12.12.2012
Bundestag - Drucksache 17/11885
Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Rechtsausschuss
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 2013 S. 273 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 9, ausgegeben am 25.02.2013, Seite 273
- Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen ...
- vom 20.02.2013
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen)
- bundestag.de
Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen ...
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)
- 05.09.2012 BT Unterhaltsansprüche von Kindern
- 12.12.2012 BT Ehedauer als Maßstab für Unterhaltsansprüche (in: Die Beschlüsse des Bundestages vom 12. bis 14. Dezember)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 23.05.2013 - 2 UF 245/12
Vertrauenstatbestand durch Einkommensfiktion in einem Vergleich; Verletzung einer …
In der Gesetzesbegründung wird auch ausdrücklich auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hingewiesen (BT-Drucks. 17/11885 S. 5 f.; so auch Borth, FamRZ 2013, 165, 166). - OLG Koblenz, 23.07.2013 - 2 U 156/13
Beschwerdeverfahren gegen die Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils: …
§ 12 AVAG, wonach der Verpflichtete mit der Beschwerde, die sich gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung aus einer Entscheidung richtet, auch Einwendungen gegen den Anspruch selbst insoweit geltend machen kann, als die Gründe, auf denen sie beruhen, erst nach Erlass der Entscheidung entstanden sind, ist gemäß § 55 Abs. 1 AVAG in der seit 26. Februar 2013 geltenden Fassung (Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts und des materiellen Unterhaltsrechts vom 20.02.2013, Bundesgesetzblatt I, 273, 275) auf das Verfahren nach dem EuGVVO nicht mehr anwendbar.