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25.10.1990

Bundestag - Drucksache 11/8283

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Rechtsausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1990 S. 2847   

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https://dejure.org/1990,17074
BGBl. I 1990 S. 2847 (https://dejure.org/1990,17074)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 71, ausgegeben am 22.12.1990, Seite 2847
  • Rechtspflege-Vereinfachungsgesetz
  • vom 17.12.1990

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (128)

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Die durch das Rechtspflege-Vereinfachungsgesetz vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2847) mit Wirkung vom 1. April 1991 neu gestalteten Bestimmungen über das selbständige Beweisverfahren ermöglichen in § 485 Abs. 2 ZPO eine von einem Beweissicherungsbedürfnis, wie es etwa § 485 Abs. 1 ZPO voraussetzt, unabhängige Erhebung des Sachverständigenbeweises (Zöller/Herget ZPO 24. Aufl. 2004 § 485 Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 29.09.2006 - 16 WF 115/06

    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr bei Kostenentscheidung ohne mündliche

    b) Auch die Erledigungserklärungen waren ab Einführung des Rechtsinstituts der Erledigung der Hauptsache durch § 4 einer Dritten Vereinfachungsverordnung vom 16. Mai 1942, RGBl. I S. 333, 334 in obligatorischer mündlicher Verhandlung abzugeben; erst seit dem Rechtspflege-Vereinfachungsgesetz vom 17. Dezember 1990, BGBl. I S. 2847 können die Erklärungen auch in einem Schriftsatz enthalten sein und kann die Kostenentscheidung ohne mündliche Verhandlung ergehen.
  • BSG, 18.11.2015 - B 9 V 1/14 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Opferentschädigung - sexueller Missbrauch in der

    Diesem Gedanken trägt § 411 Abs. 4 S 1 ZPO (iVm § 202 SGG) Rechnung, indem er den Beteiligten auch im sozialgerichtlichen Verfahren vorgibt, Einwendungen, Anträge und Fragen an Sachverständige rechtzeitig anzubringen (BT-Drucks 11/3621 S 41) .
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Gesetzgebung
   11-118343   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
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