Gesetzgebung
BGBl. I 1960 S. 169 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1960 Teil I Nr. 14, ausgegeben am 22.03.1960, Seite 169
- Gesetz zur Ausführung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 6. Juni 1959 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und ...
- vom 08.03.1960
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 31.01.1990 - XII ZR 38/89
Geltendmachung eines Abänderungsverlangens im Verfahren auf …
Denn im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens könnten nach § 5 des Ausführungsgesetzes vom 8. März 1960 (BGBl I 169) zu dem deutsch-österreichischen Vollstreckungsvertrag nur solche Einwendungen vorgebracht werden, die den Anspruch selbst beseitigten, die also - wie Erfüllung, Verwirkung, Verzicht - in einem Verfahren nach § 767 ZPO geltend zu machen wären. - KG, 01.08.1990 - 24 W 3718/90
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die …
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