01.04.1976

Bundestag - Drucksache 7/4960

Bericht und Antrag, Urheber: Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1976 S. 1481   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,5331
BGBl. I 1976 S. 1481 (https://dejure.org/1976,5331)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,5331) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 69, ausgegeben am 19.06.1976, Seite 1481
  • Achtes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Achtes Anpassungsgesetz-KOV - 8. AnpG-KOV)
  • vom 14.06.1976

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78

    Schwerbehindertenabgabe

    Allerdings hatte der Gesetzgeber zu diesem Zeitpunkt mit dem Achten Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes vom 14. Juni 1976 (BGBl. I S. 1481) in § 8 Abs. 3 Satz 3 SchwbG eine Ermächtigung für die Bundesregierung eingefügt, nähere Vorschriften über die Verwendung der Ausgleichsabgabe zu erlassen.
  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 5/95

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides zur Entziehung der Merkzeichen B und G wegen

    Der nach § 3 Abs. 4 Schwerbehindertengesetz (SchwbG) in der hier maßgeblichen Fassung vom 14. Juni 1976 (BGBl I 1481) ergangene Bescheid vom 8. Februar 1977 (Ursprungsbescheid) entsprach - wie unter den Beteiligten auch nicht streitig ist - der seinerzeitigen Sach- und Rechtslage, dh der Kläger war damals in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt bzw erheblich gehbehindert.
  • BSG, 17.07.2008 - B 9/9a VS 1/06 R

    Soldatenversorgung - besonderes berufliches Betroffensein -

    § 29 BVG soll sicherstellen, dass der zur Schadensminderung verpflichtete Beschädigte zu seinem eigenen Besten an einer von Amts wegen durchzuführenden beruflichen Rehabilitation (vgl § 26 BVG iVm § 54 Abs. 2 Kriegsopferfürsorgeverordnung; BSG, Urteil vom 30.9.1966 - 9 RV 752/65 - insoweit nicht abgedruckt in SozR Nr. 22 zu § 30 BVG) mitwirkt (vgl zu Ziel, Zweck und Sinn der Rehabilitation: Böhm, aaO, S 100; Hansen, aaO, S 75) und so den Grundsatz "Rehabilitation vor Rente" verwirklicht (BSG SozR 3-3100 § 29 Nr. 1 S 3; BT-Drucks 7/4653, S 8).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 142.81

    Rundfunkgebührenbefreiung aus sozialen Gründen bei Behinderten - Medizinischen

    Absatz 4 des § 3 SchwbG wurde durch Art. 2 des Achten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes - 8.AnpG-KOV - vom 14. Juni 1976 (BGBl. I S. 1481) in das Schwerbehindertengesetz eingefügt.

    Die Feststellung weiterer gesundheitlicher Merkmale durch die Versorgungsämter sollte die Behinderten in die Lage versetzen, über den Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft hinaus den Nachweis von Voraussetzungen zu führen, von denen andere Gesetze oder Vorschriften die Inanspruchnahme von Vergünstigungen für Behinderte abhängig machen (vgl. den Bericht des zuständigen Bundestagsausschusses, BT-Drucks. 7/4960 S. 5 f.).

    Ferner hat er eine bundeseinheitliche Regelung über die Ausstellung der Schwerbehindertenausweise getroffen, in die nunmehr auch die Feststellung der weiteren gesundheitlichen Merkmale einbezogen wurde und die damit nicht nur dem Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft, sondern - nach besonderer Kennzeichnung - darüber hinaus dem Nachweis der Voraussetzungen für alle Vergünstigungen für Behinderte dienen sollten, auch wenn diese nicht im Schwerbehindertengesetz, sondern in anderen Gesetzen oder Vorschriften geregelt sind (vgl. Ausschußbericht, BT-Drucks. 7/4960 S. 5 f.).

  • BVerwG, 11.07.1985 - 7 C 44.83

    Zur Feststellung des Anspruchs eines Schwerbehinderten auf

    Damit wäre aber gerade die Wirkung zunichte gemacht, die der Gesetzgeber - vor allem auch im Interesse der Schwerbehinderten - bereits mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Schwerbeschädigtenrechts vom 24. April 1974 (BGBl. I S. 981) und sodann mit dem Achten Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Achtes Anpassungsgesetz-KOV - 8. AnpG-KOV) vom 14. Juni 1976 (BGBl. I S. 1481) erstrebte: Mit diesen Gesetzen, auf denen die heutige Regelung des § 3 Abs. 1, 4 und 5 SchwbG beruht, sollte die alleinige Zuständigkeit der Versorgungsverwaltung zur Feststellung von Behinderungen, des Grades der auf ihnen beruhenden MdE und der weiteren gesundheitlichen Merkmale begründet und damit eine Vereinfachung und Vereinheitlichung des Verfahrens und die Übersichtlichkeit der Vergünstigungsnachweise erreicht werden.
  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74

