15.02.1974

Bundestag - Drucksache 7/1702

Unterrichtung, Urheber: Bundesrat

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1974 S. 1169   

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https://dejure.org/1974,5313
BGBl. I 1974 S. 1169 (https://dejure.org/1974,5313)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1974 Teil I Nr. 52, ausgegeben am 16.05.1974, Seite 1169
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Abzahlungsgesetzes
  • vom 15.05.1974

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 95/84

    Leasingvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft

    Mit dieser Klarstellung erledigt sich auch der vom Berufungsgericht und in der Literatur erhobene Einwand (Canaris aaO Rdn. 1730; Berger ZIP 1984, 1440, 1441; Reinking DAR 1984, 329, 331; Graf von Westphalen MDR 1980, 441, 443), die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berücksichtige besonders mit der Betonung der Bedeutung eines Erwerbsrechts (vgl. unten zu c) - nur die ursprüngliche Fassung des Gesetzes und lasse die durch die Novellen vom 1. September 1969 - BGBl I S. 1541 - vom 15. Mai 1974 - BGBl I S. 1169 - mit den neueingefügten §§ 1 a und 1 b wesentlich erweiterte Schutzfunktion des Gesetzes außer Acht.
  • BGH, 12.03.1981 - III ZR 92/79

    Sittenwidriger Teilzahlungs- oder Ratenkreditvertrag

    Insbesondere sind Vorschriften ergangen, die der Unterrichtung des Verbrauchers über den Inhalt der von ihm zu übernehmenden Verpflichtungen oder dem Schutz vor der übereilten Übernahme solcher Verpflichtungen dienen sollen (z.B. - bezogen auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses - durch die Preisangabenverordnung vom 10. Mai 1973 [BGBl I S. 461], durch die Makler- und Bauträgerverordnung idF der Bekanntmachung vom 11. Juni 1975 [BGBl I S. 1351] und durch die neue Regelung der §§ 1 b - 1 d AbzG, eingefügt durch das 2. Gesetz zur Änderung des Abzahlungsgesetzes vom 15. Mai 1974 [BGBl I S. 1169]).
  • BGH, 17.12.1992 - I ZR 73/91

    Widerrufsbelehrung - Ausnutzung von Unerfahrenheit; Haustürwiderrufsgesetz -

    Im Gesetzgebungsverfahren über das Abzahlungsgesetz war ein Änderungsvorschlag, der die wörtliche Aufnahme des notwendigen Inhalts der Belehrung in das Gesetz vorsah und in dem auch der Hinweis auf den Beginn der Frist enthalten war, lediglich im Interesse der Straffung des Gesetzestextes nicht in das Gesetz übernommen worden, wobei aber Übereinstimmung darüber herrschte, daß der Gesetz gewordene Text seinem Inhalt nach mit dem Änderungsvorschlag übereinstimmte (vgl. dazu BT-Drucks. 7/598; Stenogr. Prot. des Rechtsausschusses, 7. Wahlperiode, 19. Sitzung v. 7.11.1973, S. 6 ff., 12 f., 19, 21; Beschlußprotokoll der 19. Sitzung, S. 4; Stenogr. Prot. der 20. Sitzung des Rechtsausschusses v. 28.11.1973, S. 44, 55).
  • BGH, 22.05.1978 - III ZR 153/76

    Im Reisegewerbe vermittelter Darlehensvertrag

    Der seit dem Inkrafttreten des § 1 b AbzG, also seit dem 1. Oktober 1974, bestehende Schutz (Widerrufs- und Rückgaberecht nach dem Gesetz vom 15. Mai 1974 BGBl I S. 1169) erfaßt hier schon deshalb nicht das Darlehensgeschäft, weil es vor dem Inkrafttreten dieser Vorschrift geschlossen wurde.
  • BGH, 07.05.1986 - I ZR 95/84

    Widerrufsbelehrung bei Teilzahlungskauf

    Sinn und Zweck der Regelung ist es, den Abzahlungskäufer vor den Folgen eines unüberlegten und übereilten Vertragsabschlusses zu schützen und ihm die Möglichkeit zu geben, Vor- und Nachteile des Geschäfts in Ruhe zu überdenken und dieses innerhalb bestimmter Frist zu widerrufen (vgl. die amtl. Begründung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abzahlungsgesetzes, BT-Drucks. 7/598, S. 1, 5, 6, und den Bericht und Antrag des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zu diesem Gesetz, BT-Drucks. 7/1398, S. 1-4; BGHZ 62, 42, 46 zu § 1 a AbzG; OLG Hamburg GRUR 1979, 475, 477).
  • BGH, 15.10.1980 - VIII ZR 192/79

