15.06.2006

Bundestag - Drucksache 16/1828

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2007 S. 2513   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,46066
BGBl. I 2007 S. 2513 (https://dejure.org/2007,46066)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 54, ausgegeben am 31.10.2007, Seite 2513
  • Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
  • vom 26.10.2007

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Anhörung)
  • bundestag.de

    Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (G-SIG: 16019188)

Meldungen (2)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (6)

  • 27.06.2006   BT   Bundesregierung hält beim Urheberrecht an Zulässigkeit privater Kopien fest
  • 02.11.2006   BT   Zwei Anhörungen sind dem Thema Urheberrecht gewidmet
  • 08.11.2006   BT   Experten lehnen Änderungen bei Urheberrechtsvergütung mehrheitlich ab
  • 20.11.2006   BT   Regelungen zum Umgang mit Privatkopien unter Experten umstritten
  • 29.11.2006   BT   Regelungen zu unbekannten Nutzungsarten im Urheberrecht umstritten
  • 04.07.2007   BT   Neues Urheberrecht mit den Stimmen von Koalition und FDP angenommen
 
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Wird zitiert von ... (76)

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

    dd) Das Berufungsgericht hat zutreffend angenommen, dass die Nutzungshandlung der Beklagten nicht als zulässiges Zitat nach § 51 UrhG anzusehen ist, und zwar weder nach der Fassung, in der diese Bestimmung nach dem Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (Gesetz v. 26.10.2007, BGBl. I S. 2513; im Folgenden: neue Fassung) gilt, noch nach der im Zeitpunkt der Vornahme der Verletzungshandlung Anfang 2005 geltenden Fassung (im Folgenden: alte Fassung).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 198/13

    Keine pauschale Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen der VG Wort

    d) Der Begründung des Regierungsentwurfs zur Neufassung des § 63a UrhG ist zwar zu entnehmen, dass die Verfasser des Regierungsentwurfs der Ansicht waren, die Regelung des § 63a Satz 2 Fall 2 UrhG gewährleiste im Blick auf die verlegerische Leistung eine Beteiligung der Verleger an den Erträgen der Beklagten in Form einer pauschalen Vergütung (BT-Drucks. 16/1828, S. 32).
  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 69/11

    Zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

    Im Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft ist zur Begründung des Vorschlags, zur Umsetzung von Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG mit § 52b UrhG eine neue Schrankenregelung zu schaffen, ausgeführt, damit solle es öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven zur Erfüllung ihres Bildungsauftrags ermöglicht werden, "ihre Bestände auch in digitaler Form" an eigens dafür eingerichteten elektronischen Leseplätzen den Benutzern zu Zwecken der Forschung und für private Studien zugänglich zu machen (BT-Drucks. 16/1828, S. 21; vgl. auch Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 16/5939, S. 44).
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