15.09.1987

Bundestag - Drucksache 11/800

Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der FDP

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1987 S. 2602   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,16154
BGBl. I 1987 S. 2602 (https://dejure.org/1987,16154)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,16154) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1987 Teil I Nr. 57, ausgegeben am 17.12.1987, Seite 2602
  • Gesetz zur Ergänzung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und zum Schutz der Solidargemeinschaft vor Leistungsmißbrauch (Achtes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes)
  • vom 14.12.1987

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (95)

  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 3/08 R

    Kurzarbeitergeldanspruch - Leiharbeitnehmer - vorübergehender Arbeitsausfall

    Diese Ursachen des Arbeitsausfalls werden beim Kug dem Betriebsrisiko des Arbeitgebers zugeordnet, weil die entsprechenden Arbeitsausfälle in die Kalkulation eingehen und der Arbeitgeber den organisatorischen, technischen und kaufmännischen Ablauf störungsfrei zu gestalten hat (BSG SozR 3-4100 § 64 Nr. 4 S 28; BT-Drucks V/2291, S 71; BT-Drucks 11/800, S 11).
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 25/92

    Beitragsfreiheit - Student - Abschluß - Ergänzungsstudium

    2.2 Maßgebend für die Beurteilung der Rechtslage ist § 103 Abs. 1 S 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) idF des Achten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetz (AFG) (8. AFG-ÄndG) vom 14. Dezember 1987 (BGBl I 2602).

    Danach sind Ansprüche auf Leistungen wegen Arbeitslosigkeit von Studenten (und Schülern) grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die nach der erörterten Rechtsprechung zum Beitragsrecht erforderliche Gesamtwürdigung ergibt, daß sie nach Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit nur an Ausbildungserfordernissen angepaßten Beschäftigungen nachgehen können (so die Begründung des Gesetzentwurfs, BT-Drucks 11/800,S 20 mit Hinweis auf BSGE 50, 25 sowie die Beispiele: "Beschäftigung während der vorlesungsfreien Zeit" und "typische Studentenbeschäftigungen").

    Nach der Begründung des Gesetzentwurfs soll diese Regelung den Besonderheiten arbeitsloser Studenten - wie die Ruhensbestimmung des § 118 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) aF - und den von der Rechtsprechung aufgezeigten verfassungsrechtlichen Anforderungen der Gleichheit vor dem Gesetz Rechnung tragen (BT-Drucks 11/800, S 20 mit Hinweis auf BVerfGE 9, 24 ff; BSGE 46, 89 ff).

    Dieser steht in sachlichem Zusammenhang mit dem erörterten Werkstudenten-Privileg und soll nicht nur der Beweiserleichterung dienen, sondern auch den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz studierender Arbeitsloser in der Arbeitslosenversicherung (ArblV) gewährleisten (BT-Drucks 11/800, S 20).

    Für sie ist es sachgerecht, wenn § 103a Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung darauf beschränkt, daß der arbeitslose Student darlegt und nachweist, der Ausbildungsgang lasse eine die Beitragspflicht begründende Beschäftigung bei ordnungsgemäßer Erfüllung der in den Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen vorgeschriebenen Anforderungen zu; denn damit wird kaum überprüfbares Vorbringen von subjektiven Befindlichkeiten wie die Berufung auf mangelnde Auslastung durch das Studium wegen hoher Begabung oder eine von der üblichen Dauer abweichende Studiengestaltung ausgeschlossen (BT-Drucks 11/800, S 20).

  • BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 20/90

    Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld - Formelle

    Durch das 8. AFG-ÄndG vom 14. Dezember 1987 (BGBl I 2602), in Kraft ab 1. Januar 1988 (Art. 13 Abs. 1), ist in § 64 Abs. 3 AFG nach dem Wort "Arbeitsausfall" das Wort "überwiegend" eingefügt worden.
  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 37/87

    Arbeitslosengeld Sperrfrist - Härte - NichtehelicheLebensgemeinschaft

    stanzen zugesprochen haben, für die Zeit vom 26. Februar bis 25. März 1985 begehrt hat, ist das Urteil des LSG nicht mehr im Streit; denn insoweit hat die Beklagte - mit Rücksicht auf die während des Revisionsverfahrens durch das Achte Gesetz zur Änderung des AFG vom 14. Dezember 1987 (BGBl I 2602) erlassene Vorschrift des § 242d Abs. 2 AFG - ihre Revision mit der Folge des Verlusts des Rechtsmittels (§ 165, § 156 Abs. 2 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz -SGG-) zurückgenommen.
  • BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94

    Bemessung von Unterhaltsgeld, Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des

    Der Bemessungszeitraum umfaßt die beim Ausscheiden des Arbeitnehmers abgerechneten Lohnabrechnungszeiträume der letzten drei Monate der die Beitragspflicht begründenden Beschäftigungen vor der Entstehung des Anspruchs, in denen der Arbeitslose Arbeitsentgelt erzielt hat (§ 112 Abs. 2 S 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) in der bis zum 31. Dezember 1993 geltenden Fassung durch das 8. AFG-ÄndG vom 14. Dezember 1987 - BGBl I 2602).

    Dabei liegt das Schwergewicht, wie in den Gesetzesmaterialien zum 8. AFG-ÄndG betont worden ist, auf dem zuletzt "verdienten" Entgelt: Der Bemessung liegt der Gedanke zugrunde, daß der Arbeitslose das zuletzt verdiente durchschnittliche Arbeitsentgelt in der Regel auch in Zukunft verdienen könne (vgl BT-Drucks 11/800 S 20 f).

  • BSG, 06.03.1991 - 9b RAr 7/90

    Überprüfung der Rechtswidrigkeit unanfechtbarer belastender Verwaltungsakte

    Diese Regelung wird für das Arbeitsförderungsrecht durch § 152 Abs. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) (idF des Art II § 2 Nr. 18 Buchst a SGB X) dahin abgewandelt, daß ein Verwaltungsakt nur mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen wird; nach dem 1987 klarstellend angefügten Halbs 2 (8. Änderungsgesetz (ÄndG) vom 14. Dezember 1987 - BGBl I 2602 - dazu Gesetzesbegründung in BT-Drucks 11/800 zu Nr. 35 - § 152) darf aber die Verwaltung nach ihrem Ermessen die Rücknahme auf die Vergangenheit erstrecken.
  • BSG, 22.03.1995 - 10 RAr 1/94

    Konkursausfallgeld - Zeitraum - Mißbrauch

    Nach dem Ausschußbericht (BT-Drucks 11/1161, S 13 zu Nr. 34) wollte die endgültige Gesetzesfassung - großzügiger als nach dem ursprünglichen Entwurf - den Arbeitnehmern die Möglichkeit erhalten, ihr Arbeitsentgelt auch vor der Konkurseröffnung (gemeint wohl: vor Konkursantragstellung) vorzufinanzieren; andererseits aber sollte auch - enger als der ursprüngliche Entwurf - eine Inanspruchnahme der Konkursausfallversicherung bei vorkonkurslichen Vorfinanzierungen durch Gläubiger (oder Unternehmenseigner) stets ausgeschlossen werden.

    Hingegen nimmt sie ausdrücklich in Kauf, daß die Vorfinanzierung des Kaug auch die Konkurseröffnung verzögern kann, und läßt dies zu, ohne hierfür die Voraussetzung eines ernsthaften Sanierungsversuchs aufzustellen; ein solcher wird lediglich als Beispiel für eine erlaubte Vorfinanzierung genannt (BT-Drucks 11/1161, S 13, zu Nr. 34).

    Die Materialien zum 8. ÄndG-AFG (BT-Drucks 11/1161, S 13 zu Nr. 34) hatten noch angekündigt, daß die Regelung des § 141k Abs. 2a Arbeitsförderungsgesetz (AFG) im Rahmen der generellen Überlegungen zu einer Reform des Insolvenzrechts zu überprüfen sein werde.

