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29.04.2004

Bundestag - Drucksache 15/3004

Bericht, Urheber: Finanzausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2004 S. 1427   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,52895
BGBl. I 2004 S. 1427 (https://dejure.org/2004,52895)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 33, ausgegeben am 09.07.2004, Seite 1427
  • Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG)
  • vom 05.07.2004

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 01.03.2004   BT   Länderkammer favorisiert Quellenabzug bei der Rentenbesteuerung
  • 04.03.2004   BT   Regierung will Steuerprivileg der Kapitallebensversicherung streichen
  • 24.03.2004   BT   Einigung über Alterseinkünftegesetz noch in dieser Woche angestrebt
  • 28.04.2004   BT   Alterseinkünftegesetz gegen das Votum der Opposition angenommen
 
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Wird zitiert von ... (237)

  • BFH, 19.05.2021 - X R 33/19

    Frage der doppelten Besteuerung von Renten: Klage abgewiesen

    Die grundlegenden Fragen der Verfassungsmäßigkeit der durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) vom 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) vorgenommenen Systemumstellung der Rentenbesteuerung und der entsprechenden Übergangsregelung sind durch die Rechtsprechung des BVerfG und des erkennenden Senats bereits geklärt (dazu unten 1.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.05.2015 - 5 K 1792/12

    Kapitalauszahlung der Pensionskasse darf nur ermäßigt besteuert werden

    Im Vermittlungsausschuss wurde dem indes weitgehend dadurch Rechnung getragen, dass anstelle des § 34 Abs. 2 Nr. 6 EStG unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 EStG lediglich die Hälfte des Unterschiedsbetrages zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge anzusetzen ist (vgl. Anlage zu BT-Drucks. 15/3230 und BFH-Urteil vom 23. Oktober 2013, X R 3/12, a. a. O., juris-Ausdruck, Rn.77).

    Hierbei hat es auch berücksichtigt, dass der Gesetzgeber im Rahmen der Verabschiedung des AltEinkG seinerzeit zunächst selbst erwogen hatte, § 34 Abs. 2 EStG bei Kapitallebensversicherungen, bei denen die Erträge zusammengeballt zufließen, um eine Nr. 6 zu erweitern (BT-Drucks. 15/3004, S. 21 und BFH-Urteil vom 23. Oktober 2013, X R 3/12, a. a. O., juris-Asdruck, Rn. 77) .

  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 807/11

    Entgeltumwandlung - Aufklärungspflicht des Arbeitgebers

    Durch Art. 8 des Gesetzes zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG) vom 5. Juli 2004 (BGBl. I S. 1427, 1444 f.) wurde § 2 Abs. 6 BetrAVG mit Wirkung vom 1. Januar 2005 aufgehoben; stattdessen wurde § 4a BetrAVG eingefügt.
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Gesetzgebung
   15-38201   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
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