    Verfassungsmäßigkeit des Kumulierungsverbots bei Vollwaisen rentenversicherter

    Im Versorgungsrecht wird Waisen eine Grundrente und Ausgleichsrente in einer derzeitigen Höhe von 98 bzw 174 DM bei Halbwaisen und 186 bzw 242 DM bei Vollwaisen gewährt (§§ 46, 47 BVG idF des Achten Anpassungsgesetzes - KOV vom 14. Juni 1976 (BGBl I S 1481)).
  • BSG, 18.12.1996 - 9 RV 18/95

    Reha vor erhöhter Grundrente wegen besonderen beruflichen Betroffenseins,

    Diese Bestimmung wurde durch das Achte Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetz (BVG) vom 14. Juni 1976 (BGBl I 1481) in das Bundesversorgungsgesetz (BVG) eingefügt und sollte dem Grundsatz des § 7 RehaAnglG Rechnung tragen.
  • BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 65.85

    Zur Hilflosigkeit iSd § 33 b EStG - Gewährung von Pflegehilfe durch den

    So erklärt sich, daß das Bundessozialgericht in Übereinstimmung mit der in der Bundestags-Drucksache 7/4960, S. 6, gegebenen Begründung stets ausführt, die Versorgungsbehörden seien zuständig, über die gesundheitlichen Voraussetzungen des Vergünstigungsmerkmals "H" zu entscheiden (Urteile vom 6. November 1985 <BSGE 59, 103 = SozR 3875 § 3 SchwbGAwV Nr. 2> und vom 7. Mai 1986 ).
  • OVG Bremen, 03.12.1980 - 1 BA 33/80

    Antrag auf weitere Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 17.02.1977 - 2 AZR 687/75

    Zum besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte aufgrund der SchwbG § 12 ff

    (Dabei kann hier unerörtert bleiben, daß § 3 SchwbG mit Wirkung vom 1. Juli 1976 durch Art. 2 des 8. Anpassungsgesetzes zur Kriegsopferversorgung vom 14. Juni 1976 [BGBl. I S. 1481] geändert worden ist; seine grundsätzliche Konzeption ist nämlich bestehen geblieben. ) Bedeutsam ist nicht nur, daß die Verfahrensregelung jetzt in das Gesetz selbst aufgenommen ist, während vergleichbare Bestimmungen vordem in der 1. Durchführungsverordnung zum Schwerbeschädigtengesetz vom 18. März 1954 (BGBl. I S. 40) enthalten waren (vgl. dazu Wilrodt-Neumann, aaO, § 3 Anm. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - 12 A 1635/10

    Anspruch auf Aufhebung der Zustimmungserteilung des Integrationsamtes zur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - 12 A 1633/10

    Zustimmung des Integrationsamtes zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung

  • BSG, 07.02.1985 - 9a RVs 2/84

    Hilflosigkeit von minderjährigen dialysebehandelten Nierenkranken - Änderung des

  • BSG, 08.05.1981 - 9 RVs 5/80

    Feststellung des gesundheitlichen Merkmals 'außergewöhnliche Gehbehinderung'

  • BSG, 08.05.1981 - 9 RV 24/80

    Berufsschadensausgleich - individuelle Berechnung - Pauschalierung -

  • BSG, 19.09.1979 - 9 RV 68/78

    Verzinsung von Ansprüchen auf Geldleistungen nach Ablauf eines Kalendermonats -

  • BSG, 06.10.1981 - 9 RV 45/80
  • BSG, 06.12.1978 - 9 RVs 9/78

    Feststellung anderer gesundheitlicher Merkmale als der MdE - Auschluß der

  • BSG, 27.04.1989 - 9 RV 43/88
  • BSG, 16.03.1979 - 9 RV 51/78
  • BSG, 26.02.1986 - 9a RVs 50/85
  • BSG, 18.12.1985 - 9a RVs 58/85
  • BSG, 18.12.1985 - 9a RVs 45/85
  • BSG, 18.12.1985 - 9a RVs 43/85
  • BSG, 18.12.1985 - 9a RVs 59/85
  • BSG, 08.07.1980 - 9 RV 44/79
  • BSG, 19.09.1979 - 9 RV 2/79
  • BSG, 09.02.1978 - 9 RV 24/77
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht