04.03.1976

Bundestag - Drucksache 7/4825

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1977 S. 1577   

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https://dejure.org/1977,9341
BGBl. I 1977 S. 1577 (https://dejure.org/1977,9341)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1977 Teil I Nr. 57, ausgegeben am 20.08.1977, Seite 1577
  • Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften
  • vom 16.08.1977

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 05.10.1989 - III ZR 66/88

    Auslegung der gemeindlichen Regenwasserkanalisation; Amtspflichtverletzung durch

    Es trifft zwar zu, daß mit der geltenden Fassung des § 2 HPflG, die auf dem Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 16. August 1977 (BGBl I S. 1577) beruht, im Bereich der Wasserrohrleitungen namentlich eine Lücke geschlossen werden sollte, die nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats im früheren Haftungssystem für Wasserrohrbrüche bestand (vgl. zur Entstehungsgeschichte: Senatsurteil BGHZ 88, 85, 89 f.).
  • BGH, 06.03.1990 - VI ZR 44/89

    Abbruch der Verhandlungen durch Einschlafenlassen

    Dem Gesetzgeber kam es darauf an, mit dieser Vorschrift für deliktische Ansprüche die vergleichsweise Erledigung zu begünstigen (BT-Drs. 8/108 S. 17).
  • BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 240/83

    Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters

    Durch Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung schadensrechtlicher Vorschriften vom 16. August 1977 (BGBl I 1577) hat er sodann eine entsprechende Regelung in die Verjährungsvorschrift des allgemeinen Deliktsrechts als Abs. 2 des § 852 BGB eingefügt.
  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 119/82

    Wasserleitung II - Haftung im öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis

    Die geltende Fassung des § 2 HaftpflG (früher: § 1 a), die hier anzuwenden ist, beruht auf dem Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 16. August 1977 (BGBl I S. 1577).
  • BGH, 30.04.2008 - III ZR 5/07

    Eigentumsverhältnisse an Anlagen der Abwasserkanalisation; Haftung wegen der

    Es genügt, dass dieses Kanalrohr mit der Anbindung einiger Hausanschlüsse und der Ableitung des anfallenden Abwassers bereits provisorisch in Betrieb genommen war, zumal durch die erweiterte Anlagenhaftung nach der Gesetzesbegründung auch Schäden bei bloßen Tests und Probeläufen erfasst werden sollten (BT-Drucks. 8/108 S. 12; siehe im Übrigen Filthaut, HPflG, 7. Aufl., § 2 Rn. 19).
  • LG Mannheim, 14.11.2014 - 1 S 33/14

    Gefährdungshaftung eines Wasserversorgungsunternehmens: Haftungsausschluss bei

    Mit der Übernahme der Regelungen des § 1a RHG in § 2 HPflG durch das Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 16. August 1977 (BGBl. I S. 1577) ist dieses bisherige Haftungssystem im Grundsatz beibehalten worden (BGH, Urteil vom 11. September 2014 - III ZR 490/13 -, juris, m. w. N.).
  • BVerwG, 04.10.1985 - 4 C 76.82

    Pflicht des Eigentümers - Schadensstiftender Mißbrauch der Sache - Vorsorge gegen

    Maßgebend ist danach das Luftverkehrsgesetz in seiner Fassung vom 4. November 1968 (BGBl. I S. 1113), vor seiner Anwendung im vorliegenden Fall zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. August 1977 (BGBl. I S. 1577) - LuftVG -.
  • BGH, 29.06.1995 - III ZR 196/94

    Haftung der Gemeinde für Schäden durch einen aus dem Erdreich ragenden

    Danach soll zwar mit der Zustandshaftung der Inhaber der Anlage für solche Schäden haftbar gemacht werden, die durch "von der Anlage ausgehende mechanische Einwirkungen" verursacht werden, wobei in den Gesetzesbegründungen als Fallbeispiele Schäden durch Umstürzen von Leitungsmasten, Herabfallen von Drähten und Leitungsrohren genannt werden (Amtliche Begründung zum Gesetz zur Änderung des Reichshaftpflichtgesetzes vom 15. August 1943, DJ 1943, 430 und Däubler, DJ 1943, 414, 415 sowie die Begründung des Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 16. August 1977, BT-Drucks. 8/108, S. 12; vgl. auch Senat, Urteil vom 17. Oktober 1985 - III ZR 99/84 - NJW 1986, 2312, 2315).
  • OLG Karlsruhe, 01.02.2010 - 1 U 137/09

    Anlagenhaftung: Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen Verletzungen

    Der Gesetzgeber hat im Interesse eines umfassenden Schutzes der Betroffenen auch die Fälle in die Haftung einbezogen, in denen - wie bei einem Kanalisationssystem - Flüssigkeiten lediglich unter Ausnutzung des Gefälles in Rohrleitungsanlagen transportiert werden (vgl. BT-Dr 8/108, S. 12).
  • VG Aachen, 10.12.2001 - 9 K 691/00

    Rahmenbetriebsplan Garzweiler I/II

    Bei dieser Rechtslage kommt der im Zusammenhang mit einer luftrechtlichen Genehmigung eines Flughafens ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss des Zweiten Senats (Vorprüfungsausschuss) vom 1. August 1980 - 2 BvR 1366/79 -, Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl.) 1981, 374, 375, wonach zur Ermittlung des Sach- und Regelungsgehalts der Genehmigung nach § 6 des Luftverkehrsgesetzes (in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 4. November 1968 - BGBl. I S. 1113 -, geändert u. a. durch Art. 3 des Gesetzes vom 16. August 1977 - BGBl. I S. 1577 -, - LuftVG a. F. -) gegenüber dem Bürger auch die tatsächlichen Zwangsläufigkeiten oder sehr wahrscheinlichen Auswirkungen einer Entscheidung in Betracht zu ziehen sind, die sich daraus ergeben, dass Dritte sich in ihrem weiteren Verhalten auf diese Entscheidung rechtlich stützen dürfen und faktisch stützen werden, keine entscheidende Bedeutung mehr zu.
  • VG Aachen, 10.12.2001 - 9 K 2800/00

    Rahmenbetriebsplan Garzweiler I/II

  • VG Aachen, 10.12.2001 - 9 K 684/00

    Rahmenbetriebsplan Garzweiler I/II

  • VG Aachen, 10.12.2001 - 9 K 1179/00

    Rahmenbetriebsplan Garzweiler I/II

  • BGH, 28.09.1981 - II ZR 65/81

    Hemmung der Verjährung

  • BGH, 18.10.1979 - III ZR 137/78

    Verbindlichkeit eines als unrichtig und ungerechtfertigt erkannten Bescheides

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