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   BGBl. I 1980 S. 1469   

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BGBl. I 1980 S. 1469 (https://dejure.org/1980,13221)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1980 Teil I Nr. 51, ausgegeben am 26.08.1980, Seite 1469
  • Sozialgesetzbuch (SGB) - Verwaltungsverfahren -
  • vom 18.08.1980

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

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Wird zitiert von ... (478)

  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 50/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Vorverfahren - Erledigung der

    Der Sinn und Zweck des § 63 SGB X - nur die Kostenerstattung für isolierte Vorverfahren zu regeln - wird deutlich an der Rechtslage vor Einführung des § 63 SGB X durch das neu geschaffene SGB X mit Gesetz vom 18.8.1980 (BGBl I 1469) .

    Nach dieser entspricht § 63 SGB X im Wesentlichen § 80 VwVfG (BT-Drucks 8/2034 S 36 zu § 61 des Entwurfs) .

  • BSG, 25.05.2011 - B 12 KR 9/09 R

    Krankenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht wegen Erhöhung der

    Vielmehr ist die in den genannten Normen angeordnete "Unwiderruflichkeit" der Befreiung im Umkehrschluss zu § 173 Abs. 3 RVO (in der bis 1.1.1981 geltenden, durch Art II § 4 Nr. 2 des Gesetzes vom 18.8.1980 <BGBl I 1469> geänderten Fassung) auszulegen, der den Widerruf einer wegen Ruhegehaltsbezugs auf Antrag ausgesprochenen Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV beim Entfallen der Befreiungsvoraussetzungen anordnete.
  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Heilungsbewährung - wesentliche

    Mit § 46 Abs. 1 S 1 SGB X aF, der dem heutigen § 48 Abs. 1 S 1 SGB X entspricht, wollte der Gesetzgeber - im Gegensatz zu der im allgemeinen Verwaltungsrecht geltenden Ermessensvorschrift des § 49 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz - im leistungsrechtlich geprägten Sozialrecht bewusst eine Pflicht schaffen, den Verwaltungsakt für die Zukunft aufzuheben, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen (BT-Drucks 8/2034 S 35).
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