen auch in anderen Rechtsformen, beispielsweise in der Form einer Stiftung zu errichten (vgl.: BT.-Drs. 13/8796, S. 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2001 - 4 S 2062/98

    Ausgliederung einer Professur

  • BAG, 21.01.2009 - 7 AZR 618/07

    Befristung - Hochschule - wissenschaftliche Hilfskraft

  • FG Bremen, 16.07.2008 - 4 K 205/06

    Steuerliche Berücksichtigung von Studiengebühren an einer privaten Hochschule im

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2008 - 2 A 10272/08

    Heranziehung zu Studiengebühren in Rheinland-Pfalz - hier: Masterstudiengang nach

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 2 Sa 149/10

    Nichteinbeziehung von Lektoren in den persönlichen Geltungsbereich des BAT -

  • VGH Bayern, 16.03.2010 - 7 CE 10.10017

    Humanmedizin Regensburg (Wintersemester 2009/2010); Berechnung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - 12 A 687/11

    Ausbildungsförderungsfähigkeit eines Studiums der Rechtswissenschaften im

  • LAG Baden-Württemberg, 06.05.1999 - 11 Sa 94/98

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Hochschulbereich

  • VGH Bayern, 16.03.2010 - 7 CE 10.10093

    Humanmedizin Regensburg (Wintersemester 2009/2010); Berechnung des

  • VG Hamburg, 24.07.2007 - 2 E 1373/07

    Streit um Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung eines

  • VG Hamburg, 10.11.2009 - 2 K 136/09

    Ausbildungsförderung: Studium der Rechtswissenschaft nach Baccalaureus Juris

  • VG Köln, 25.02.2010 - 6 K 3313/09

    Ausschluss der Wiederholung bzw. Wiederholbarkeit einer Prüfung an einer

  • VG Hamburg, 08.10.2009 - 2 K 340/08

    Ausbildungsförderung; Staatsexamen; Baccalaureus Juris

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