29.01.1998

Bundestag - Drucksache 13/9720

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Wirtschaft (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1998 S. 2521   

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https://dejure.org/1998,35432
BGBl. I 1998 S. 2521 (https://dejure.org/1998,35432)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 02.09.1998, Seite 2521
  • Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
  • vom 26.08.1998

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (32)

  • BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 189/15

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Kartellbußen

    Dies kann insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber selbst betont hat, dass sich die kartellrechtliche Vorfrage häufig noch nicht in erster Instanz stellt (vgl. BT-Drs. 13/9720 S. 46), indes nicht angenommen werden.
  • BAG, 28.03.2019 - 8 AZR 366/16

    Haftung für Kartellbuße - Rechtswegzuständigkeit

    cc) Vor dem Hintergrund, dass die Konzentration kartellrechtlicher Fragen bei den Kartellgerichten dazu dient, eine einheitliche Rechtsprechung auf diesem Gebiet durch besonders sachkundige Spruchkörper sicherzustellen, bleibt die Vorfragenkompetenz der Gerichte für Arbeitssachen allerdings dann erhalten, wenn sich die entscheidungserhebliche kartellrechtliche Vorfrage zweifelsfrei beantworten lässt (BAG 29. Juni 2017 - 8 AZR 189/15 - Rn. 30, BAGE 159, 316) , wenn also die Rechtslage hinsichtlich der kartellrechtlichen Vorfrage eindeutig ist (vgl. BT-Drs. 13/9720 S. 46; vgl. auch BGH 4. April 1975 - KAR 1/75 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 64, 342) .

    Dass der Gesetzgeber dies gewollt hat, kann schon vor dem Hintergrund, dass er in der Gesetzesbegründung betont hat, dass die kartellrechtliche Problematik häufig erst in der Berufungsinstanz aufgeworfen wird (vgl. BT-Drs. 13/9720 S. 46) , indes nicht angenommen werden.

    (2) Da sich diese Trennung zwischen den Kartellrechtsstreitigkeiten im engeren Sinne und den Streitigkeiten mit kartellrechtlichen Vorfragen nach Auffassung des Gesetzgebers als wenig praktikabel erwiesen hatte, wurde sie aufgegeben und durch eine Gesamtzuständigkeit der Kartellgerichte für Kartellrechtsfragen ersetzt (vgl. BT-Drs. 13/9720 S. 46) .

    Da sich die kartellrechtliche Problematik allerdings nicht selten erst in der Berufungsinstanz zeigte, war der Rechtsstreit in der Berufungsinstanz auszusetzen und der Instanzenweg hinsichtlich der kartellrechtlichen Vorfrage begann erneut beim Landgericht (vgl. BT-Drs. 13/9720 S. 46) .

    Dies führte aus der Sicht des Gesetzgebers dazu, dass "eine nicht unerhebliche Zahl von kartellrechtlichen Streitigkeiten vor an sich unzuständigen Gerichten entschieden" wurde (vgl. BT-Drs. 13/9720 S. 46) .

    Hierdurch wurde die in dieser Instanz durchweg erfolgende Stellungnahme des Bundeskartellamts in der mündlichen Verhandlung erschwert, da die vorinstanzlichen Schriftsätze nicht vorlagen (vgl. BT-Drs. 13/9720 S. 46) .

  • BGH, 23.06.2009 - KZR 21/08

    Entega

    Die Verbundklausel des § 36 Abs. 2 GWB gilt nicht nur für die Fusionskontrolle, sondern für den gesamten Anwendungsbereich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Begründung zur 6. GWB-Novelle, BT-Drucks. 13/9720, S. 56; Mestmäcker/ Veelken in Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Aufl., § 36 Rdn. 40; Paschke in Frankfurter Kommentar zum GWB, Stand Januar 2009, § 36 Rdn. 90; Münch-Komm.GWB/C. Becker/Knebel, § 36 Rdn. 211; Ruppelt in Langen/Bunte, Kartellrecht, 10. Aufl., § 36 GWB Rdn. 58).
  • BGH, 24.06.2003 - KVR 14/01

    BGH entscheidet im Fusionskontrollverfahren Lekkerland/ Tobaccoland

    In diesen Fällen bestand für den Gesetzgeber ein offensichtlicher Regelungsbedarf (vgl. Beschlußempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses, BT-Drucks. 13/10633 S. 73), weil ansonsten in diesen Fällen mit Inkrafttreten des neuen Rechts ein Vollzugsverbot mit den Rechtsfolgen des § 41 GWB n.F. gegolten hätte.

