27.05.1992

Bundestag - Drucksache 12/2690

Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg, Urheber: Bundesregierung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1992 S. 1853   

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BGBl. I 1992 S. 1853 (https://dejure.org/1992,21462)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil I Nr. 52, ausgegeben am 12.11.1992, Seite 1853
  • Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz)
  • vom 09.11.1992

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (52)

  • BSG, 07.12.2000 - B 10 KR 3/99 R

    Berechnung des Gesamteinkommens nach § 16 SGB IV bei Einkünften aus

    Die Anhebung des Sparer-Freibetrages auf seine auch im Streitjahr 1993 maßgebende Höhe (DM 6.000,--; für Eheleute DM 12.000,--) durch das Zinsabschlaggesetz vom 9. November 1992 (BGBl I 1853) war von der Überlegung bestimmt, die vom BVerfG (Urteil vom 27. Juni 1991, BVerfGE 84, 239) geforderte Gleichstellung von Zins- mit anderen Einkünften zu gewährleisten.

    Dem entspreche ein anrechenbarer Steuerabzug mit Vorauszahlungscharakter (Zinsabschlag) iVm mit kräftig angehobenen Sparer-Freibeträgen am besten: "Dieses Verfahren schont den Kapitalmarkt, befreit kleinere und mittlere Zinseinkommen von der Einkommensteuer, ist mit angemessenem Verwaltungsaufwand durchführbar ..." (BT-Drucks 12/2501 S 111); hierbei berücksichtige die Höhe der Sparer-Freibeträge "insbesondere die Geldwertabhängigkeit und damit die gesteigerte Inflationsanfälligkeit der Einkunftsart Kapitalvermögen (sowie) den Gesichtspunkt der Kapitalbildung als Quelle der Altersversorgung oder als sonstige existenzsichernde Versorgungsgrundlage" (BT-Drucks 12/2690 S 13).

    Zudem blieben durch die Verzehnfachung des Sparer-Freibetrages ca 80 vH der Zinsempfänger insoweit steuerfrei, so daß die Voraussetzungen für eine individuelle Überprüfung der verbleibenden Steuerpflichtigen erheblich verbessert würden (BT-Drucks 12/2736 S 32).

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen

    Die Einzelheiten der Kürzungsregelung wurden dabei immer differenzierter und gipfelten in der praktisch kaum mehr handhabbaren Fassung des Zinsabschlaggesetzes vom 9. November 1992 (BGBl I S. 1853).
  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

    ob § 13 Abs. 1 Nr. 18 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 2 und § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG in der für 1993 maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1991 (BGBl I S. 468), geändert durch die Gesetze vom 25. Februar 1992 (BGBl I S. 297), vom 9. November 1992 (BGBl I S. 1853), vom 13. September 1993 (BGBl I S. 1569) und vom 21. Dezember 1993 (BGBl I S. 2310), insoweit verfassungswidrig ist, als Zuwendungen an politische Parteien im Sinne des § 2 Parteiengesetz (PartG) steuerfrei gestellt sind, Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen dagegen nicht,.
  • FG Baden-Württemberg, 17.07.2008 - 3 K 143/05

    Rechtsmissbräuchliche Gestaltung bei Ausnutzung des in § 44 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1

    Der streitbefangenen Inanspruchnahme der Klägerin liegt eine Situation auf dem Kapitalanlagemarkt zugrunde, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 27. Juni 1991 -2 BvR 1493/89- (BStBl II 1991, 654), die dadurch veranlassten gesetzgeberischen Maßnahmen zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (durch das sog. Zinsabschlaggesetz vom 09. November 1992 -BGBl. I 1992, 1853-) sowie die Bestrebungen vieler Kapitalanleger geprägt war, den in diesem Zusammenhang eingeführten Zinsabschlag zu vermeiden.

    Wegen der Einzelheiten der in diesem Zusammenhang auf parlamentarischer Ebene geführten Diskussion wird auf die BT-Drucksachen 12/2501, 12/2690 und 12/2736, namentlich aber auch auf die von den Beteiligten für ihre jeweilige Auffassung (für die Klägerin auf den Seiten 34 bis 38 ihres Schriftsatzes vom 29. November 2005; für das FA auf den Seiten 17 bis 27 der als Anlage zur Klageerwiderung vom 27. April 2006 beigefügten Stellungnahme der Steuerfahndungsstelle des FA A vom 04. April 2006) angeführten Zitate von Äußerungen am Gesetzgebungsverfahren beteiligter Personen und Institutionen Bezug genommen.

    Dementsprechend habe sich der in § 44 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 a) bb) EStG geregelte Fall der Auslandseinlösung - wie sich aus BT-Drucks. 12/2736 Seite 34 ergebe - nur auf Fälle beziehen sollen, bei denen die IHS bei einer ausländischen Bank verwahrt werden.

    § 44 Abs. 1 Satz 4 sollte nach dem Entwurf der Bundesregierung zunächst (vgl. BT-Drs. 12/2501, S. 5) folgenden Wortlaut erhalten (Hervorhebung der relevanten Passage durch Fettdruck nicht im Gesetzesentwurf, sondern nur in diesem Urteil):.

    Die Bundesregierung hatte diesen Entwurf wie folgt begründet (vgl. BT-Drucksache 12/2501, S. 17):.

    Nachdem der Bundesrat keine Änderung beantragt hatte (BT-Drs. 12/2690 vom 27.05.1992), hat der Finanzausschuss dem Bundestag mehrheitlich die Annahme einer geänderten Fassung des Entwurfs der Bundesregierung empfohlen, nach der § 44 Abs. 1 Satz 4 EStG wie folgt lauten sollte (BT-Drs. 12/2736 vom 03.06.1992):.

    Der Finanzausschuss hatte seine dahingehende Beschlussempfehlung wie folgt begründet (vgl. BT-Drs. 12/2736, S. 34):.

    Es ist dem FA zwar zuzugeben, dass die vorstehend wiedergegebenen Erwägungen des Finanzausschusses und namentlich auch die zur Änderung der Fassung zu § 44 EStG gegebene Einzelbegründung (BT-Drs. 12/2736, S. 35 re. Sp.) vor allem auf den Zinsabschlag bei in Depots ausländischer Kreditinstitute verwahrten Wertpapieren abheben.

  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 28/07

    Steuerhinterziehung durch bewusste Nichterklärung von Einkünften aus

    Damit werden die Kontrollmöglichkeiten der Finanzverwaltung verbessert und sichergestellt, "dass im Veranlagungsverfahren die wirkliche Rechtslage geprüft und die bescheinigte Steuer beim wirklich Berechtigten angerechnet wird" (so wörtlich Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 30. April 1992 --Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Zinsbesteuerung--, BTDrucks 12/2501, S. 20; vgl. auch Bullinger/Radke, Handkommentar zum Zinsabschlag, 1994, Rz 819).
  • BFH, 18.02.1997 - VIII R 33/95

    Betriebsprüfung - Anforderung von Kontrollmaterial ohne Bezug zur Betriebsprüfung

    Aufgrund des ihm zukommenden Prognose- und Einschätzungsspielraums durfte der Gesetzgeber des "Zinsabschlaggesetzes" vom 9. November 1992 (BGBl I 1992, 1853, BStBl I 1992, 682) jedenfalls zunächst einmal die Erwartung hegen, daß die von ihm getroffenen "Nachbesserungsmaßnahmen" zur Beseitigung des vom BVerfG (vgl. Urteil vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654) für frühere Veranlagungszeiträume beanstandeten Steuererhebungsdefizits geeignet und ausreichend erscheinen würden.

    Die Neuregelung der Zinsbesteuerung durch das "Zinsabschlaggesetz" vom 9. November 1992 (BGBl I 1992, 1853, BStBl I 1992, 682) entspreche nicht den Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89 (BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654).

    Durch die beträchtliche Anhebung (Verzehnfachung) des Sparerfreibetrags wurde der weitaus Überwiegende Teil der Bezieher von Kapitaleinkünften (nach den Schätzungen der BReg: 80 v. H.; vgl. Begründung des Gesetzesentwurfs der BReg zum" Zinsabschlaggesetz", BTDrucks 12/2501, S. 11) von der Einkommensbesteuerung freigestellt.

    Dem Gesetzgeber ging es bei der Sollvorschrift lediglich darum, daß die Finanzbehörden bei der Ausübung ihres Ermessens gegenüber dem Interesse an einer lückenlosen Steuererhebung auch das Interesse an einem funktionierenden Kapitalmarkt berücksichtigen und entsprechend abwägen (vgl. BTDrucks 12/2736, S. 32 f., vgl. auch Krabbe in Koch/Scholtz, a. a. O., § 30a Rdnr. 2, m. w. N.).

