08.01.2019

Bundestag - Drucksache 19/6915

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Gesundheit (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2019 S. 352   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,6727
BGBl. I 2019 S. 352 (https://dejure.org/2019,6727)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 9, ausgegeben am 28.03.2019, Seite 352
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende
  • vom 22.03.2019

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende

Literatur

  • fiala.de

    Wie die Zahl der Organspenden gesteigert wird und welchen Preis muss der Spender dafür zahlen?

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 21.01.2019   BT   Anhörung zur Verbesserung der Organ­spenden­praxis
  • 04.02.2019   BT   Die Bundesregierung will die Organspendezahlen erhöhen
  • 05.03.2019   BR   Transplantationsgesetz - Organspenden besser betreuen
 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Hessen, 10.08.2021 - 1 A 312/19

    Beihilferechtlicher Bemessungssatz für Aufwendungen der Deutschen Stiftung

    Bis zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes vom 22. März 2019 (BGBl. I S. 352) erhielten die Entnahmekrankenhäuser für Leistungen, die sie im Zusammenhang mit einer postmortalen Organentnahme und deren Vorbereitung erbrachten, die sog. Pauschale "Aufwandserstattung für Entnahmekrankenhäuser".
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