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17.03.1986

Bundestag - Drucksache 10/5208

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Finanzausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1986 S. 730   

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BGBl. I 1986 S. 730 (https://dejure.org/1986,12736)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 21, ausgegeben am 23.05.1986, Seite 730
  • Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums (Wohneigentumsförderungsgesetz - WohneigFG)
  • vom 15.05.1986

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (80)

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Die Gesetzgebung hat indessen lediglich die Einkünfte i. S. von § 21 Abs. 2 Satz 1, § 21a EStG, die überwiegend zu Werbungskostenüberschüssen geführt und sich im Ergebnis wie Subventionstatbestände ausgewirkt hatten (vgl. BTDrucks. 10/3633, S. 12 f.), durch das Wohneigentumsförderungsgesetz vom 15. Mai 1986 (BGBl I 1986, 730; BStBl I 1986, 278) aus den steuerbaren Einkünften herausgenommen und durch offene Subventionen (§ 10e EStG, ab 1996 Eigenheimzulagengesetz) ersetzt.
  • BFH, 26.01.1994 - X R 94/91

    Außergewöhnliche Belastung - Wohnung - Einkommensteuer - Kind - Selbständiger

    Nach der Gesetzesbegründung (BTDrucks 10/3633, S. 10) solle die Vermögensbildung durch Wohneigentum gefördert werden, "zumal die Bildung von Wohneigentum wesentlicher Bestandteil der privaten Altersvorsorge sei".

    In der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zu § 10 e EStG werden die Begriffe "zu eigenen Wohnzwecken genutzte", "selbstgenutzte", "eigengenutzte" und "selbstbewohnte" Wohnung unterschiedslos nebeneinander gebraucht (z. B. BTDrucks 10/3633, S. 1, 14, 15, 16).

    Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses umschreiben die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung überwiegend als "selbstgenutzte" Wohnung (z. B. BTDrucks 10/5208, S. 28, 31, 35).

    Gedacht war hierbei nach der Gesetzesbegründung an in Wirklichkeit nicht selbstgenutzte Zweitwohnungen von Ehegatten (BTDrucks 10/5208, S. 35, 38).

    Die Vermögensbildung durch Wohneigentum sollte ferner gefördert werden, weil sie wesentlicher Bestandteil der Altersvorsorge ist (BTDrucks 10/3633, S. 10).

  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 165/89

    Haftung des Verkäufers für Pflichtverletzung des Verhandlungsgehilfen; Werbung

    Insoweit hat das zum 1. Januar 1987 in Kraft getretene neue Recht nichts geändert; indes gewähren seither § 15 und § 15 b BerlinFG i.d.F. von Art. 2 WohneigFG vom 15. Mai 1986 (BGBl I 730) den Steuervorteil nur noch für Anschaffungen bis zu diesem Stichtag und für selbstbewohnte Objekte.
  • BFH, 14.01.1998 - X R 57/93

    Bargründung einer Familien-Betriebs-GmbH

    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob der ab 1987 nur für die Überschußeinkunftsart "Vermietung und Verpachtung" geltende § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG i.d.F. des Wohneigentumsförderungsgesetzes vom 15. Mai 1986 (BGBl I 1986, 730, BStBl I 1986, 278) insofern eine systemwidrige Begünstigung enthält, als er allgemeine Grundsätze zum Werbungskostenabzug nicht nur klarstellend normiert, sondern konstitutiv verändert (zu letzterem BFH- Urteil vom 15. Dezember 1992 IX R 13/90, BFHE 170, 162, BStBl II 1993, 490, unter 3.; kritisch zu § 21 Abs. 2 Satz 2 Trzaskalik in Kirchhof/Söhn, a.a.O., § 21 Rdnr. C 47: "willkürverdächtig").
  • BFH, 18.10.2000 - X R 19/96

    Baukindergeld nach § 34 f EStG bei doppelter Haushaltsführung

    c) Der Senat hat jedoch bereits mit Urteil in BFHE 166, 85, BStBl II 1992, 241 entschieden, dass diese Auslegung zu § 34f EStG in der vor dem Veranlagungszeitraum 1987 geltenden Fassung wegen der Änderung des § 34f EStG aufgrund der Neuregelung der Wohneigentumsförderung in § 10e EStG durch das Wohneigentumsförderungsgesetz (WohneigFG) vom 15. Mai 1986 (BGBl I 1986, 730, BStBl I 1986, 278) und der diesen Bestimmungen zugrunde liegenden Förderungszwecke der veränderten Normsituation anzupassen ist.

    bb) Ziel der Neuregelung des § 34f EStG durch das WohneigFG war es, durch eine wirksamere und verstärkt familienausgerichtete Gestaltung der bisherigen Förderung die Voraussetzungen dafür zu schaffen, "daß möglichst viele Bürger, vor allem auch Familien mit Kindern, Wohneigentum erwerben können" (BTDrucks 10/3633 S. 10; Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 10e EStG Anm. 8).

    Dabei wurden ab dem Veranlagungszeitraum 1987 auch Familien mit einem Kind in die Förderung einbezogen, weil eine Förderung erst ab dem zweiten Kind nicht mit dem Ziel in Einklang stehe, Familien allgemein den Zugang zum Wohneigentum zu erleichtern (BTDrucks 10/3633 S. 10).

  • BFH, 28.01.1997 - IX R 88/94

    Die Aufteilung der Nutzungslassung in einen entgeltlichen und einen

    Das Aufteilungsgebot gilt nach dem eindeutigen Wortlaut und der Entstehungsgeschichte der Norm (vgl. BTDrucks. 10/3633, S. 16 f. und 10/5208, S. 41) nicht nur für eine Gebrauchsgewährung an nahe Angehörige, sondern ebenso für eine Nutzungsüberlassung an fremde Dritte (Stephan, Die Wohneigentumsförderung, 5. Aufl., S. 358; Horlemann, Betriebsberater - BB - 1987, 1644; Märkle/Wacker/Roland, BB Beilage 8/1986, 3; Frost in Fortscher, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 21 Rz. 76 a; Hartmann/Tavenrath, Finanz-Rundschau 1987, 409; Obermeier, Das selbstgenutzte Wohneigentum, 3. Aufl., Rz. 83).

    Die im Interesse der Steuervereinfachung eingefügte Regelung sollte eine Prüfung erübrigen, aus welchen Gründen die ortsübliche Marktmiete im Einzelfall unterschritten wird (vgl. BTDrucks. 10/3633, S. 16, 20, 23).

  • BFH, 24.10.1996 - IV R 43/95

    Umfang der steuerfreien Entnahme bei Abwahl der Nutzungswertbesteuerung durch

    Tatsächlich bestand für den an dem Gesetzentwurf zum Wohneigentumsförderungsgesetz (WohneigFG) vom 15. Mai 1986 (BGBl I 1986, 730, BStBl I 1986, 278) beteiligten Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten das Anliegen, daß der Landwirt "im Einzelfall den zum Wohnhaus gehörenden Grund und Boden bis auf die bebaute Fläche begrenzen" könne (BTDrucks 10/5208 S. 35), weil man ursprünglich offenbar von einer steuerpflichtigen Entnahme ausging.
  • FG Baden-Württemberg, 15.05.2012 - 8 K 1936/09

    Steuerfreie Einnahme nach § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG

    aa) Die sog. Nutzungswertbesteuerung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG a.F. wurde durch die Einfügung des § 52 Abs. 15 Satz 1 EStG durch das Wohneigentumsförderungsgesetz vom 15.5.1986 (BGBl I 1986, 730, BStBl I 1986, 278) abgeschafft.

    Die Übergangsregelung beruhte auf einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 17.3.1986 (BTDrucks 10/5208 S. 16, 37, insbesondere S. 42).

    Die letztlich Gesetz gewordene Fassung des § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 2 kam auf Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP vom 20.3.1986 in das Gesetz (BTDrucks 10/5221).

    In der Begründung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP vom 20.3.1986 (BTDrucks 10/5221) heißt es hierzu:.

  • BFH, 27.06.1995 - IX R 48/93

    Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG - bei einer vor dem 1. 1. 1987

    Das geschah ausdrücklich in der Absicht, den Abzug der sog. Vorkosten auch bei Wohnungen zu ermöglichen, die vor dem 31. Dezember 1986 fertiggestellt oder angeschafft worden sind (vgl. auch Entwurf der Bundesregierung, BTDrucks 10/3633, § 52 Abs. 19 c EStG noch ohne Einschränkung auf die Abs. 1 bis 5; demgegenüber der Vorschlag des Finanzausschusses, BTDrucks 10/5208, S. 15, 41).

    In der Begründung zu § 52 Abs. 14 EStG (BTDrucks 10/5208, S. 41) wird ferner angeführt: "Durch die Ergänzung des Absatzes um die Worte 'Abs. 1 bis Abs. 5' wird klargestellt, daß § 10 e Abs. 6 EStG (Abzug der vor Beginn der erstmaligen Selbstnutzung entstehenden Kosten) auch dann anwendbar ist, wenn die Wohnung im eigenen Haus oder die Eigentumswohnung vor dem 1. Januar 1987 angeschafft oder fertiggestellt worden ist.".

  • BFH, 16.01.2020 - VI R 22/17

    Steuerfreie Entnahme einer Wohnung aus dem land- und forstwirtschaftlichen

    aa) Die sog. Nutzungswertbesteuerung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG a.F. wurde durch die Einfügung des § 52 Abs. 15 Satz 1 EStG durch das Wohneigentumsförderungsgesetz vom 15.05.1986 (BGBl I 1986, 730, BStBl I 1986, 278) abgeschafft.
  • BFH, 08.06.1994 - X R 51/91

    1. Kosten für ein Erbbaurecht nicht nach § 10 e Abs. 1 EStG begünstigt - 2. Kein

  • BFH, 03.05.1994 - IX R 59/92

    Die AfA ist bei einer vermieteten Wohnung nach den ursprünglichen Anschaffungs-

  • BFH, 15.11.1995 - X R 102/95

    1. Keine Herstellung einer Wohnung i. S. von § 10 e EStG durch Verbindung von

  • BFH, 08.03.1995 - X R 74/94

    Erweiterung i. S. des § 10 e Abs. 2 EStG setzt die Schaffung voll auf die

  • BFH, 13.01.1993 - X R 53/91

    Vorkostenabzug nach § 10e Abs. 6 EStG nur bei entgeltlichem Erwerb der Wohnung

  • BFH, 21.05.1992 - X R 61/91

    Begünstigung von Wohnungen gem. § 10e EStG

  • BFH, 21.04.1993 - X R 1/91

    Aufwendungen für Rolladeneinbau keine Vorkosten nach § 10 e Abs. 6 EStG

  • BFH, 14.12.1999 - IX R 62/96

    AfA-Bemessungsgrundlage nach Betriebsaufgabe

  • BFH, 17.07.1991 - X R 118/90

    Abzugsfähigkeit von Finanzierungskosten als Vorkosten nach § 10 e Abs. 6

  • BFH, 15.12.1992 - IX R 72/89

    Geltendmachung von Werbungskosten bei unentgeltlicher Überlassung einer Wohnung

  • BFH, 17.12.1997 - X R 54/96

    Voraussetzungen der steuerlichen Begünstigung der Anschaffung eines Hauses -

  • BFH, 31.05.1995 - X R 245/93

    Keine Steuervergünstigungen für nichtgenehmigte Wohnbauten!

  • BFH, 19.02.2004 - III R 54/01

    Eigenheimzulage beim Erwerb vom Ehegatten?

  • BFH, 17.05.1995 - X R 129/92

    Kleine Übergangsregelung (§ 52 Abs. 21 Satz 4 EStG) nicht für eine vor dem 1. 1.

