14.08.1991

Bundestag - Drucksache 12/1061

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1992 S. 2109   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,20299
BGBl. I 1992 S. 2109 (https://dejure.org/1992,20299)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil I Nr. 58, ausgegeben am 24.12.1992, Seite 2109
  • Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (FGO-Änderungsgesetz)
  • vom 21.12.1992

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (115)

  • BFH, 07.12.1994 - I K 1/93

    Ort der Geschäftsleitung bei Kapitalgesellschaften

    Zwar ist § 37 FGO durch Art. 1 Nr. 5 FGO-Änderungsgesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl I 1992, 2109, BStBl I 1993, 90) aufgehoben worden.
  • LSG Sachsen, 26.10.2005 - L 6 SB 53/05

    Gerichtliche Aufhebung eines Verwaltungsakts ohne Sachentscheidung und

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  • FG München, 11.12.2012 - 2 V 3070/12

    Zulässigkeit eine Antrages nach § 69 Abs. 3 FGO bei drohender Vollstreckung

    2.2 Mit dem Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (FGO-Änderungsgesetz) vom 21. Dezember 1992 (BGBl I 1992, 2109) wurde die Bestimmung des Artikels 3 § 7 Abs. 1 VGFGEntlG im Wesentlichen in § 69 Abs. 3 FGO übernommen.

    Die Gesetzesbegründung (BT-Drucksache 12/1061) stützt sich auf die damals bestehende Überlastung der Finanzgerichte und die sich daraus ergebende, für den Bürger unzumutbare, Verfahrensdauer.

    Das Gesetz wurde vom Bundesrat gebilligt, wegen der auch unter verfassungsrechtlicher Sicht besorgniserregenden Verfahrensdauer in der Finanzgerichtsbarkeit und der Notwendigkeit in den neuen Ländern eine funktionsfähige Finanzgerichtsbarkeit aufzubauen (vgl. BT-Drucksache 12/1061, Anlage 2).

    Diese Betrachtungsweise findet sich bereits in der Gegenäußerung der Bundesregierung zu den Änderungsvorschlägen des Bundesrates zum Entwurf des FGO-Änderungsgesetzes zu den §§ 45 und 44 Abs. 1 FGO (BT-Drucksache 12/1061 Anlage 3).

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