17.11.2004
Bundestag - Drucksache 15/4231
Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 2005 S. 1666 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 35, ausgegeben am 24.06.2005, Seite 1666
- Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen
- vom 21.06.2005
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)
- 24.11.2004 BT Regierung will Bürokratie abbauen und Wohngeldgesetz ändern
- 15.12.2004 BT Vorschläge zum Bürokratieabbau mehrheitlich angenommen
Wird zitiert von ... (15)
- BVerwG, 08.07.2020 - 7 C 19.18
Die Beseitigung von abgelagertem Klärschlamm unterfällt dem Abfallrecht
Soweit das Oberverwaltungsgericht auf Absatz 1 der Vorschrift abgehoben hat, hat es übersehen, dass die Absätze 2 und 3 bereits durch Art. 2 Nr. 4 Buchst. a und b des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1666) mit Wirkung vom 1. Juli 2005 aufgehoben worden sind und der frühere Absatz 1 der einzige Inhalt der Vorschrift geworden ist. - BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 7.18
Widerruf der Sperrzeitverkürzung für Spielhallen bestätigt
Sie ersetzt die bundesrechtliche Ermächtigung für die Festsetzung von Sperrzeiten durch eine Rechtsverordnung der Landesregierung aus § 18 Abs. 1 Gaststättengesetz - GastG - i.d.F. des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1666) für diesen Regelungsgegenstand vollständig und ändert nicht nur einzelne Vorschriften. - BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 9.18
Widerruf der Sperrzeitverkürzung für Spielhallen bestätigt
Sie ersetzt die bundesrechtliche Ermächtigung für die Festsetzung von Sperrzeiten durch eine Rechtsverordnung der Landesregierung aus § 18 Abs. 1 Gaststättengesetz - GastG - i.d.F. des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1666) für diesen Regelungsgegenstand vollständig und ändert nicht nur einzelne Vorschriften.
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2010 - 6 A 10676/10
Gewerbetreibender; Insolvenz; gewerbebezogene Unzuverlässigkeit; steuerrechtliche …
Im vorliegenden Fall ist der Kläger jedoch nicht im Besitz einer Gaststättenerlaubnis und benötigt eine solche nach § 2 Abs. 2 GaststättenG (in der Fassung von Art. 8 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes vom 21. Juni 2005, BGBl. I S. 1666) auch nicht, da er - wovon die Beteiligten übereinstimmend ausgehen - lediglich alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen verabreicht. - BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 11.18
Widerruf der Sperrzeitverkürzung für Spielhallen bestätigt
Sie ersetzt die bundesrechtliche Ermächtigung für die Festsetzung von Sperrzeiten durch eine Rechtsverordnung der Landesregierung aus § 18 Abs. 1 Gaststättengesetz - GastG - i.d.F. des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1666) für diesen Regelungsgegenstand vollständig und ändert nicht nur einzelne Vorschriften. - BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 8.18
Widerruf der Sperrzeitverkürzung für Spielhallen bestätigt
Sie ersetzt die bundesrechtliche Ermächtigung für die Festsetzung von Sperrzeiten durch eine Rechtsverordnung der Landesregierung aus § 18 Abs. 1 Gaststättengesetz - GastG - i.d.F. des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1666) für diesen Regelungsgegenstand vollständig und ändert nicht nur einzelne Vorschriften. - BVerwG, 12.09.2019 - 8 C 10.18
Widerruf der Sperrzeitverkürzung für Spielhallen bestätigt
Sie ersetzt die bundesrechtliche Ermächtigung für die Festsetzung von Sperrzeiten durch eine Rechtsverordnung der Landesregierung aus § 18 Abs. 1 Gaststättengesetz - GastG - i.d.F. des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1666) für diesen Regelungsgegenstand vollständig und ändert nicht nur einzelne Vorschriften. - BVerwG, 25.07.2007 - 9 VR 19.07
Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses des Eisenbahn-Bundesamtes über …
Eine davon abweichende Regelung wie in § 2 Abs. 1 Satz 2 der 9. BImSchV, der im Interesse der vereinfachten Übertragbarkeit immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen einen deutlich weiteren, auch Planungsgesellschaften einbeziehenden Begriff des Vorhabenträgers normiert (vgl. auch Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, BTDrucks 15/4231 S. 16 zu Art. 5), hat der Gesetzgeber für das Eisenbahnrecht nicht getroffen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2008 - 8 D 103/07
Klage gegen die Erweiterung des Steinkohle-Heizkraftwerks Duisburg-Walsum …
Das geplante Vorhaben ist nach § 10 Abs. 3 Satz 1 BImSchG und den §§ 8 und 9 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.5.1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 21.6.2005 (BGBl. I S. 1666), - 9. BImSchV - im amtlichen Veröffentlichungsblatt der Behörde und außerdem in örtlichen Tageszeitungen, die im Bereich des Standortes der Anlage verbreitet sind, öffentlich bekannt zu machen. - OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2009 - 1 B 16.08
"Ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt"e Nutzfahrzeuge iSd ABMG § 1 …
Güterkraftverkehr ist gemäß § 1 Abs. 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) - hier in der zuletzt durch Gesetz vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1666) geänderten Fassung vom 22. Juni 1998 (BGBl. I S. 1485) - unter anderem die geschäftsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3, 5 Tonnen haben. - OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2009 - 1 B 15.08
Autobahnbenutzungsgebühr für Güterverkehr; Annahme einer ausschließlichen …
- VG Stuttgart, 22.07.2005 - 10 K 3330/04
Zur Zulässigkeit einer Anbahnungsgaststätte in einem Bordell
- VG Gelsenkirchen, 15.01.2008 - 11 K 3284/07
Transferleistungen, Rente wegen Alters, Erwerbsunfähigkeitsrente, …
- VG Würzburg, 21.02.2018 - W 6 K 17.1115
Widerruf der Gaststättenerlaubnis
- VG Münster, 20.01.2010 - 9 L 504/09
Anspruch eines Gaststättenbetriebes auf Aufhebung einer Sperrzeit von 5:00 - 6:00 …