    Widerrufsrecht beim Bierlieferungsvertrag

    Daß diese erst nach Anrufung des Vermittlungsausschusses in den Gesetzentwurf eingefügte Vorschrift in erster Linie dem Zweck dienen sollte, auch solche Vertriebsformen zu erfassen, die nicht unmittelbar auf den Sacherwerb gerichtet sind, sondern dem Schuldner über den Erwerb von Mitgliedschaftsrechten in Buchgemeinschaften, Schallplattenringen und ähnlichen Organisationen mittelbar eine lang dauernde Bezugspflicht auferlegen, ist richtig (vgl. dazu BT-Drucks. 7/1702, zu Nr. 3); wie jedoch der Berichterstatter im Bundestag nach Abschluß des Verfahrens vor dem Vermittlungsausschuß ausgeführt hat, sollte der einzufügende § 1 c Nr. 3 AbzG darüber hinaus dazu dienen, "alle Verträge auf wiederkehrende Leistungen" in die getroffene Regelung einzubeziehen (vgl. Niederschrift über die 85. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 14. März 1974, S. 5540 unter B).
  • BGH, 07.05.1986 - I ZR 119/84

    Zeitungsbestellkarte; Anwendbarkeit des AbzG auf die Bestellung von Zeitungen und

    Der Bundesrat, von dem die Gesetzesinitiative ausging, und die Bundesregierung hielten für diese Art von Geschäften eine Unterzeichnung der Widerrufsbelehrung nicht für erforderlich (vgl. dazu Anlagen 1 und 2 zur BT-Drucks. 7/598 S. 6 und S. 7).
  • BGH, 05.10.1989 - I ZR 89/89

    Widerrufsbelehrung bei Vorauszahlung; Anwendung des AbzG auf Probeabonnement ohne

    Wie der Bundesgerichtshof unter Berufung auf die amtliche Begründung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abzahlungsgesetzes (BT-Drucks. 7/598, S. 1, 5, 6) und auf den Bericht und Antrag des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zu diesem Gesetz (BT-Drucks. 7/1398, S. 1-4) bereits entschieden hat, ist Sinn und Zweck der Belehrungsregelung, den Käufer vor den Folgen eines unüberlegten und übereilten Vertragsabschlusses zu schützen und ihm die Möglichkeit zu geben, Vor- und Nachteile des Geschäfts in Ruhe zu überdenken und dieses innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen (BGH, Urt. v. 7.5.1986 - I ZR 95/84, GRUR 1986, 816, 818 = WRP 1986, 660 - Widerrufsbelehrung bei Abzahlungskauf).
  • BGH, 12.01.1976 - VIII ZR 213/74

    Vorliegen des Verkaufs einer Sachgesamtheit - Voraussetzungen für die

    Daß § 6 a AbzG vor dem Inkrafttreten des 2. Änderungsgesetzes zum Abzahlungsgesetz vom 15. Mai 1974 (BGBl I, S. 1169) auf Verträge der vorliegenden Art keine Anwendung fand, entsprach auch den Vorstellungen und Absichten des Gesetzgebers.
  • BGH, 11.03.1981 - VIII ZR 296/79

    Widerrufsrecht des Gastwirts bezüglich eines geschlossenen

    Es trifft zwar zu, daß § 1 c Nr. 3 AbzG vor allem dazu dienen sollte, das Widerrufsrecht u.a. auch für Verträge einzuführen, die auf den Erwerb von Mitgliedschaften in Buchgemeinschaften, Schallplattenringen oder ähnlichen Organisationsformen gerichtet sind (vgl. BT-Drucks. 7/1702 zu Nr. 3).
  • BGH, 22.05.1978 - III ZR 104/76

    Einwendungsdurchgriff bei durch Dritten finanziertem Abzahlungskauf oder

  • AG Lichtenfels, 24.05.1989 - C 618/88
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