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14.11.2001

Bundestag - Drucksache 14/7473

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Gesundheit

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2001 S. 3728   

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https://dejure.org/2001,49053
BGBl. I 2001 S. 3728 (https://dejure.org/2001,49053)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 70, ausgegeben am 20.12.2001, Seite 3728
  • Gesetz zur Ergänzung der Leistungen bei häuslicher Pflege von Pflegebedürftigen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf (Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz - PflEG)
  • vom 14.12.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 26.09.2001   BT   Finanzen der Pflegeversicherung verstärkt im häuslichen Bereich einsetzen
  • 15.10.2001   BT   Anhörung zu Leistungen der Pflegeversicherung im häuslichen Bereich
  • 17.10.2001   BT   Koalitionsinitiative zu Leistungen für Demenzkranke stößt auf Widerspruch
  • 25.10.2001   BT   Bundesrat hat rechtliche Bedenken gegen Entwurf zur Pflegeversicherung
  • 14.11.2001   BT   SPD: Wirksamer Schritt zur Verbesserung der Versorgung von Demenzkranken
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BSG, 20.04.2016 - B 3 P 1/15 R

    Pflegeversicherung - Aufenthalt eines Pflegebedürftigen in vollstationärer

    Im Jahre 2005, als die Beklagte die grundsätzliche Leistungsberechtigung des Klägers nach § 45b SGB XI festgestellt hat (Bescheid vom 7.12.2005) , konnten zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von bis zu 460 Euro je Kalenderjahr in Anspruch genommen werden (§ 45b Abs. 1 Satz 2 SGB XI in der Fassung des Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetzes vom 14.12.2001, BGBl I 3728) .

    Niedrigschwellige Betreuungsangebote sind nach § 45c Abs. 1 Satz 1 SGB XI (in der im Jahr 2013 noch maßgebenden Fassung des PflEG vom 14.12.2001, BGBl I 3728) vor allem, aber nicht nur für demenzkranke Pflegebedürftige gedacht.

    Dies ergibt sich für die niedrigschwelligen Betreuungsangebote (§ 45b Abs. 1 Satz 6 Nr. 4 iVm § 45c Abs. 1 Satz 1 SGB XI) unmittelbar aus dem Gesetz (§ 45c Abs. 3 Satz 1 SGB XI) und ist ansonsten der Gesetzesbegründung zum PflEG zu entnehmen (BT-Drucks 14/6949, S 17) .

    e) Die §§ 45a, 45b und 87a SGB XI sind nach dem 1996 eingeführten § 43a SGB XI in das Gesetz eingefügt worden, nämlich die §§ 45a und 45b SGB XI durch das PflEG vom 14.12.2001 (BGBl I 3728) und § 87b SGB XI durch das Pflege-WEG vom 28.5.2008 (BGBl I 874) .

  • BSG, 24.07.2003 - B 3 P 4/02 R

    Pflegeversicherung - Pflegegeldbezieher - Abruf von Pflegeeinsätzen auch bei

    Zwar sei die Regelung durch Gesetz vom 14. Dezember 2001 (BGBl I S 3728) insoweit geändert worden, als nunmehr eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen sei; gleichwohl sei damit nicht die Wohnung des Pflegegeldempfängers gemeint, sondern die Umgebung, in der die Pflegetätigkeit schwerpunktmäßig erfolge.

    Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber zwar die Vorschrift des § 37 Abs. 3 SGB XI durch das Gesetz zur Ergänzung der Leistungen bei häuslicher Pflege von Pflegebedürftigen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf (Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz ) vom 14. Dezember 2001 (BGBl I, S 3728) neu gefasst und die Kürzung bzw Entziehung des Pflegegeldes nunmehr in § 37 Abs. 6 SGB XI geregelt.

    Zwar wollte der Gesetzgeber (vgl BT-Drucks 14/6949, S 13 f) mit der vorgenommenen leichten Änderung des Wortlauts (statt "Pflegebedürftige ... sind verpflichtet, ... einen Pflegeeinsatz ... abzurufen" nunmehr: "Pflegebedürftige ... haben ... eine Beratung ... abzurufen") deutlich machen, dass bei dem Pflegeeinsatz die Beratung und nicht die Kontrolle im Vordergrund steht.

  • BVerwG, 17.11.2017 - 3 B 14.16

    Benachteiligung gewerblicher Anbieter; Förderpraxis; Gemeinnützigkeit;

    Danach ist die Förderung durch die gesetzliche Pflegeversicherung als Mitfinanzierung ausgestaltet, die an die Förderung aus Haushaltsmitteln eines Landes oder einer Kommune anknüpft (BT-Drs. 14/6949 S. 16 f.).

    Die Steuerungsverantwortung für die Vorhaltung einer ausreichenden pflegerischen Infrastruktur verbleibt weiterhin bei den Ländern und Kommunen (BT-Drs. 14/6949 S. 11; BT-Drs. 16/7439 S. 64).

    Auch die Gesetzesmaterialien verweisen darauf, dass in erster Linie ehrenamtliche Betreuungsinitiativen unterstützt werden sollen, die bislang weitgehend auf Spenden angewiesen seien (BT-Drs. 14/6949 S. 17).

  • BSG, 21.08.2008 - B 13/4 R 69/07 R

    Rentenversicherung - nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson - Pflege von nicht

    Das gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass mit der Einführung der (sozialen und privaten) Pflegeversicherung nach dem SGB XI, insbesondere auch seiner Ergänzung durch das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz vom 14.12.2001 (BGBl I 3728) angestrebt wurde, möglichst viele Pflegebedürftige unter den Schutz der gesetzlichen Pflegeversicherung zu stellen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - L 1 KR 146/08

    Krankenversicherung - Gewährung eines Zuschusses nach § 39a Abs 2 SGB 5 -

    Im Gesetzesentwurf heißt es gegenteilig, durch die Vorschriften werde der Kreis der "förderungsberechtigten Hospizdienste" näher bestimmt (Bundestagsausschuss für Gesundheit BT-Drucks. 14/7473 S. 22 Nr. 11; wie hier auch: Becker/Kingreen-Kingreen, SGB V, § 39 a Rdnr. 17; Höfler in KK, § 39 a SGB V Rdnr. 24).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.08.2013 - L 7 SO 2971/09

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Pflegegeld - pflegebedürftiges Kind - Grad der

    Zu Recht hat der Beklagte der Klägerin im Zeitraum vom 1. Juni 2007 bis 31. Mai 2008 indes lediglich ein Pflegegeld für Schwerpflegebedürftige nach § 64 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 SGB XII bewilligt; der insoweit monatlich gewährte Betrag von 410, 00 Euro ergibt sich aus § 37 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB XI (in der bis 30. Juni 2008 maßgeblichen Fassung des Art. 1 des Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetzes vom 14. Dezember 2001 <BGBl. I S. 3728>).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2004 - L 3 P 51/03

    Pflegeversicherung

    § 26a SGB XI ist mit Gesetz vom 14.12.2001 (BGBl I S. 3728) eingeführt worden, mithin zu einem Zeitpunkt, zu dem das Grundsicherungsgesetz als Bestandteil des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens bereits beschlossen worden war, nämlich genauer am 26.06.2001, (BGBl I, S. 1310 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.02.2012 - L 4 P 2762/11

    Soziale Pflegeversicherung - Härtefallleistungen nach § 36 Abs 4 SGB 11 - kein

    Dies gilt umso mehr, als der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Ergänzung der Leistungen bei häuslicher Pflege von Pflegebedürftigen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf (Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz - PflEG -) vom 14. Dezember 2001 (BGBl. I, 3728) mit Wirkung vom 01. Januar 2002 in den §§ 45a ff. SGB XI für den Bereich der ambulanten Pflege Leistungen für Versicherte mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf geschaffen hat, für die er gemäß § 45a SGB XI gerade nicht zwischen solchen Versicherten, die Pflegesachleistungen beziehen und solchen, die Pflegegeld in Anspruch nehmen, unterschieden hat.
  • SG Stuttgart, 16.04.2007 - S 8 P 7016/03

    Bestimmung der leistungsgerechten Pflegevergütung

    An diesem vom Bundessozialgericht aufgestellten Grundsatz der Bildung von Marktpreisen als leistungsgerechte Entgelte, dem sich die Kammer uneingeschränkt anschließt, hat sich durch Einfügung von § 80a SGB XI mit dem am 01.01.2002 in Kraft getretenen Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) vom 09.09.2001 (BGBl. I, S. 2320) geändert durch das Gesetz vom 14.12.2001 (BGBl. I, S. 3728) nichts verändert.
  • BSG, 03.05.2006 - B 12 P 1/06 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Verfahren der

    Der Senat hat in dieser Entscheidung an einer anderen Stelle für die Beitrittsberechtigung abstrakt darauf abgestellt, ob ein Beitrittswilliger bereits dem Zuständigkeitsbereich eines anderen Sozialleistungsträgers "zugeordnet" ist, und unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien (BT-Drucks 14/7473 S 20) dargelegt, dass die zuständigen Sozialleistungsträger durch die Schaffung des Beitrittsrechts nach § 26a SGB XI nicht entlastet werden sollten.
  • SG Dortmund, 16.10.2003 - S 42 P 55/03

    Pflegeversicherung

  • VG Minden, 11.11.2011 - 6 K 1653/11

    Förderung von durch zusätzliche Betreuungsleistungen bzw. niedrigschwellige

  • VG Minden, 11.11.2011 - 6 K 1657/11

    Förderung von durch zusätzliche Betreuungsleistungen bzw. niedrigschwellige

  • VG Gelsenkirchen, 17.07.2013 - 11 K 4366/12

    Investitionskostenpauschale; Betreuungsleistungen; Pflegeeinrichtungen; ambulante

  • SG Regensburg, 04.03.2004 - S 2 P 9/04

    Berechtigung zum Beitreten zu der Pflegeversicherung als freiwilliges Mitglied

  • LSG Sachsen, 14.08.2002 - L 1 P 17/00
  • BSG, 14.12.2012 - B 3 P 17/12 B
  • BSG, 28.11.2012 - B 12 SF 1/12 S
  • LSG Bayern, 28.06.2002 - L 7 P 43/01

    Bewilligung von Leistungen aus der Pflegeversicherung nach Pflegestufe III;

  • SG Neubrandenburg, 22.01.2004 - S 4 P 20/02
  • SG Regensburg, 20.03.2003 - S 2 P 107/02
  • SG Augsburg, 19.03.2003 - S 10 P 89/02
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Gesetzgebung
   14-55881   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
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