  • BFH, 27.09.2001 - X R 92/98

    Wohneigentumsförderung und häusliches Arbeitszimmer

  • BFH, 17.07.1991 - X R 120/90

    Abzug vergeblicher Aufwendungen?

  • BFH, 07.03.2001 - X R 82/95

    Wohneigentumsförderung für Anbauten

  • BFH, 25.04.1990 - X R 111/89

    Stichtag 29. Juli 1981 bei Steuerermäßigung nach § 34f Abs. 1 EStG i. d. F. des

  • BFH, 04.03.1993 - IV R 110/92

    Abfindung weichender Erben auch möglich, wenn Hoferbe noch nicht feststeht;

  • BFH, 28.02.1996 - X R 65/93

    Kein Abzug von Erhaltungsaufwendungen als Vorkosten nach § 10 e Abs. 6 EStG,

  • BFH, 23.07.1997 - X R 106/94

    Vorkosten bei Aufgabe der Eigennutzungsabsicht

  • BFH, 08.06.1994 - X R 30/92

    Vorausbezahlte laufzeitbezogene Schuldzinsen als Vorkosten nach § 10 e Abs. 6

  • BFH, 04.12.1991 - X R 89/90

    Keine Steuervergünstigung nach § 10e EStG für einen unentgeltlichen

  • FG Köln, 19.01.2007 - 10 K 3821/03

    Sofortige Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein zur Einkunftserzielung

  • BFH, 29.11.2000 - X R 15/98

    § 10 e EStG : Erneute Begünstigung des Erstobjekts

  • BFH, 13.08.1996 - IX R 9/95

    Kein Ansatz eines Nutzungswerts bei Umbau der Wohnungen eines Zweifamilienhauses

  • FG Schleswig-Holstein, 15.11.1994 - I 546/94

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen bei dem Erwerb einer Eigentumswohnung als

  • BFH, 14.12.1994 - X R 74/91

    Kein Abzugsbetrag nach § 10 e EStG, wenn Wohnungskosten im Rahmen einer doppelten

  • BFH, 17.07.1991 - X R 114/89

    Steuerliche Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Anschaffung von Gebäuden

  • BFH, 01.10.2003 - X R 67/01

    Vorkostenabzug, rückwirkendes Ereignis

  • BFH, 13.02.2003 - X R 6/99

    Erwerb einer selbstgenutzten Wohnung vom Ehegatten

  • BFH, 29.07.1998 - X R 50/95

    Keine Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung

  • BVerfG, 29.04.1998 - 1 BvL 25/93

    Erziehungsgeld

  • BFH, 29.11.2000 - X R 36/97

    § 10 e EStG; EFH durch Erbauseinandersetzung erworben

  • BFH, 13.08.1996 - IX R 46/94

    Aufwendungen für den Umbau und die Modernisierung einer zeitweilig geräumten,

  • BSG, 03.08.1994 - 9 RV 27/93

    Anspruch auf Ausgleichsrente - Maßgeblichkeit des Einkommens - Einordnung eines

  • BFH, 27.04.1993 - IX R 26/92

    Schuldzinsen, die als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und

  • BFH, 15.12.1992 - IX R 13/90

    Kriterien für teilweise unentgeltliche Nutzungsüberlassung einer Wohnung

  • BFH, 16.08.2005 - X R 45/04

    Vorkostenabzug nach § 10e Abs. 6 EStG

  • BFH, 13.08.1996 - IX R 11/95

    Fortführung der Nutzungswertbesteuerung auch für selbstgenutztes Wohnhaus auf

  • BFH, 21.02.2008 - IX B 233/07

    AfA-Bemessungsgrundlage bei nach § 52 Abs. 15 Satz 6 EStG a.F. entnommener

  • BFH, 07.03.2001 - X R 147/97

    Wohnungsmiteigentum; Anbau

  • BFH, 14.03.1989 - IX R 45/88

    Steuerermäßigung nach § 34 f EStG in der vor Inkrafttreten des WohneigFG

  • BFH, 19.02.2007 - IX B 144/06

    Objektverbrauch

  • BFH, 12.03.1993 - VI R 20/92

    Zur Steuerfreiheit eines Zinszuschusses des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 68 EStG

  • BFH, 25.03.1992 - X R 30/90

    Grundförderung bei eigengenutzer Wohnung (§ 10 e Abs. 1 bis 5 EStG )

  • FG Düsseldorf, 14.11.2002 - 14 K 2707/01

    Einkunftserzielungsabsicht; Totalüberschuss; Vermietung und Verpachtung;

  • BFH, 24.11.1993 - X R 28/93

    Abnutzung - Absetzung

  • BFH, 22.09.1993 - X R 26/92

    Vorliegen eines Gestaltungsmißbrauchs aufgrund eines zu hohen Damnums -

  • BFH, 22.09.1993 - X R 30/92

    Aufforderung des BMF zum Beitritt (§ 122 FGO )

  • BFH, 15.12.1992 - IX R 131/90

    Versteuerung des Nutzwertes, wenn Nutzungsentgelt erheblich niedriger als

  • BFH, 22.09.1993 - X R 36/91

    Abziehbarkeit eines von der darlehensgebenden Bank abgezogenen Damnums als

  • FG Thüringen, 16.01.1997 - II 104/95

    Anerkennung von Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen

  • FG Hessen, 28.10.1999 - 13 K 851/99

    Streit i.R.d. Anspruches auf eine Steuerbegünstigung und steuerliche

  • FG Baden-Württemberg, 15.02.1995 - 12 K 61/92

    Steuerermäßigung für Hausausbau; Gewandelte Wohngewohnheiten; Schaffung neuen

  • FG München, 16.07.1996 - 16 K 2780/94

    Steuerermäßigung für die Herstellung einer selbstgenutzten Wohnung auf einem dem

  • BFH, 15.12.1993 - X R 23/93

    Anschaffung i.S.d. § 10 e Abs. 6 EStG

  • FG Köln, 06.02.2014 - 10 K 2733/10

    Keine Kombination aus Werbungskosten- und Sonderausgabenabzug für Baudenkmale und

  • FG Hessen, 14.05.1997 - 13 K 734/95

    Erläuterung des Verhältnisses der Begünstigung einer zu eigenen Wohnzwecken

  • FG Schleswig-Holstein, 15.11.1995 - I 123/95

    Gewährung eines Abzugsbetrages für die Errichtung eines freistehenden

  • FG Hessen, 19.06.1995 - 9 K 295/91

    Umfang des Abzugs von Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus

  • FG Hamburg, 07.02.2017 - 2 K 142/15

    Einkommensteuer: Zur steuerfreien Entnahme des Grund und Bodens bei Beendigung

  • FG Düsseldorf, 30.01.1998 - 18 K 1647/95

    Wohnen im eigenen Haus; Zivilrechtlicher Eigentümer eines Hauses;

  • FG Bremen, 21.07.1997 - 196059K 6

    Berücksichtigung von Aufwendungen als Herstellungskosten; Herstellung einer

  • FG Baden-Württemberg, 15.09.1993 - 12 K 143/91

    Umfang der Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen als sogenannte Vorbezugskosten

  • FG Bremen, 18.08.1999 - 499041K 3

    Steuerrechtliche Bewertung einer Schenkung von Geldbeträgen zum Erwerb einer

  • FG Baden-Württemberg, 19.11.1998 - 6 K 239/95

    Ermittlung des Nutzwertes einer Wohnung im eigenen Haus für die eigengenutzte

  • FG Nürnberg, 03.12.1998 - IV 283/97
  • FG München, 11.09.1989 - 15 K 2152/89

    § 10e EStG nicht anwendbar bei Bau auf fremdem Grund und Boden

  • FG Hessen, 12.05.1998 - 13 K 2538/97

    Gewährung eines Abzugbetrages für den Bau eines Wochenendhäuschens und eines

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