07.11.2016
Bundestag - Drucksache 18/10207
Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 2017 S. 1416 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 33, ausgegeben am 08.06.2017, Seite 1416
- Neuntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- vom 01.06.2017
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen, Anhörung)
- bundestag.de
Neuntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Meldungen (6)
- lto.de
GWB-Änderung: Das Bundeskartellamt macht jetzt Verbraucherschutz
- noerr.com
Neuerungen für Presse- und Rundfunkunternehmen durch die 9. GWB-Novelle
- derenergieblog.de
Was lange währt, wird endlich gut? - Die 9. GWB-Novelle tritt morgen in Kraft
- luther-services.com , S. 2
9. GWB-Novelle tritt in Kraft
- haufe.de
Kartellgeschädigte Unternehmen haben seit Mitte 2017 bessere Karten beim Schadensersatz [09.04.2019]
- commari.de
Konzernhaftung beim Kartellschadensersatz & Streitverkündung
Literatur (11)
- handelsblatt.com
Die 9 GWB-Novelle im digitalen Zeitalter
- noerr.com
Kartellrechtliche Neuerungen mit Transaktionsrelevanz: 9. GWB-Novelle tritt in Kraft
- d-kart.de
Die wichtigsten Normen der GWB-Novelle: 3 unwahrscheinliche Kandidaten
- heuking.de
Weitere Erleichterungen bei der Durchsetzung privater Schadensersatzklagen durch die 9. GWB-Novelle
- law-journal.de
Die Privilegierung von Kronzeugen im deutschen Kartellrecht nach der 9. GWB-Novelle
- cmshs-bloggt.de
Kartellrecht: Durchschlägt der Gesetzgeber das Dickicht des Verjährungsrechts?
- lto.de
9. GWB-Novelle in der Praxis: Reform zum Kartellschadensersatz auf der Zielgeraden
- derenergieblog.de
Die 9. GWB-Novelle ist nun in trockenen Tüchern
- bundestag.de
Die 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Rupprecht Podszun im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags zur Vorbereitung der Anhörung am 23.1.2017
- disputeresolution-magazin.de
Gezielte Stärkung der Klägerposition: Das "Lkw-Kartell" als Feuerprobe für die 9. GWB-Novelle
- bblaw.com
9. GWB-Novelle: Schließung der "Wurstlücke"
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (10)
- 10.11.2016 BT Wettbewerbsrecht erfasst Digitalisierung
- 10.11.2016 BT Bundesregierung will Innovationsanreize durch Wettbewerb setzen
- 30.11.2016 BT Anhörung zum Kartellrecht und Startups
- 19.12.2016 BT Länderwünsche zum Kartellrecht
- 17.01.2017 BT Anhörung zur geplanten Novelle des Kartellgesetzes
- 23.01.2017 BT Kartellrechts-Novelle im Fokus
- 22.02.2017 BT Bundestag stimmt über Änderungen im Wettbewerbsrecht ab
- 08.03.2017 BT Kartellrecht an Digitalisierung angepasst
- 21.03.2017 BR Wettbewerbsbeschränkungen - Kartellrecht im digitalen Zeitalter
- 31.03.2017 BR Wettbewerbsbeschränkungen - Bundesrat ermöglicht Anpassung des Kartellrechts ans digitale Zeitalter
Amtliche Gesetzesanmerkung
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/104/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union (ABl. L 349 vom 5.12.2014, S. 1).
In Nachschlagewerken
- Wikipedia+1Weitere Dokumente mit demselben BezugOLG Düsseldorf, 02.10.2018 - 6 Kart 6/17
Urteil im Verfahren um das "Wurstkartell" wegen Preisabsprachen:
BGBl. I 2017 S. 1416Neuntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Wurstlücke
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 12.06.2018 - KZR 56/16
Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Kartellverstößen
Aus der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (BT-Drucks. 18/11446, S. 33) ergibt sich, dass diese Fassung der Übergangsvorschrift nur als Klarstellung angesehen und ein Gleichklang mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zur Anwendbarkeit von § 33 Abs. 5 GWB 2005 auf Altfälle angestrebt wurde. - BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 189/15
Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Kartellbußen
Diese Bestimmung ist durch Gesetz vom 1. Juni 2017 (BGBl. I 1416) mit Wirkung zum 9. Juni 2017 geändert worden und lautet nunmehr: "Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die die Anwendung von Vorschriften des Teils 1, des Artikels 101 oder 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union oder des Artikels 53 oder 54 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum betreffen, sind ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands die Landgerichte ausschließlich zuständig" (im Folgenden Kartellstreitsachen im engeren Sinne).Der hier maßgebliche Satz 2 des § 87 GWB, wonach Satz 1 auch gilt, wenn die Entscheidung eines Rechtsstreits ganz oder teilweise von einer Entscheidung, die nach diesem Gesetz zu treffen ist, oder von der Anwendbarkeit des Artikels 101 oder 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union oder des Artikels 53 oder 54 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum abhängt (im Folgenden Streitigkeiten mit kartellrechtlichen Vorfragen), ist durch diese letzte Gesetzesänderung inhaltlich nicht verändert worden (vgl. BT-Drs. 18/10207 S. 30) .
- BGH, 23.01.2018 - KVR 3/17
Hochzeitsrabatte - Edeka durfte keine Lieferantenrabatte fordern
Deshalb besteht erst dann, wenn zwischen Forderung und Grund oder Gegenleistung ein offensichtliches Missverhältnis besteht, in der Regel eine Vermutung für das Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung (vgl. ähnlich jetzt auch Begründung des Regierungsentwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, BT-Drucks. 18/10207, S. 52).Allerdings kann im Rahmen der sachlichen Rechtfertigung im Einzelfall zu berücksichtigen sein, wie sich die Aufforderung letztlich in den Verhandlungsergebnissen niedergeschlagen hat (so jetzt Begründung zum Regierungsentwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, BT-Drucks. 18/10207, S. 52).
- OLG München, 17.08.2017 - U 2225/15
Ad-Blocker sind kartell-, wettbewerbs- und urheberrechtlich zulässig
Zwar rechtfertigt die Feststellung einer unentgeltlichen Austauschbeziehung nicht stets die Annahme, dass ein wettbewerbsrechtlich relevanter Markt vorliege; werden unentgeltliche Leistungen aus nichtwirtschaftlichen Motiven angeboten, ohne Teil einer zumindest mittelbar oder längerfristig auf Erwerbszwecke angelegten Strategie zu sein, fehlt die entsprechende Relevanz (vgl. BT-Drs. 18/10207, S. 48). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2021 - 13 B 331/21
1. Öffentliche Stellen sind grundsätzlich ohne besondere Ermächtigung dazu …
dd) Schon aus diesem Grund kann sich die Antragsgegnerin auch nicht mit Erfolg auf die zur Praxis des Bundeskartellamtes ergangene Rechtsprechung berufen, welche die Veröffentlichung von Pressemitteilungen über abgeschlossene Bußgeldverfahren unter namentlicher Nennung der betroffenen Unternehmen schon vor Inkrafttreten der mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 1. Juni 2017 (BGBl. I, S. 1416) eingeführten Regelung in § 53 Abs. 5 GWB auch ohne eine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage gebilligt hatte. - OLG Düsseldorf, 03.04.2018 - W (Kart) 2/18
Durchsetzung des Anspruchs auf Herausgabe der vollständigen und vertraulichen …
Aus der Gesetzesbegründung (…BT-Drucks. 18/10207, S. 101; 18/11446, S. 30 f.) ergibt sich nichts anderes; diese geht auf die Bedeutung der Formulierung schlicht nicht ein. - OLG München, 17.08.2017 - U 2184/15
Adblocker und Whitelists sind kartell-, wettbewerbs- und urheberrechtlich …
Zwar rechtfertigt die Feststellung einer unentgeltlichen Austauschbeziehung nicht stets die Annahme, dass ein wettbewerbsrechtlich relevanter Markt vorliege; werden unentgeltliche Leistungen aus nichtwirtschaftlichen Motiven angeboten, ohne Teil einer zumindest mittelbar oder längerfristig auf Erwerbszwecke angelegten Strategie zu sein, fehlt die entsprechende Relevanz (vgl. BT-Drs. 18/10207, S. 48). - BGH, 08.03.2021 - KRB 86/20
Grenzen der Verbandsgeldbuße II
Diese Auslegung entspricht dem Wortlaut und der systematischen Stellung der Vorschrift; vor allem folgt sie aber aus der Konzeption, die der Gesetzgeber sämtlichen mit der 8. und der 9. GWB-Novelle (BGBl. 2017 I S. 1416) eingefügten Neuregelungen zu unternehmensbezogenen Rechtsfolgen im Ordnungswidrigkeitenrecht zugrunde gelegt hat. - BAG, 28.03.2019 - 8 AZR 366/16
Haftung für Kartellbuße - Rechtswegzuständigkeit
Diese Bestimmung ist durch Gesetz vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1416) mit Wirkung zum 9. Juni 2017 geändert worden und lautet nunmehr: "Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die die Anwendung von Vorschriften des Teils 1, des Artikels 101 oder 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union oder des Artikels 53 oder 54 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum betreffen, sind ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands die Landgerichte ausschließlich zuständig" (im Folgenden Kartellstreitsachen im engeren Sinne).Die Vorschrift entspricht § 33b Satz 1 GWB in der seit dem 27. Dezember 2016 geltenden Fassung vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1416) .
- BGH, 08.08.2022 - KZR 111/18
VBL-Gegenwert III - Kartellrechtsverstoß: Rechtsfolgen der rückwirkenden …
Für kartellrechtliche Schadensersatzansprüche nach § 33 Abs. 3 GWB 2005 galt bis zur Einfügung des § 33e GWB durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 1. Juni 2017 (BGBl. I 1416; im Folgenden: GWB 2017) die dreijährige Regelverjährung des § 195 BGB (…vgl. BGH, WRP 2018, 941 Rn. 55 - Grauzementkartell II;… Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, BGHZ 227, 84 Rn. 76 - LKW-Kartell I). - VK Hessen, 18.12.2017 - 69d-VK-2-38/17
Referenzgeber nicht erreicht: Eignungsnachweis nicht erbracht!
- OLG München, 27.07.2017 - U 2879/16
Zulässigkeit der Änderung des Verbreitungswegs eines öffentlich-rechtlichen …
- BVerfG, 12.11.2021 - 1 BvR 576/19
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Einsicht in die Akten …
- OLG Stuttgart, 14.03.2023 - 2 W 3/23
Lkw-Kartell, Nebenintervention - Nebenintervention im …
- VK Hessen, 06.02.2018 - 69d-VK-2-40/17
Vergabekammern sind für Wegenutzungsrechte nicht zuständig!
- VK Hessen, 22.02.2018 - 69d-VK-2-04/18
Kommunale gAG ist öffentlicher Auftraggeber!