  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 49/95

    Zeitraum für die Bemessung des Arbeitslosengeldes

    Dies sei in § 112 Abs. 2 AFG durch das 8. AFG-ÄndG klargestellt worden (BT-Drucks 11/800 zu Nr. 29, § 112 Buchst a).

    Das Abstellen auf einen Dreimonatszeitraum entspreche dem Grundgedanken, daß der Arbeitslose das letztverdiente durchschnittliche Arbeitsentgelt in der Regel auch in Zukunft verdienen könne und daß deshalb Umstände, die im Arbeitsleben nur ausnahmsweise vorkämen, grundsätzlich außer Betracht bleiben sollten (BT-Drucks 11/800 aaO).

    Nach Abs. 2 Satz 1 der Vorschrift in der hier anzuwendenden, bis zum 31. Dezember 1993 geltenden Fassung des Achten Gesetzes zur Änderung des AFG (8. AFG-ÄndG) vom 14. Dezember 1987 (BGBl I 2602) umfaßt der Bemessungszeitraum die beim Ausscheiden des Arbeitnehmers abgerechneten Lohnabrechnungszeiträume der letzten drei Monate der die Beitragspflicht begründenden Beschäftigungen vor der Entstehung des Anspruchs, in denen der Arbeitslose Arbeitsentgelt erzielt hat.

    Die Gesetzesbegründung (BT-Drucks 11/800 S 21 zu Nr. 29; § 112) spricht allerdings nur davon, daß Abs. 2 die Regelung des Abs. 1 ergänzt und die Sätze 1 und 2 den Grundsatz des geltenden Rechts übernehmen, nach dem das Arbeitslosengeld grundsätzlich nach dem Arbeitsentgelt bemessen wird, das der Arbeitslose in den letzten drei Monaten, mindestens jedoch in 60 Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt erzielt hat.

    Träfe diese Auffassung zu, hätte sich mit der Gesetzesänderung die Funktion der 60 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt als "Mindestlohnabrechnungszeitraum" gegenüber der bisherigen Gesetzeslage verändert, was aber weder bei objektiver Würdigung noch nach den Gesetzesmaterialien der Fall ist; denn nach der Begründung des Gesetzentwurfs übernehmen die Sätze 1 und 2 des Abs. 2 des § 112 den Grundsatz des geltenden Rechts, nach dem das Alg grundsätzlich nach dem Arbeitsentgelt bemessen wird, das der Arbeitslose in den letzten drei Monaten, mindestens jedoch in 60 Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt erzielt hat (vgl BT-Drucks 11/800 S 21 zu Nr. 29; § 112).

  • BSG, 25.09.1996 - 11 RAr 119/95

    Anspruch auf die Gewährung eines höheren Arbeitslosengeldes - Anforderungen an

    Bemessungszeitraum sind nach § 112 Abs. 2 Satz 1 AFG in der hier anzuwendenden, bis zum 31. Dezember 1993 geltenden Fassung des 8. AFG-Änderungsgesetzes vom 14. Dezember 1987 (BGBl I 2602) - im folgenden AFG aF - die beim Ausscheiden des Arbeitnehmers abgerechneten Lohnabrechnungszeiträume der letzten drei Monate der die Beitragspflicht begründenden Beschäftigungen vor der Entstehung des Anspruchs, in denen der Arbeitslose Arbeitsentgelt erzielt hat.

    Der 11. Ausschuß des Bundestages hat dann die Gesetz gewordene Fassung des § 112 Abs. 2 AFG vorgeschlagen (BT-Drucks 11/1160, S 15).

    Die von dem Regierungsentwurf abweichende Fassung wurde damit begründet, daß die neue Definition der außergewöhnlichen Arbeitsentgeltsteigerung im Interesse der Rechtssicherheit und Vereinfachung des Leistungsrechts gewählt worden sei (BT-Drucks 11/1161, S 12).

    Dabei ging es nicht einzig und allein um die Verhinderung von Leistungsmißbrauch, sondern vor allem und vorrangig darum, außergewöhnliche Steigerungen von ungewöhnlicher Höhe, die erst im letzten Jahr eingetreten sind und deshalb für den Lebensstandard des Arbeitslosen noch nicht voll bestimmend waren, nur noch eingeschränkt zu berücksichtigen (vgl BT-Drucks 11/1161, S 8).

    Durch die genannte Tatbestandsvoraussetzung sollte lediglich klargestellt werden, daß Erhöhungen des Arbeitsentgelts aufgrund betriebsüblicher Anpassungen an die wirtschaftliche Entwicklung "allein keine außergewöhnliche Arbeitsentgeltsteigerungen darstellen" (vgl Ausschußbericht, BT-Drucks 11/1161, S 12).

  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93

    Vormerkung - Anrechnungszeittatbestand - Pflichtverletzung - Zurechnung -

    Der Gesetzgeber habe mit § 15 Abs. 2 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) seine Auffassung klargestellt (Hinweis auf BT-Drucks 11/800 S 14), daß es dem Arbeitssuchenden obliege, durch eigenes Handeln zu erkennen zu geben, daß er weiterhin an einer Arbeitsvermittlung interessiert sei.
  • BSG, 10.12.1992 - 11 RAr 19/91
  • BSG, 03.11.1993 - 1 RK 10/93

    Wiederaufleben des Krankengeldes - Erwerbstätigkeit - Teilnahme an

  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 86/88

    Drastischer Personalabbau als wichtiger Grund iS. des § 119 AFG

  • BFH, 19.06.2008 - III R 68/05

    Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für

  • BSG, 29.10.2008 - B 11 AL 44/07 R

    Arbeitslosigkeit - kurzzeitige Beschäftigung - schwankende Wochenarbeitszeit -

  • BSG, 04.11.1999 - B 7 AL 76/98 R

    Keine Neuberechnung der Anschluß-Arbeitslosenhilfe ab 1.1.1997

  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88

    Gesellschafter-Geschäftsführer - Familienangehörige - Ehegatte

  • BSG, 25.10.1990 - 7 RAr 14/90

    Ermessensausübung bei der Ablehnung von Überbrückungsgeld

  • BSG, 15.06.1988 - 7 RAr 26/86

    Künstlerkatalog

  • BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 36/88

    Geltendmachung eines ruhender Anspruch auf Arbeitslosengeld iS. von § 125 Abs. 2

  • BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 90/94

    Bestimmung des Bemessungszeitraums für das Arbeitslosengeld nach § 112 Abs. 2 S.

  • BSG, 17.10.1991 - 11 RAr 135/90

    Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bei der Berechnung von Arbeitslosengeld und

  • BSG, 29.10.1997 - 7 RAr 48/96

    Unabwendbares Ereignis oder wirtschaftliche Ursache als Voraussetzung für die

  • BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 18/94

    Widerlegung der Vermutung beitragsfeier Beschäftigung durch einen Studenten

  • BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 53/99 R

    Vorausschauende Beurteilung bei der Prüfung der Kurzzeitigkeit,

  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 51/96

    Verfassungsgerichtliche Unvereinbarkeitserklärung durch § 152 Abs. 1 AFG ,

  • BSG, 11.11.1993 - 7 RAr 52/93

    Überbrückungsgeld - Ermessensentscheidung

  • BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 36/95

    Arbeitsentgeltbegriff bei der Bemessung von Arbeitslosengeld, Aufhebung eines

  • BSG, 01.06.1994 - 7 RAr 40/93

    Berechnung des Regelentgelts für die Bemessung des Übergangsgeldes - Einbeziehung

  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

  • BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 107/95

    Abschnittsweise Bewilligung von Lohnkostenzuschüssen, Ausübung des Ermessens über

  • BSG, 24.06.1993 - 11 RAr 1/92

    Überbrückungsgeld - Zeitraum

  • BSG, 25.04.1991 - 11 RAr 21/89

    Kurzarbeitergeld bei endgültiger Stillegung eines Betriebes, atypischer Fall iS.

