19.02.1975

Bundestag - Drucksache 7/3237

Bericht und Antrag, Urheber: Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1975 S. 1061   

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https://dejure.org/1975,4248
BGBl. I 1975 S. 1061 (https://dejure.org/1975,4248)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1975 Teil I Nr. 52, ausgegeben am 13.05.1975, Seite 1061
  • Gesetz über die Sozialversicherung Behinderter
  • vom 07.05.1975

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (59)

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Einen wesentlichen Schritt auf diesem Wege bedeutet das Gesetz über die Sozialversicherung Behinderter vom 7. Mai 1975 (BGBl. I S. 1061), das am 1. Juli 1975 in Kraft tritt.

    Weiter ist beabsichtigt, sobald die Finanzlage dies erlaubt, grundsätzlich allen Behinderten, die bei Krankheit, Invalidität oder im Alter unzureichend geschützt sind, einen Rentenanspruch und Krankenversicherungsschutz einzuräumen (vgl. Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 7. Wp., 152. Sitzung vom 27. Februar 1975, StenBer. S. 10483 [B]; Schriftlicher Bericht des Bundestagsausschusses für Arbeit und Sozialordnung, BTDrucks. 7/3237 S. 3).

  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74

    Unfallversicherung

    Überdies werde das durch den praenatalen Schaden betroffene Kind durch andere Vorschriften hinreichend geschützt, so durch Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes, durch die Neuregelungen des Gesetzes über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation vom 7. August 1974 (BGBl. I S. 1881) und durch das Gesetz über die Sozialversicherung Behinderter vom 7. Mai 1975 (BGBl. I S. 1061).

    Das Gesetz über die Sozialversicherung Behinderter vom 7. Mai 1975 (BGBl. I S. 1061) kann dann Ansprüche für den vor seiner Geburt Geschädigten begründen, wenn er in Behindertenwerkstätten oder Blindenwerkstätten oder in Anstalten und Heimen beschäftigt ist (§ 1); diese Voraussetzungen können bei einem durch den Arbeitsunfall der Mutter geschädigten Kind zwar im Verlaufe seines Lebens gegeben sein, sie müssen es aber nicht.

  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 37/90

    Höhe der Mindestbeiträge freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen

    Ihr Beitrittsrecht war seit 1975 in § 176c Reichsversicherungsordnung (RVO) geregelt (eingefügt durch Art. 2 § 1 Nr. 2 Ges. ü. d. Sozialversicherung Behinderter (SVBG) vom 7. Mai 1975, BGBl I 1061) und ist vom Kläger des vorliegenden Verfahrens alsbald ausgeübt worden.
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