    Zwar ist in der Begründung des Regierungsentwurfs zur 6. GWB-Novelle davon die Rede, Dritte seien künftig beschwerdebefugt, "wenn sie in eigenen Rechten betroffen sind" (vgl. BT-Drucks. 13/9720 S. 44).

    Denn aus der Begründung ergibt sich unmißverständlich, daß nach der Vorstellung des Gesetzgebers Wettbewerber der am Zusammenschluß beteiligten Unternehmen - dem europäischen Beispiel folgend - in der Lage sein sollten, die Freigabeentscheidung anzufechten (vgl. BT-Drucks. 13/9720 S. 44).

    Die Vorschrift ist dem Vorbild des Art. 10 Abs. 5 FKVO nachgebildet (Begründung des RegE zur 6. GWB-Novelle BT-Drucks. 13/9720 S. 60); ihr läßt sich nichts für eine weitergehende Teilbarkeit der Freigabeentscheidung entnehmen.

  • BVerwG, 03.12.2003 - 6 C 20.02

    Telekommunikation; "Resale" von Telekommunikationsdienstleistungen; Verpflichtung

    Nach § 33 Abs. 1 Satz 1 TKG hat ein Anbieter, der auf einem Markt für Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit über eine marktbeherrschende Stellung im Sinne von § 19 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 26. August 1998 (BGBl I S. 2521), zum hier maßgeblichen Zeitpunkt zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2000 (BGBl I S. 1765), verfügt, Wettbewerbern auf diesem Markt diskriminierungsfrei den Zugang zu seinen intern genutzten und zu seinen am Markt angebotenen Leistungen, soweit sie wesentlich sind, zu den Bedingungen zu ermöglichen, die er sich selbst bei der Nutzung dieser Leistungen für die Erbringung anderer Kommunikationsdienstleistungen einräumt, es sei denn, dass die Einräumung ungünstigerer Bedingungen, insbesondere die Auferlegung von Beschränkungen, sachlich gerechtfertigt ist.
  • BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 11.03

    Telekommunikation; Zusammenschaltungsanordnung; Bedingungen der

    Ermächtigungsgrundlage für die hier streitige Zusammenschaltungsanordnung ist § 37 Abs. 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 25. Juli 1996 (BGBl I S. 1120), zum hier maßgeblichen Zeitpunkt zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. August 1998 (BGBl I S. 2521).
  • OLG Düsseldorf, 08.08.2007 - Kart 8/07

    Bundeskartellamt untersagt Fusion: Unternehmen können Befreiung vom

    Sie betont im Gegenteil das Prinzip der präventiven Fusionskontrolle als einen das gesamte Recht der Zusammenschlusskontrolle beherrschenden Grundsatz und bezeichnet das Vollzugsverbot ausdrücklich als die notwendige Folge dieser Prävention (BT-Drucksache 13/9720, Abschnitt I Ziffer 3. h), Abschnitt II zu § 41, abgedr.

    Aus dem Umstand, dass das Kartellgesetz vor der 6. GWB-Novelle das Vollzugsverbot für von der Kartellbehörde untersagte Zusammenschlüsse in § 24 Abs. 2 Satz 4 GWB a.F. und für anmeldepflichtige Fusionen in § 24 a Abs. 4 Satz 1 GWB a.F. regelte und der Gesetzgeber durch die Bestimmung des § 41 Abs. 1 Satz 1 GWB erklärtermaßen alleine die Vorschrift des § 24 a Abs. 4 GWB a.F. übernehmen wollte (BT-Drucksache 13/9720, a.a.O.), lassen sich - anders als die Beschwerde meint - keine gegenteiligen Schlüsse ziehen.

    Das gilt umso mehr, als es das erklärte Ziel des Gesetzgebers war, mit der 6. GWB-Novelle die präventive Zusammenschlusskontrolle in Anpassung an das europäische Recht, insbesondere an die Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen vom 21. Dezember 1989 (FKVO), auszuweiten (vgl. BT-Drucksache 13/9720, Abschnitt I Ziffer 3. h), abgedr.

    Die Begründung zum Regierungsentwurf der 6. GWB-Novelle nennt als Beispiele einer die Befreiung vom Vollzugsverbot rechtfertigenden Ausnahmesituation zum einen die Sanierungsfusion - also den Fall, dass ohne die Befreiung vom Vollzugsverbot der Zusammenbruch eines Unternehmens und dessen Ausscheiden aus dem Markt droht - und zum anderen den Auslandszusammenschluss, bei dem die nach § 39 Abs. 3 GWB erforderlichen Angaben unvollständig sind und der Anmeldende bei der Anmeldung glaubhaft macht, dass er aufgrund der für die Fusion geltenden ausländischen Rechtsvorschriften oder sonstiger Umstände daran gehindert ist, die erforderlichen Angaben vor dem Vollzug des Zusammenschlusses zu machen (BT-Drucksache 13/9720, Abschnitt II zu § 41, abgedr. in WuW-Sonderheft 1998 Seite 105).

  • BVerwG, 21.01.2004 - 6 C 1.03

    Telekommunikation; Anspruch auf Gewährung besonderen Netzzugang; Genehmigung von

    § 33 Abs. 1 Satz 1 TKG verpflichtet einen Anbieter, der auf einem Markt für Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit über eine marktbeherrschende Stellung im Sinne des § 19 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung vom 26. August 1998 (BGBl I S. 2521), zum hier maßgeblichen Zeitpunkt zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juli 2001 (BGBl I S. 1887), verfügt, Wettbewerbern auf diesem Markt diskriminierungsfrei den Zugang zu seinen intern und am Markt angebotenen Leistungen, soweit sie wesentlich sind, zu den Bedingungen zu ermöglichen, die er sich selbst bei der Nutzung dieser Leistungen für die Erbringung anderer Telekommunikationsdienstleistungen einräumt, es sei denn, dass die Einräumung ungünstigerer Bedingungen sachlich gerechtfertigt ist.
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2008 - Kart 19/07

    Keine Rechtfertigung des staatlichen Wettmonopols durch Bekämpfung der Spielsucht

    Sie betont im Gegenteil das Prinzip der präventiven Fusionskontrolle als einen das gesamte Recht der Zusammenschlusskontrolle beherrschenden Grundsatz und bezeichnet das Vollzugsverbot ausdrücklich als die notwendige Folge dieser Prävention (BT-Drucksache 13/9720, Abschnitt I Ziffer 3. h), Abschnitt II zu § 41, abgedr.

    Aus dem Umstand, dass das Kartellgesetz vor der 6. GWB-Novelle das Vollzugsverbot für von der Kartellbehörde untersagte Zusammenschlüsse in § 24 Abs. 2 Satz 4 GWB a.F. und für anmeldepflichtige Fusionen in § 24 a Abs. 4 Satz 1 GWB a.F. regelte und der Gesetzgeber durch die Bestimmung des § 41 Abs. 1 Satz 1 GWB erklärtermaßen alleine die Vorschrift des § 24 a Abs. 4 GWB a.F. übernehmen wollte (BT-Drucksache 13/9720, a.a.O.), lassen sich keine gegenteiligen Schlüsse ziehen.

    Das gilt umso mehr, als es das erklärte Ziel des Gesetzgebers war, mit der 6. GWB-Novelle die präventive Zusammenschlusskontrolle in Anpassung an das europäische Recht, insbesondere an die Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen vom 21. Dezember 1989 (FKVO), auszuweiten (vgl. BT-Drucksache 13/9720, Abschnitt I Ziffer 3. h), abgedr.

    Die Begründung zum Regierungsentwurf der 6. GWB-Novelle nennt als Beispiele einer die Befreiung vom Vollzugsverbot rechtfertigenden Ausnahmesituation zum einen die Sanierungsfusion - also den Fall, dass ohne die Befreiung vom Vollzugsverbot der Zusammenbruch eines Unternehmens und dessen Ausscheiden aus dem Markt droht - und zum anderen den Auslandszusammenschluss, bei dem die nach § 39 Abs. 3 GWB erforderlichen Angaben unvollständig sind und der Anmeldende bei der Anmeldung glaubhaft macht, dass er aufgrund der für die Fusion geltenden ausländischen Rechtsvorschriften oder sonstiger Umstände daran gehindert ist, die erforderlichen Angaben vor dem Vollzug des Zusammenschlusses zu machen (BT-Drucksache 13/9720, Abschnitt II zu § 41, abgedr. in WuW-Sonderheft 1998 Seite 105).

  • OLG Düsseldorf, 12.11.2008 - Kart 5/08

    Kupferstranggussformate

    Es war das erklärte Ziel des Kartellgesetzgebers, im Zuge der 6. GWB-Novelle die Fälle des § 23 Abs. 2 Nr. 2 Satz 4 GWB a.F., wonach ein Zusammenschlusstatbestand auch dann vorlag, wenn dem Anteilserwerber eine Rechtsstellung verschafft wird, die bei der Aktiengesellschaft ein Aktionär mit mehr als 25 % des stimmberechtigten Kapitals besitzt, künftig vom Auffangtatbestand des § 37 Abs. 1 Nr. 4 GWB zu erfassen (Begründung zum Regierungsentwurf vom 29.1.1998, BT-Drucksache 13/9720, Abschnitt II. "Zu § 37 (Zusammenschluß)", dort "Zu Absatz 1", abgedruckt in Sonderveröffentlichung Wirtschaft und Wettbewerb, GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Seite 100).
  • BGH, 14.10.2008 - KVR 30/08

    Faber/Basalt

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - Verg 6/00

    Euro-Münzplättchen III; Teilung eines ausgeschriebenen Auftrags in Lose

  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 7.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

  • OLG Naumburg, 15.03.2001 - 1 Verg 11/00

    Ausschluss eines Angebots durch die Vergabekammer; Zulässigkeit einer

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2005 - Kart 24/04

    Zusammenschlusstatbestand des § 37 Abs. 1 GWB bei Erwerb der Lizenz zur

  • OLG Düsseldorf, 08.12.2010 - 2 Kart 1/10

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde eines Trinkwasserversorgers

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2004 - Kart 14/04

    Kartellrechtliche Prüfung des Erwerbs von Anteilen an lokalen Rundfunkunternehmen

  • VK Münster, 09.03.2001 - VK 1/01

    Berechnung des Schwellenwertes

  • OLG Düsseldorf, 10.06.2010 - Kart 1/10

    Voraussetzungen eines kartellrechtlichen Anspruchs auf Mitbenutzung von

  • OLG München, 22.11.2001 - Kart 1/00

    Geltendmachung von Entgelten beim Wechsel des Stromlieferanten bei

  • OLG Koblenz, 13.12.2012 - U 73/12

    Wettbewerbsbeschränkung: Wirksamkeit eines durch den Betreiber einer Rennstrecke

  • OLG Naumburg, 21.12.2000 - 1 Verg 10/00

    Vergabesachen: Kartellverstoß bei Bildung einer Bietergemeinschaft

  • BGH, 13.11.2007 - KVZ 10/07

    Rechtstellung des Beiladungspetenten im Vorprüfverfahren

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2006 - Kart 2/06

    Wettbewerbsrecht: Abgestimmte Verhaltensweise bei Versammlung von Apothekern, die

  • OLG Stuttgart, 20.04.2011 - 201 Kart 1/11

    Kartellverfahren: Anspruch auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Kart 9/00
  • OVG Brandenburg, 24.02.2000 - 4 D 13/99

    Verstoß gegen § 12 Bundeswaldgesetz (BWaldG) durch § 16 Landeswaldgesetz

  • VG München, 02.02.2017 - M 24 K 16.3633

    Rechtsweg für Anspruch auf Akteneinsicht im Konzessionsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2001 - Kart 21/00
  • VG Lüneburg, 27.10.1999 - 5 A 60/98
  • LG Düsseldorf, 22.12.1999 - 12 O 548/99

    Eröffnung des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten; Gesamtzuständigkeit der

  • LG Düsseldorf, 09.02.1999 - 4 O 395/98

    Patentrechtlicher Unterlassungsanspruch hinsichtlich eines Verfügungspatentes

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