  • BSG, 25.04.1991 - 11 RAr 9/90

    Notwendige Beiladung des Sozialhilfeträgers im Leistungsstreit, Verfügbarkeit bei

  • BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 20/94

    Bemessung des Altersübergangsgeldes bei rückwirkender tariflicher Lohnerhöhung

  • BAG, 13.07.1988 - 5 AZR 467/87

    Arbeitsbescheinigung

  • BSG, 30.03.1994 - 11 RAr 67/93

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe (Alhi) - Anforderungen

  • BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 109/88

    Anwendung von § 55a AFG bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 15/91

    Erziehungsgeld - Pflegeeltern - Verfassungsmäßigkeit - Personensorgerecht -

  • BSG, 15.08.2000 - B 14 EG 4/99 R

    Anspruch auf Erziehungsgeld bei geplanter Adoption, Unterhaltsleitungen des

  • BSG, 30.04.1996 - 10 RAr 2/94

    Anspruch auf Konkursausfallgeld bei Vorfinanzierung durch Anteilseigner oder

  • BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 199/01

    Komplementärhaftung - Ausschlußfristen und Verjährung im Konkurs

  • BSG, 18.05.1995 - 7 RAr 28/94

    Betriebsüblich - Arbeitsausfall - Eigenart des Betriebs - Einmaliges Ereignis

  • BSG, 27.02.1991 - 5 RJ 90/89

    Meldung beim Arbeitsamt für Anerkennung von Arbeitslosigkeit als Ausfallzeit

  • BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 73/99 R

    Bedarfsprüfung bei Berufsausbildungsbeihilfe, Klagebefugnis des

  • BSG, 08.04.1992 - 10 RAr 12/91

    Konkursausfallgeld - Kreditierung - Vorfinanzierung - Sicherung durch Abtretung

  • BSG, 16.10.1990 - 11 RAr 3/90

    Anspruch eines Strafgefangenen, als Freigänger Arbeitslosengeld zu beziehen

  • BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 8/05 R

    Wirtschaftliche Gründe iS von § 170 Abs 1 Nr 1 SGB III

  • BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 66/95

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Arbeitslosengeldes zum 1.1.1994

  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 52/90

    Bemessung des Arbeitslosengeldes bei tarifwidrig abgerechnetem Arbeitsentgelt

  • BSG, 25.04.1991 - 11 RAr 99/90

    Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Regelsperrzeit

  • BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 2/99 R

    Ausgleichszulage kein Arbeitsentgelt bei der Bemessung von Unterhaltsgeld und

  • LSG Sachsen, 20.10.2016 - L 3 AL 127/14

    Arbeitslosengeld; Anrechnung eines Anwesenheitsbonus; Anspruch wegen Beendigung

  • BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 30/94

    Ganztägiger Unterricht nach § 44 Abs. 1 AFG

  • BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 5/99 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes bei Beschäftigung im Beitrittsgebiet

  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 128/90

    Zumutbarkeit iS. von § 103 Abs. 1 AFG , objektive Verfügbarkeit nach § 103 Abs. 1

  • BSG, 23.03.1995 - 11 RAr 71/94

    Ständige Rechtsprechung

  • BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 18/90

    Rechtmäßigkeit des Arbeitslosengeldbescheides bei der Bemessung des

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2010 - L 4 R 535/06

    Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit in der DDR nach Ausreiseantrag

  • BSG, 25.04.1996 - 11 RAr 89/95

    Bemessung des Unterhaltsgeldes nach § 44 Abs. 2 , § 112 Abs. 7 AFG

  • BSG, 25.04.1991 - 11 RAr 111/89

    Übergangsvorschrift in Art. 1 § 2 Nr. 9a Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz

  • BAG, 16.12.1987 - 5 AZR 367/86

    Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld - Verpflichtung der Arbeitgeber