  • BFH, 27.03.1996 - I R 3/95

    Sparguthaben, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr

    Erst im Zuge des Gesetzes zur Neuregelung der Zinsbesteuerung vom 9. November 1992 (BGBl I 1992, 1853, BStBl I 1992, 682 - Zinsabschlagsgesetz) sandte die Klägerin auch den Inhabern der sog. unbewegten Konten Formulare für Freistellungsaufträge zu.
  • BVerfG, 22.09.2009 - 2 BvL 3/02

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur Frage der Besteuerung von Leibrenten unzulässig

    Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) ist nach Abzug der Werbungskosten der Sparer-Freibetrag in Höhe von 6.000 DM abzuziehen; Ehegatten wird ein gemeinsamer Sparer-Freibetrag von 12.000 DM gewährt (§ 20 Abs. 4 Sätze 1 und 2 EStG in der für die Streitjahre geltenden Fassung nach Art. 1 Nr. 4 des Zinsabschlaggesetzes - ZinsAbschlG - vom 9. November 1992, BGBl I S. 1853).
  • BVerfG, 10.03.2008 - 2 BvR 2077/05

    Verwaltungsanweisung: Zurückweisung von Einsprüchen durch Allgemeinverfügung

    das Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung vom 9. November 1992 (BGBl I S. 1853).

    a) Für die Streitjahre 1994 und 1995 fehlte es jedenfalls deshalb an einem strukturellen, dem Gesetzgeber zuzurechnenden Vollzugsdefizit, weil der Gesetzgeber nach dem Erlass des Gesetzes zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) vom 9. November 1992 (BGBl I S. 1853) eine hinreichende Zeitspanne für die Beobachtung der Wirksamkeit dieser Neuregelung in Anspruch nehmen konnte.

  • BFH, 13.09.2000 - I R 61/99

    Umsatzabhängige Vergütung bei partiarischen Darlehen

    Dazu gehört zwar --ebenso wie bei der Abgabe (und ggf. der behördlichen Änderung) der entsprechenden Steueranmeldung, bei der es sich gemäß § 168 Satz 1 i.V.m. § 155 Abs. 1 AO 1977 gleichermaßen um eine Steuerfestsetzung handelt-- nicht das Entschließungs- und das Auswahlermessen (§ 44 Abs. 5 Satz 2 EStG), jedoch die Exkulpationsmöglichkeit des Steuerpflichtigen gemäß § 44 Abs. 5 Satz 1 letzter Halbsatz EStG i.d.F. des Gesetzes zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz --ZinsAbschlG--) vom 9. November 1992 (BGBl I 1992, 1853, BStBl I 1992, 682).

    Ausreichend war ein objektiver Pflichtenverstoß (allgemeine Meinung, vgl. z.B. Senatsurteile vom 27. Januar 1982 I R 5/78, BFHE 135, 289, BStBl II 1982, 374; vom 4. Juli 1984 I R 195/81, BFHE 142, 38, BStBl II 1984, 842; vom 22. Oktober 1986 I R 107/82, BFHE 148, 507, BStBl II 1987, 293; Lindberg in Blümich, a.a.O., § 44 EStG Rz. 25, m.w.N.; ferner die amtliche Begründung zum Zinsabschlaggesetz, vgl. BTDrucks 12/2501, S. 18 zu § 44 EStG).

  • BGH, 15.07.1997 - XI ZR 269/96

    Keine Bankgebühren für Freistellungsaufträge

  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1821/97

    Keine Bankgebühren für Freistellungsauftrag

  • BFH, 27.08.1997 - I R 22/97

    Zinsabschlag bei Holdingunternehmen

  • FG Baden-Württemberg, 14.03.2019 - 3 K 2728/17

    Maßstab für die Prüfung des Vorliegens einer Steuerhinterziehung im

  • BFH, 29.03.2000 - I R 32/99

    Zinsabschlag bei kommunalen Unternehmen

  • FG Köln, 22.09.2005 - 10 K 1880/05

    Niedrigerer Einkommensteuertarif nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz auch

  • BFH, 28.10.1997 - VII B 40/97

    Weitergabe von Zufallsfunden durch die Steuerfahndung

  • FG München, 19.11.1996 - 7 K 1107/95

    Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 44a Abs. 5

  • LG Wuppertal, 19.05.1999 - 26 KLs 29/98

    Strafbare Beihilfe von Bank- und Sparkassenmitarbeitern durch Kapitaltransfer mit

