29.11.2005

Bundestag - Drucksache 16/109

Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der SPD

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2005 S. 3676   

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BGBl. I 2005 S. 3676 (https://dejure.org/2005,38682)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 76, ausgegeben am 30.12.2005, Seite 3676
  • Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
  • vom 22.12.2005

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (G-SIG: 16019040)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 07.12.2005   BT   Anhörung zur Fristverlängerung bei arbeitsmarktpolitischen Instrumenten
  • 12.12.2005   BT   Ärzte und Krankenhäuser bleiben in der Arbeitszeitfrage gespalten
 
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Wird zitiert von ... (62)

  • BSG, 12.09.2017 - B 11 AL 25/16 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Abschluss eines

    Dem obiter dictum im Urteil des BSG vom 20.4.1977 (7 RAr 112/75 - BSGE 43, 269 = SozR 4100 § 119 Nr. 2, juris RdNr 16) , auf das das LSG seine gegenteilige Auffassung gestützt hat, kommt im Hinblick auf die aufgezeigte Rechtsentwicklung - der Sperrzeittatbestand bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung ist erst zum 31.12.2005 als § 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB III durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (vom 22.12.2005, BGBl I 3676) eingefügt worden - keine Bedeutung mehr zu (kritisch gegenüber dieser Rechtsprechung bereits Eicher, SGb 2005, 553, 556, noch zu §§ 37b, 140 SGB III aF) .
  • LSG Hamburg, 01.02.2012 - L 2 AL 49/09
    Nach § 144 Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit S. 2 sowie Abs. 3 S. 1 und mit § 128 Abs. 1 Nr. 4 des Sozialgesetzbuchs Drittes Buch (SGB III) in der hier maßgeblichen Fassung vom 22.12.2005 (BGBl. I S. 3676) tritt eine Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe von zwölf Wochen ein, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben; der Anspruch auf Alg ruht für die Dauer der Sperrzeit und mindert sich um die Anzahl von deren Tagen, mindestens jedoch um ein Viertel der Anspruchsdauer.
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 17/06 B

    Grundsicherung für Arbeitsuchende, Einkommensberücksichtigung, Zuflussprinzip,

    Die nach dem AFG zuletzt bis zum 31. Dezember 2000 befristete Regelung wurde zunächst aus Anlass dieser Befristung in den Geltungsbereich des SGB III übernommen (BT-Drucks 13/4941 S 227), dann aber dort durch das Zweite Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 27. Juni 2000 (aaO) und das Fünfte SGB III -Änderungsgesetz vom 22. Dezember 2005 (BGBl I 3676) in Anbetracht der nach wie vor ungünstigen Arbeitsmarktlage für den im Geltungsbereich des SGB III befindlichen Personenkreis weiter verlängert, letztmalig bis zum 31. Dezember 2007 (BT-Drucks 16/109 S 8).
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2007 - L 3 AL 45/06

    Berufsausbildungsbeihilfe - Übernahme der Fahrkosten für Pendelfahrten zum

    Auch der Bestimmung des § 73 Abs. 1a SGB III lässt sich ein entsprechender Regelungsgehalt bzw. Förderungsausschluss nicht entnehmen, da der Gesetzgeber dort lediglich einen Verzicht auf eine Neuberechnung der BAB für Phasen des Blockunterrichts normieren wollte (siehe die Gesetzesbegründung zu § 73 Abs. 1a SGB III in BT-Drucks. 15/1515, S. 81; siehe auch die Gesetzesbegründung zu § 64 Abs. 1 Satz 3 SGB III in der ab 31. Dezember 2005 geltenden Fassung in BT-Drucks.16/109, S. 17).

    Der vom Senat vertretenen Auffassung vom Regelungsgehalt des § 73a Abs. 1a SGB III steht auch nicht der vom Gesetzgeber durch das 5. SGB III-Änderungsgesetz vom 22. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3676) mit Wirkung vom 31. Dezember 2005 dem § 64 Abs. 1 SGB III angefügte Satz 3 entgegen, der eine Förderung allein für die Dauer des Berufsschulunterrichts in Blockform ausschließt.

    Mit dieser Gesetzesänderung hat der Gesetzgeber ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 16/109, S. 7) auf die Entscheidung des BSG vom 3. Mai 2005 (a.a.O.) reagiert.

    Mit der Einfügung des Satzes 3 in § 63 Abs. 1 SGB III will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die bisherige Bewilligungspraxis der Beklagten, die davon ausgegangen war, dass bei auswärtiger Unterbringung allein während der Zeiten des Berufsschulunterrichts in Blockform kein Anspruch auf BAB bestand, beibehalten werden kann (vgl. BT-Drucks. 16/109, S. 7), was ihm zuvor allein mit der Einfügung des Absatzes 1a in § 73 SGB III nach der vorgenannten Rechtsprechung des BSG nicht gelungen war.

  • BSG, 24.06.2008 - B 12 KR 29/07 R

    Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Vorversicherungszeit - keine

    Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V in der hier einschlägigen Fassung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22.12.2005 (BGBl I 3676) können der Versicherung beitreten Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren (Halbsatz 1).

    "Zu Unrecht" iS von § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 SGB V, der seine hier maßgebliche Fassung mit Wirkung zum 31.12.2005 durch Art. 2a des Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22.12.2005 (BGBl I 3676) erhalten hat, könnte ALG II unter diesen Umständen grundsätzlich nur bezogen worden sein, wenn und soweit die ursprünglich ergangenen Bewilligungsverwaltungsakte durch die hierfür zuständige Stelle zurückgenommen, widerrufen oder aufgehoben worden sind.

    Auch die Erläuterungen der Entwurfsverfasser (vgl BT-Drucks 16/245 S 9) lassen nicht erkennen, dass im Zusammenhang der Einfügung der Worte "und Zeiten, in denen eine Versicherung allein deshalb bestanden hat, weil Arbeitslosengeld II zu Unrecht bezogen wurde" die Möglichkeit einer materiellen Rechtmäßigkeit aus Gründen der Tatbestandswirkung bzw der Bestandskraft überhaupt bedacht worden wäre und Eingang in das Gesetzgebungsverfahren gefunden haben könnte.

  • LSG Baden-Württemberg, 21.08.2008 - L 7 AL 3358/08

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche -

    Nach § 144 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 7, Abs. 6 SGB III in der hier anzuwendenden, ab 31. Dezember 2005 geltenden Fassung vom 22. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3676; vgl. § 434m SGB III) ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer einer einwöchigen Sperrzeit, wenn der Arbeitslose sich versicherungswidrig verhalten hat, indem er seiner Meldepflicht nach § 37b SGB III nicht nachgekommen ist, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben (Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung).

    Allerdings spricht auch die amtliche Begründung (BT-Drucks. 16/109 S. 6 f ) nur von einer nach "Tagen" bestimmten Frist, ohne dies näher zu erläutern.

    Danach sollen die neu gefassten Fristen der Verwaltungsvereinfachung, die Neuregelung insgesamt der Rechtsklarheit dienen (BT-Drucks. 16/109 S. 5 ).

    Auch die amtliche Begründung (BT-Drucks. 16/109 S.7 ) spricht von einer pflichtwidrig verspäteten Arbeitsuchendmeldung.

  • BSG, 24.06.2008 - B 12 KR 19/07 R

    Recht zum Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung, Zulässigkeit der

    Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V in der hier einschlägigen Fassung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22.12.2005 (BGBl I 3676) können der Versicherung beitreten Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren (Halbsatz 1).

    "Zu Unrecht" iS von § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 SGB V, der seine hier maßgebliche Fassung mit Wirkung zum 31.12.2005 durch Art. 2a des Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22.12.2005 (BGBl I 3676) erhalten hat, könnte ALG II unter diesen Umständen grundsätzlich nur bezogen worden sein, wenn und soweit die ursprünglich ergangenen Bewilligungsverwaltungsakte durch die hierfür zuständige Stelle zurückgenommen, widerrufen oder aufgehoben worden sind.

    Auch die Erläuterungen der Entwurfsverfasser (vgl BT-Drucks 16/245 S 9) lassen nicht erkennen, dass im Zusammenhang der Einfügung der Worte "und Zeiten, in denen eine Versicherung allein deshalb bestanden hat, weil Arbeitslosengeld II zu Unrecht bezogen wurde" die Möglichkeit einer materiellen Rechtmäßigkeit aus Gründen der Tatbestandswirkung bzw der Bestandskraft überhaupt bedacht worden wäre und Eingang in das Gesetzgebungsverfahren gefunden haben könnte.

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 17/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Erklärung nach § 428 Abs. 1 SGB III

    Die nach dem AFG zuletzt bis zum 31. Dezember 2000 befristete Regelung wurde zunächst aus Anlass dieser Befristung in den Geltungsbereich des SGB III übernommen (BT-Drucks 13/4941 S 227), dann aber dort durch das Zweite Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 27. Juni 2000 (aaO) und das Fünfte SGB III-Änderungsgesetz vom 22. Dezember 2005 (BGBl I 3676) in Anbetracht der nach wie vor ungünstigen Arbeitsmarktlage für den im Geltungsbereich des SGB III befindlichen Personenkreis weiter verlängert, letztmalig bis zum 31. Dezember 2007 (BT-Drucks 16/109 S 8).
  • BSG, 24.06.2008 - B 12 KR 1/08 R

    Recht zum Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung, Zulässigkeit der

    Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V in der hier einschlägigen Fassung des Fünften Gesetzes zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze vom 22.12.2005 (BGBl I 3676) können der Versicherung beitreten Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren (Halbsatz 1).

    "Zu Unrecht" iS von § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 SGB V, der seine hier maßgebliche Fassung mit Wirkung zum 31.12.2005 durch Art. 2a des Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22.12.2005 (BGBl I 3676) erhalten hat, könnte ALG II unter diesen Umständen grundsätzlich nur bezogen sein, wenn und soweit die ursprünglich ergangenen Bewilligungsverwaltungsakte durch die hierfür zuständige Stelle zurückgenommen, widerrufen oder aufgehoben worden sind.

    Auch die Erläuterungen der Entwurfsverfasser (vgl BT-Drucks 16/245 S 9) lassen nicht erkennen, dass im Zusammenhang der Einfügung der Worte "und Zeiten, in denen eine Versicherung allein deshalb bestanden hat, weil Arbeitslosengeld II zu Unrecht bezogen wurde" die Möglichkeit einer materiellen Rechtmäßigkeit aus Gründen der Tatbestandswirkung bzw der Bestandskraft überhaupt bedacht worden wäre und Eingang in das Gesetzgebungsverfahren gefunden haben könnte.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 709/11

    Feststellungsinteresse - betriebliche Übung - Kombination von

    Mit der Vollendung des 58. Lebensjahres waren Arbeitslose nach § 428 Abs. 1 i.V.m. § 119 SGB III in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung des Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches des Sozialgesetzbuchs und anderer Gesetzes vom 22.12.2005 (BGBl. I S. 3676) vom Merkmal des Nachweises der Verfügbarkeit und Arbeitsbereitschaft für den allgemeinen Arbeitsmarkt entbunden.
  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 37/07 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Übernahme der Fahrkosten für Pendelfahrten zum

  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 56/06 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

  • LSG Bayern, 29.03.2011 - L 8 AL 152/08

    Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Existenzgründungszuschuss -

  • BSG, 24.06.2008 - B 12 KR 32/07 R

    Recht zum Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung, Zulässigkeit der

  • SG Reutlingen, 06.04.2006 - S 3 AL 424/06

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.01.2008 - L 16 B 80/06

    Krankenversicherung

  • BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 12/07 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Fahrkosten - monatliche Familienheimfahrt -

  • BVerfG, 05.07.2016 - 1 BvR 979/12

    Mangels substantiierter Begründung der Beschwerdebefugnis und fehlender

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 25/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Erklärung nach § 428 Abs. 1 SGB III

  • LSG Bayern, 28.02.2013 - L 9 AL 42/10

    Aufhebungsvertrag und Transfergesellschaft: Keine Sperrzeit, wenn Arbeitgeber

  • BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 40/08 R

    Altersteilzeitarbeit - Erstattung von Aufstockungsbeträgen an Arbeitgeber -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2006 - L 20 B 77/06

    Sozialhilfe

  • LSG Bayern, 23.04.2009 - L 9 AL 95/08

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitsuche -

  • LSG Sachsen, 01.09.2011 - L 3 AL 228/10

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe; Berücksichtigung von Fahrkosten zum

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2008 - L 11 KR 45/07

    Krankenversicherung

  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2012 - L 6 U 6/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 14

  • SG Duisburg, 04.05.2007 - S 11 KR 228/06

    Krankenversicherung

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2006 - 6 S 517/06

    Zum Auskunftsverweigerungsrecht nach § 17 Abs 6 ArbZG - Sofortvollzug einer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2006 - L 8 R 5/06

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2010 - L 4 (15) U 228/09

    Versicherter Personenkreis - Insolvenzgeldumlage - Beschäftigteneigenschaft

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2009 - L 5 AL 21/09

    Berufsausbildungsbeihilfe - Übernahme der Fahrtkosten für Pendelfahrten zum

  • SG Dresden, 01.04.2008 - S 34 AL 769/07

    Arbeitslosengeld - Meldefrist läuft nur an Öffnungstagen der Agentur für Arbeit

  • BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 3.14

    Anfechtung einer Personalratswahl im Hinblick auf die Anzahl der zu wählenden

  • LSG Baden-Württemberg, 24.05.2007 - L 7 AL 4485/05

    Existenzgründungszuschuss - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Beendigung

  • LSG Bayern, 28.04.2014 - L 10 AL 65/14

    Keine Fiktion einer persönlichen Arbeitsuchendmeldung über den sozialrechtlichen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2006 - L 5 B 41/06

    Krankenversicherung

  • LSG Hamburg, 04.06.2009 - L 5 AL 19/06

    Zulässigkeit der Minderung der Arbeitslosenhilfe wegen verspäteter Meldung;

  • VG Berlin, 01.06.2006 - 2 V 5.06

    D (A), Kindernachzug, Familienzusammenführung, Aufenthaltserlaubnis, Visum,

  • VG Stuttgart, 28.07.2014 - 12 K 3576/12

    Anspruch auf angemessene Erstattung von Wohnheimkosten seitens schulpflichtiger

  • LSG Sachsen, 15.08.2013 - L 3 AL 133/10

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Eintritt einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe bei

  • LSG Rheinland-Pfalz, 08.09.2011 - L 1 AL 131/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschränkung der Berufung - Minderung der

  • LSG Hamburg, 31.05.2010 - L 5 AL 15/07
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - L 32 B 858/08

    Arbeitslosengeld II - Leistungsausschluss bei Ausbildungsförderung - Zuschuss gem

  • LSG Schleswig-Holstein, 19.09.2006 - L 5 B 376/06

    Gewährung von Krankenversicherungsschutz durch einstweilige Anordnung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2012 - L 16 AL 201/11

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2007 - L 1 KR 78/05

    Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Verfassungsmäßigkeit der

  • SG Berlin, 27.06.2007 - S 112 KR 406/07

    Krankenversicherung - Berechtigung zur freiwilligen Versicherung - keine

  • LSG Sachsen, 18.12.2014 - L 3 AL 120/12

    Aktualisierungsantrag; Berufsausbildungsbeihilfe; Einkommensverhältnisse der

  • SG Stuttgart, 24.04.2008 - S 18 AL 1875/07

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - verspätete Arbeitsuchendmeldung - schuldhafte

  • LSG Hessen, 07.07.2006 - L 8 KR 109/06ER

    Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nach

  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2010 - L 2 AL 18/08

    Eintritt einer Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung

  • LSG Rheinland-Pfalz, 05.03.2010 - L 1 AL 117/08

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Beendigung eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2009 - L 1 AL 56/07

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2006 - L 14 R 140/05

    Rentenversicherung

  • SG Köln, 01.06.2006 - S 26 KR 59/06

    Krankenversicherung

  • LSG Sachsen, 12.03.2015 - L 3 AL 51/13

    Anzeige der Arbeitsvermittlung als Gewerbegegenstand; Arbeitsförderung;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - L 8 AL 321/10

    Arbeitslosenversicherung: Zulässigkeit der Reduzierung einer Sperrzeit auf acht

  • LSG Sachsen, 18.07.2013 - L 3 AL 59/10
  • SG Saarbrücken, 02.07.2008 - S 12 AL 289/08

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung - frühzeitige

  • SG Lübeck, 13.11.2007 - S 1 KR 139/07
  • SG Düsseldorf, 08.05.2007 - S 4 KR 31/07

    Krankenversicherung

  • SG Wiesbaden, 26.05.2006 - S 17 KR 104/06
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