  • BSG, 03.07.1991 - 9b/11 RAr 131/89

    Ermächtigung eines Satzungsgebers durch den Gesetzgeber, Anspruch auf

  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 2/92

    Berechnung des Lohnfaktors des Bemessungsentgelts bei der Gewährung von

  • BSG, 28.02.1996 - 14 REg 3/95

    Erziehungsgeld - Personensorgerecht

  • BSG, 26.08.1992 - 9b RAr 5/91

    Individuelle Förderung der Ausbildung - Fehlende gesetzliche Ermächtigung -

  • BSG, 11.06.1992 - 12 RK 32/90

    Arbeitslosengeld - Kurzzeitigkeit - Heimarbeiter - Beitragsfreiheit

  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 72/91

    Heimarbeiter, Höhe des Arbeitslosengeldes

  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 16/89

    Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit - Verpflichtung zur Rücknahme

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 1/89

    Verfügbarkeit bei Berufsunfähigkeit, Nahtlosigkeitsregelung

  • BSG, 26.04.1989 - 7 RAr 70/88

    Sperrzeit bei Lösung eines Berufsausbildungsverhältnisses

  • LSG Baden-Württemberg, 14.06.2000 - L 13 AL 2972/98

    Rückforderung von Wintergeld, Schlechtwettergeld und Zuschuß zum

  • BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 41/97

    Vertrauensschutz bei der Übergangsregelung des § 242m Abs. 7 S. 1 AFG

  • BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 106/94

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) - Anforderungen an

  • BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 131/88

    Subjektive Verfügbarkeit Arbeitsloser

  • LSG Bayern, 18.07.2002 - L 9 AL 333/96

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld eines zeitweilig inhaftierten

  • BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 4/97 R

    Anspruch auf Erziehungsgeld bei Arbeitslosengeldbezug

  • BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 10/94

    Voraussetzungen des Anspruchs auf höheres Altersübergangsgeld - Anforderungen an

  • BSG, 21.06.1994 - 11 RAr 101/93

    Beschäftigung beim Ehegatten nach § 112 Abs. 5 Nr. 3 AFG in einer BGB

  • BSG, 25.04.1996 - 11 RAr 91/95

    Anspruch auf höheres Unterhaltsgeld - Teilnahme an einer Vollzeitbildungsmaßnahme

  • BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 12/95

    Bemessung der Höhe von Altersübergangsgeld (Alüg) - Anforderungen an die

  • BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 124/89

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Verknüpfung zweier unterschiedlicher Ansprüche

  • BSG, 27.04.1989 - 7 RAr 127/87

    Anzahl der Beschäftigten bei Gewährung von Kurzarbeitergeld

  • BSG, 28.01.1992 - 11 RAr 63/91

    Zur Höhe der Arbeitslosenhilfe für Arbeitslose mit Kind - Vorliegens der

  • LSG Bayern, 12.04.2002 - L 8 AL 24/01

    Anspruch auf Konkursausfallgeld; Voraussetzungen der Arbeitnehmereigenschaft

  • LSG Bayern, 30.08.2001 - L 11 AL 257/98

    Ehrenamtliche Tätigkeit als Vorsitzender eines Vereins als Berechtigung, die

  • BSG, 21.04.1988 - 7 RAr 32/86

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Feststellung des Arbeitsentgelts -

  • LSG Bayern, 20.04.2001 - L 8 AL 8/00
  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 84/88
  • LSG Niedersachsen, 25.10.2001 - L 1 RA 246/00
  • LSG Bayern, 28.01.2005 - L 8 AL 60/04

    Berichtigung einer offenbaren Unrichtigkeit im Urteil; Anspruch auf Gewährung von

  • VG Berlin, 22.01.1991 - 8 A 574.88

    Anspruch auf Gewährung von Berliner Familiengeld; Ausübung einer

  • LSG Bayern, 17.10.2002 - L 9 AL 231/98
  • BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 77/86
  • SG Düsseldorf, 12.06.2001 - S 21 AL 112/00
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht