08.01.2019
Bundestag - Drucksache 19/6915
Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Gesundheit (federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 2019 S. 352 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 9, ausgegeben am 28.03.2019, Seite 352
- Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende
- vom 22.03.2019
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende
Literatur
- fiala.de
Wie die Zahl der Organspenden gesteigert wird und welchen Preis muss der Spender dafür zahlen?
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)
- 21.01.2019 BT Anhörung zur Verbesserung der Organspendenpraxis
- 04.02.2019 BT Die Bundesregierung will die Organspendezahlen erhöhen
- 05.03.2019 BR Transplantationsgesetz - Organspenden besser betreuen
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 10.08.2021 - 1 A 312/19
Beihilferechtlicher Bemessungssatz für Aufwendungen der Deutschen Stiftung …
Bis zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes vom 22. März 2019 (BGBl. I S. 352) erhielten die Entnahmekrankenhäuser für Leistungen, die sie im Zusammenhang mit einer postmortalen Organentnahme und deren Vorbereitung erbrachten, die sog. Pauschale "Aufwandserstattung für Entnahmekrankenhäuser".