06.06.2000

Bundestag - Drucksache 14/3508

Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion der SPD

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2000 S. 1481   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,37110
BGBl. I 2000 S. 1481 (https://dejure.org/2000,37110)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 48, ausgegeben am 07.11.2000, Seite 1481
  • Gesetz zur Änderung des Rechts an Grundstücken in den neuen Ländern (Grundstücksrechtsänderungsgesetz - GrundRÄndG)
  • vom 02.11.2000

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (6)

  • 08.06.2000   BT   ANSPRUCH AUF ZAHLUNG VON NUTZUNGSENTGELT SCHAFFEN (GESETZENTWURF)
  • 03.07.2000   BT   IM BUNDESHAUS NOTIERT
  • 04.07.2000   BT   PRIVILEGIERUNG VON GEWERKSCHAFTSORGANISATIONEN "PROBLEMATISCH"
  • 05.07.2000   BT   NOVELLIERUNG DES GRUNDSTÜCKRECHTS IN DEN NEUEN LÄNDERN GEBILLIGT
  • 26.07.2000   BT   IM BUNDESHAUS NOTIERT
  • 23.08.2000   BT   IM BUNDESHAUS NOTIERT
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 27.07.2001 - V ZR 104/00

    Sachenrechtsmoratorium; Verwendungsersatzanspruch des zum Erwerb Berechtigten

    Diese Entscheidung korrigierte er später im Hinblick auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1998 (BVerfGE 98, 17 ff) mit Wirkung vom 3. November 2000 dahin, daß der jeweilige Eigentümer für die Zeit vom 22. Juni 1992 bis 31. März 1995 ein Nutzungsentgelt in Anlehnung an den nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz geschuldeten Erbbauzins verlangen kann (BGBl. 2000 I S. 1481).

    Die Gesetzesmaterialien geben keinen hinreichenden Aufschluß darüber, weshalb die Frage solcher Ansprüche keiner Klärung zugeführt wurde (BT-Drucks. 12/7425, S. 91 f; BT-Drucks. 14/3508, S. 9 ff).

  • BGH, 19.10.2007 - V ZR 42/07

    Ansprüche aus Gebäudeeigentum gegen eine in Liquidation befindliche LPG

    Das Besitzrecht und die Zahlungsverpflichtung sind miteinander verbunden worden (BT-Drucks. 14/3824, S. 12).
  • OVG Brandenburg, 26.09.2002 - 8 D 49/99

    Verfahren auf Zusammenführung von Bodeneigentum und Gebäudeeigentum; Ermittlung

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  • BVerfG, 13.03.2001 - 1 BvR 1974/98

    Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung des Sachenrechtsmoratoriums gem Art 233 §

    Die Neufassung des Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 4 bis 8 EGBGB durch das Grundstücksrechtsänderungsgesetz (GrundRÄndG) vom 2. November 2000 (BGBl I S. 1481) habe keine Auswirkungen auf das Verfassungsbeschwerdeverfahren.

    Ziel dieser Neuregelung ist es vor allem, den Nutzungsentgeltanspruch des Grundstückseigentümers auf den Zeitpunkt zu erstrecken, in dem der Grundstückseigentümer im Hinblick auf § 16 Abs. 2 und 3 SachenRBerG einen Anspruch nach Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 4 EGBGB 1994 aus Rechtsgründen regelmäßig noch nicht geltend machen konnte (vgl. BTDrucks 14/3508, S. 9 f.).

  • BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 7.04

    Anforderungen an die Zulassung der Revision; Sicherung von Vermögenswerten von

    6 Danach hat die Feststellung, dass die von der Klägerin gehaltenen Geschäftsanteile der treuhänderischen Verwaltung der Beklagten unterliegt, ihre Rechtsgrundlage in § 20 b Abs. 2 des Gesetzes über Parteien und andere politische Vereinigungen Parteiengesetz (PartG-DDR) vom 21. Februar 1990 (GBl DDR I Nr. 9 S. 66) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung dieses Gesetzes vom 31. Mai 1990 (GBl DDR I Nr. 30 S. 275), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 2. November 2000 (BGBl I S. 1481 ), das mit den Maßgaben gemäß Art. 9 Abs. 2 und der Anlage II, Kapitel II, Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 1 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl II, S. 889) in Kraft geblieben ist.
  • BGH, 27.10.2000 - V ZR 258/99

    Besitzrecht einer LPG

    Dies sieht ein inzwischen eingebrachter Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts an Grundstücken in den neuen Ländern vor (BT-Drucks. 14/3508).
  • BVerwG, 14.10.2004 - 3 B 7.04

    Zulassung zur Revision - Begrüudung einer Revision mit der Beschwerde -

    Danach hat die Feststellung, dass die von der Klägerin gehaltenen Geschäftsanteile der treuhänderischen Verwaltung der Beklagten unterliegt, ihre Rechtsgrundlage in § 20 b Abs. 2 des Gesetzes über Parteien und andere politische Vereinigungen - Parteiengesetz (PartG-DDR) - vom 21. Februar 1990 (GBl DDR I Nr. 9 S. 66) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung dieses Gesetzes vom 31. Mai 1990 (GBl DDR I Nr. 30 S. 275), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 2. November 2000 (BGBl I S. 1481 ), das mit den Maßgaben gemäß Art. 9 Abs. 2 und der Anlage II, Kapitel II, Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 1 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl II, S. 889) in Kraft geblieben ist.
  • OVG Brandenburg, 25.01.2001 - 8 D 6/99

    Neuerrichtung ohne Verwendung von Altsubstanz von wesentlicher Bedeutung bei

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  • BVerwG, 03.06.2004 - 3 B 2.04

    Anspruch einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft - Schlüssige

    Das Verwaltungsgericht hat einen Anspruch der Klägerin aus Art. 233 § 2b Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2a Abs. 1 Satz 1 Buchst. b EGBGB verneint und dies auf zwei selbständig tragende Erwägungen gestützt: Zum einen sei diese Anspruchsgrundlage nach In-Kraft-Treten des Grundstücksrechtsänderungsgesetzes vom 2. November 2000 (BGBl I S. 1481) auf Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften nicht mehr anwendbar, und zum anderen lägen die Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage auch nicht vor, da es an einer gegenwärtigen Nutzung des Gebäudes fehle.
  • BVerwG, 13.05.2004 - 3 B 135.03

    Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung -

    Die Alternative des Buchstabens b in dem in Bezug genommenen Art. 233 § 2a Satz 1 EGBGB hat es aber bereits deshalb ausgeschlossen, weil die Bezugnahme nach dem In-Kraft-Treten des Grundstücksrechtsänderungsgesetzes vom 2. November 2000 (BGBl I S. 1481) für landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften nicht mehr gelte.
  • LG Berlin, 04.09.2006 - 67 S 146/06
  • OVG Sachsen, 12.04.2019 - 7 C 21/15

    Wertermittlung; Gebäudeeigentum; Rückübertragung

  • VG Halle, 22.11.2001 - 3 A 575/98
  • VG Berlin, 08.02.2007 - 29 A 10.06

    Berechnung des Altvermögens einer Gesellschaft der DDR; Entlassung des

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