  • FG Hamburg, 19.10.2017 - 2 K 57/17

    Rechtmäßigkeit eines Nachforderungsbescheids zur Kapitalertragsteuer

  • BFH, 25.11.1992 - X R 91/89

    Ertragsanteil von wiederkehrenden Leistungen bei privater Vermögensumschichtung

  • BFH, 09.11.1994 - I R 5/94

    1. Gläubiger der von einer KG bezogenen Kapitalerträge sind die Mitunternehmer (§

  • BFH, 17.03.2004 - II R 64/01

    RfE nach BewG nicht abziehbar

  • BVerwG, 26.01.2011 - 5 C 3.10

    Bemessungsgrundlage; Bewertungsrecht; steuerliches Bewertungsrecht; steuerliche

  • BFH, 20.12.1995 - I R 118/94

    Zinsabschlag ist auch dann zu erheben, wenn wegen hoher Verlustvorträge

  • BFH, 20.12.1995 - I R 166/94

    1. Zinsabschlag ist auch bei Gläubiger von Kapitalerträgen zu erheben, der in

  • BFH, 08.11.2007 - VIII B 170/06

    Ruhen des Verfahrens - Aussetzung des Verfahrens - Verfassungsmäßigkeit der

  • BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 2/98 R

    Ermittlung des für das Erziehungsgeld maßgebenden Einkommens bei steuerlich

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.1995 - 1 K 88/94
  • FG Baden-Württemberg, 05.02.2007 - 6 K 408/02

    Tatbestandswirkung von Durchsuchungsbeschlüssen und Beschlagnahmebeschlüssen -

  • BGH, 15.07.1997 - XI ZR 279/96

    Formularmäßige Vereinbarung eines Entgelts für die Änderung von

  • BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 8/97 R

    Ermittlung des für das Erziehungsgeld maßgebenden Einkommens bei steuerlich

  • FG Düsseldorf, 11.04.2008 - 18 K 375/06

    Abzugsfähigkeit von Studiengebühren für eine wissenschaftliche Hochschule in

  • FG München, 29.11.2001 - 1 K 4220/99

    Kürzung des Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 Satz 2 Buchst. a EStG ab 1993, wenn nur

  • BFH, 24.03.1999 - II B 98/98

    VSt; Verfassungsmäßigkeit einigungsbedingter Sonderregelungen

  • BFH, 19.02.1999 - VIII B 3/98

    Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung 1993

  • FG Nürnberg, 10.07.2003 - IV 449/00

    Abgrenzung der mittebaren Grundstücksschenkung von der zinslosen

  • FG Düsseldorf, 31.01.1996 - 14 K 5139/95

    Auf die Beifügung des Vorläufigkeitsvermerks gerichtete Klage; Vereinbarkeit

  • FG München, 30.03.1995 - 6 K 2765/94
  • FG Baden-Württemberg, 05.10.1995 - 6 K 192/94

    Abzug der Kinderfreibeträge vom Einkommen ; Freibeträge für Einkünfte aus

  • FG Düsseldorf, 17.02.1999 - 4 K 4498/95

    Bewertung eines Kaufrechtsvermächtnisses

  • VG Koblenz, 09.10.1996 - 2 K 2815/94

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Verbandsgemeindeumlage und zur Festsetzung der

  • FG Saarland, 11.05.1995 - 2 K 179/93
  • FG Hessen, 29.10.1996 - 4 K 568/94

    Anspruch auf Freistellungsbescheinigung nach § 44 a Abs. 5 Einkommensteuergesetz

  • FG Baden-Württemberg, 30.11.1995 - 6 K 164/95

    Verfassungsmäßigkeit des Zinsabschlagsgesetzes; Einführung einer Quellensteuer in

  • FG Saarland, 06.04.1995 - 1 K 46/95

    Einkommensteuer; Erteilung einer Freistellungsbescheinigung

  • FG Nürnberg, 22.08.2002 - VII 199/99

    Verjährungsfrist bei nicht erklärten Einkünften aus Kapitalvermögen

  • FG München, 22.07.2002 - 6 K 5748/00

    Vorsatz bei Nichtangabe von Zinsen aus abgezinstem Sparbrief; Einkommensteuer

  • VG Ansbach, 10.03.2008 - AN 2 K 07.00615

    Vermögensanrechnung und Bewertung von mit Nießbrauchsrechten belastetem

  • FG Hessen, 29.10.1996 - 4 K 576/94

    Voraussetzung eines Anspruchs auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung;

  • FG Hessen, 29.10.1996 - 4 K 575/94

    Anspruch auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung; Kapitalerträge als

  • VG Ansbach, 10.03.2008 - AN 2 K 07.00593

    Vermögensanrechnung und Bewertung bei einem mit Wohnungs- und Benutzungsrechten

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