14.11.1989

Bundestag - Drucksache 11/5680

Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der FDP

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1989 S. 2408   

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https://dejure.org/1989,15576
BGBl. I 1989 S. 2408 (https://dejure.org/1989,15576)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1989 Teil I Nr. 61, ausgegeben am 29.12.1989, Seite 2408
  • Gesetz zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (Wohnungsbauförderungsgesetz - WoBauFG)
  • vom 22.12.1989

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (48)

  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R

    Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen

    Die Regelung, daß es sich bei den Ausgaben des Arbeitgebers für Zukunftssicherung um Arbeitsentgelt handelt, wurde beibehalten (vgl § 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV idF der VO vom 10. Oktober 1989), dem Arbeitgeber aber in § 40b Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) für Veranlagungszeiträume ab 1990 das Recht eröffnet, von den Prämien für eine Unfallversicherung des Arbeitnehmers die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von zunächst 15 vH, später 20 vH der Beiträge zu erheben, wenn mehrere Arbeitnehmer gemeinsam in einem Unfallversicherungsvertrag versichert sind und der Teilbetrag, der sich bei einer Aufteilung der gesamten Beiträge nach Abzug der Versicherungssteuer durch die Zahl der begünstigten Arbeitnehmer ergibt, 120 DM im Kalenderjahr nicht übersteigt (vgl Art. 1 Nr. 24, Art. 17 Abs. 1 des Wohnungsbauförderungsgesetzes vom 22. Dezember 1989, BGBl I 2408; Drenseck in Schmidt, EStG, 18. Aufl 1999, § 40b RdNr 11; Ahrend/Förster/Rößler in Blümich, EStG, Stand März 1996, § 40b EStG RdNr 25; BT-Drucks 11/5970 S 41 zu Nr. 24; Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 18. Februar 1997, BStBl I 278).
  • BFH, 24.10.1996 - IV R 43/95

    Umfang der steuerfreien Entnahme bei Abwahl der Nutzungswertbesteuerung durch

    So etwa mit der gleichen Bedeutung wie in der für den Streitfall einschlägigen Vorschrift des § 52 Abs. 15 Satz 8 EStG auch in § 52 Abs. 15 Satz 6 und Satz 9 zweiter Halbsatz EStG, aber ebenso in § 14a Abs. 2 Sätze 1 und 2 EStG und in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG i. d. F. des Wohnungsbauförderungsgesetzes (WoBauFG) vom 22. Dezember 1989 (BGBl I 1989, 2408, BStBl I 1989, 505).

    In der Gesetzesbegründung zu § 6 Abs. 1 Nr. 4 WoBauFG vom 22. Dezember 1989 (BGBl I 1989, 2408, BStBl I 1989, 505) wird dies mit der klarstellenden Beifügung "in angemessenem Umfang dazugehörender Grund und Boden" dahingehend verdeutlicht, "daß Grund und Boden nur in dem für die Vermietung angemessenen Umfang entnommen werden" dürfe (BTDrucks 11/5970 S. 36).

  • BFH, 14.01.2004 - X R 19/02

    Zu eigenen Wohnzwecken genutztes Baudenkmal

    Zu diesem Ziel bemerkt die Begründung zum Regierungsentwurf eines § 10f, nach dessen Abs. 1 Satz 2 sei die Inanspruchnahme von Abzugsbeträgen nach § 10e EStG gleichzeitig mit den Abzugsbeträgen nach § 10f EStG "für dieselben Aufwendungen in dem jeweiligen Kalenderjahr ausgeschlossen" (BTDrucks 11/5680, S. 13).

    Der Gesetzgeber trug der Erkenntnis Rechnung, dass die ordnungsgemäße Erhaltung von Baudenkmalen, "die regelmäßig besonders aufwendig ist, bestehenden Wohnraum sichert, zur Entspannung der Wohnungssituation beiträgt und ein Anreiz ist, privates Kapital für Gebäudesanierungen und Bestandserhaltung zu mobilisieren" (vgl. BTDrucks 8/896, S. 6 sowie im Hinblick auf die mit § 82i der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung --EStDV-- gesammelten Erfahrungen die Begründung des Gesetzentwurfs vom 14. November 1989, BTDrucks 11/5680, S. 9).

  • VGH Bayern, 06.04.2017 - 2 B 17.142

    Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde über Erforderlichkeit von Baumaßnahmen

    Der Gesetzgeber trug der Erkenntnis Rechnung, dass die ordnungsgemäße Erhaltung von Baudenkmalen, "die regelmäßig besonders aufwändig ist, bestehenden Wohnraum sichert, zur Entspannung der Wohnungssituation beiträgt und ein Anreiz ist, privates Kapital für Gebäudesanierungen und Bestandserhaltung zu mobilisieren" (vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs vom 13.9.1977, BT-Drs. 8/896, S. 6 sowie im Hinblick auf die mit dieser Regelung gesammelten Erfahrungen die Begründung des Gesetzentwurfs vom 14. November 1989, BT-Drs. 11/5680, S. 9).

    Eine Steuervergünstigung kommt auch dann in Betracht, wenn die Baumaßnahmen sich darin erschöpfen, das als Baudenkmal geschützte Gebäude neuzeitlichen Nutzungserfordernissen anzupassen (vgl. BT-Drs. 11/5680, S. 12).

    Die Steuerentlastung ist als Teilausgleich für die Opfer gedacht, die der Steuerpflichtige im Interesse des Allgemeinwohls zu erbringen hat (vgl. BT-Drs. 11/5680, S. 12).

  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 6/01

    Baudenkmal: Umbau als Herstellung eines neuen Gebäudes?

    Die Begünstigungen in § 7i Abs. 1 EStG reflektieren --nach Maßgabe der jeweiligen Landesgesetze-- die unterschiedlichen öffentlich-rechtlichen Bindungen, denen Gebäudedenkmale mit Rücksicht darauf unterliegen, ob das Gebäude als solches Baudenkmal ist (Sätze 1 bis 3) oder nur als Teil eines Ensembles denkmalrechtlichen Beschränkungen unterfällt (S. 4; vgl. BVerwG-Beschluss in HFR 2002, 342, sowie BTDrucks 11/5680, S. 12).
  • VG München, 14.01.2015 - M 9 K 14.1124

    Teilweise erfogreiche Klage auf Ausstellung einer Grundlagenbescheinigung

    Bereits nach der Vorgängervorschrift § 82i EStDV sollte die Förderung u.a. der Sicherung bestehenden Wohnraums dienen und zur Entspannung der Wohnsituation beitragen (BT-Drucks. 8/896, S. 6 Begründung zum Gesetzentwurf vom 13.9.1977; BT-Drucks. 11/5680, S. 9, Begründung zum Gesetzentwurf vom 14.11.1989).

    Auch dem Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus und denkmalgeschützter Gebäude (WoBauFG, BT-Drucks. 11/5680) lagen die Überlegungen zugrunde, dass wegen der Notwendigkeit, das Wohnungsangebot der gestiegenen Nachfrage anzupassen, durch eine Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen u.a. durch erhöhte Absetzungsmöglichkeiten für Baudenkmäler ein Anreiz geschaffen werden solle, privates Kapital verstärkt in den Wohnungsbau zu lenken.

    Eine Maßnahme ist zur sinnvollen Nutzung des Baudenkmals erforderlich, wenn diese nach dem Zustand des Baudenkmals vor Beginn der Baumaßnahme diese geboten war, um unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten einen erstrebenswerten Zustand herbeizuführen und um das als Baudenkmal geschützte Ge bäude an neuzeitliche Nutzungserfordernisse anzupassen (BayVGH, U.v. 23.1.2014 - 2 B 13.2417 - juris Rn. 20 mit Hinweis auf die Begründung BT-Drucks. 11/5680, S. 12).

    Unter Berücksichtigung der Intention des Gesetzgebers, der bereits im Zusammenhang mit dem Wohnungsbauförderungsgesetz im Jahre 1989 zu dem Ergebnis gekommen ist, dass durch steuerliche Anreize neuer Wohnraum auch in Baudenkmälern, geschaffen werden soll (BT-Drucks. 11/5680 S. 1), stellt sich im hier vorliegenden Einzelfall die Frage einer denkmalfachlich sinnvollen Nutzung eines riesigen Trockenspeichers, der heute als solcher nicht mehr genutzt wird.

  • VGH Bayern, 23.01.2014 - 2 B 13.2417

    Denkmalschutz; Bescheinigung; Wohngebäude; Aufzugsanlage

    Der Gesetzgeber trug der Erkenntnis Rechnung, dass die ordnungsgemäße Erhaltung von Baudenkmalen, "die regelmäßig besonders aufwändig ist, bestehenden Wohnraum sichert, zur Entspannung der Wohnungssituation beiträgt und ein Anreiz ist, privates Kapital für Gebäudesanierungen und Bestandserhaltung zu mobilisieren" (vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs vom 13.9.1977, BT-Drs. 8/896, S. 6 sowie im Hinblick auf die mit dieser Regelung gesammelten Erfahrungen die Begründung des Gesetzentwurfs vom 14. November 1989, BT-Drs. 11/5680, S. 9).

    Eine Steuervergünstigung kommt auch dann in Betracht, wenn die Baumaßnahmen sich darin erschöpfen, das als Baudenkmal geschützte Gebäude neuzeitlichen Nutzungserfordernissen anzupassen (vgl. BT-Drs. 11/5680, S. 12).

    Die Steuerentlastung ist als Teilausgleich für die Opfer gedacht, die der Steuerpflichtige im Interesse des Allgemeinwohls zu erbringen hat (vgl. BT-Drs. 11/5680, S. 12).

  • BFH, 15.03.1995 - I R 56/93

    Keine Steuernachforderung i. S. des § 233a Abs. 1 AO, wenn das Finanzamt

    Das FA erließ außerdem am 22. November 1991 einen Zinsbescheid gemäß § 233 a der Abgabenordnung (AO 1977) i. d. F. des Art. 15 Nr. 3 des Steuerreformgesetzes (StRG) 1990 vom 25. Juli 1988 (BGBl I 1988, 1093, BStBl I 1988, 224) und des Wohnungsbauförderungsgesetzes (WoBauFG) vom 22. Dezember 1989 (BGBl I 1989, 2408, BStBl I 1989, 505) über Zinsen in Höhe von 105.508 DM.
  • BFH, 18.06.1996 - IX R 40/95

    Erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten bei Baudenkmälern

    Diese Vorschrift soll die Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude wegen der infolge der öffentlich-rechtlichen Bindungen nach dem Denkmalschutz regelmäßig erheblichen Kosten zur ordnungsgemäßen Erhaltung dieser Gebäude entlasten (vgl. auch Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus und denkmalgeschützter Gebäude - WoBauFG -, BTDrucks 11/5680 S. 9).
  • VGH Bayern, 21.12.2016 - 2 B 16.2107

    Steuerliche Förderung für Baudenkmal

    Der Gesetzgeber trug der Erkenntnis Rechnung, dass die ordnungsgemäße Erhaltung von Baudenkmalen, "die regelmäßig besonders aufwändig ist, bestehenden Wohnraum sichert, zur Entspannung der Wohnungssituation beiträgt und ein Anreiz ist, privates Kapital für Gebäudesanierungen und Bestandserhaltung zu mobilisieren" (vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs vom 13.9.1977, BT-Drs. 8/896, S. 6 sowie im Hinblick auf die mit dieser Regelung gesammelten Erfahrungen die Begründung des Gesetzentwurfs vom 14. November 1989, BT-Drs. 11/5680, S. 9).

    Eine Steuervergünstigung kommt auch dann in Betracht, wenn die Baumaßnahmen sich darin erschöpfen, das als Baudenkmal geschützte Gebäude neuzeitlichen Nutzungserfordernissen anzupassen (vgl. BT-Drs. 11/5680, S. 12).

    Die Steuerentlastung ist als Teilausgleich für die Opfer gedacht, die der Steuerpflichtige im Interesse des Allgemeinwohls zu erbringen hat (vgl. BT-Drs. 11/5680, S. 12).

  • BFH, 04.06.2008 - I R 84/07

    Folgen einer handelsrechtlichen Zuschreibung aus dem Volumen früherer

  • BFH, 20.06.2000 - VIII R 32/98

    Keine Lifo-Bewertung bei hohen Erwerbsaufwendungen

  • BFH, 16.01.2020 - VI R 22/17

    Steuerfreie Entnahme einer Wohnung aus dem land- und forstwirtschaftlichen

  • BFH, 12.08.2004 - V R 49/02

    Umsatzsteuer - Vorsteuer aus Bewirtungskosten abzugsfähig

  • BFH, 08.09.2004 - X B 51/04

    Erhöhte Absetzungen für Baudenkmal nach § 7i EStG; Auslegung

  • FG Baden-Württemberg, 09.02.2006 - 3 K 307/02

    Höhe der Steuerbegünstigung nach § 10f EStG bei einem von einer Denkmalstiftung

  • BFH, 14.01.2004 - IX R 82/00

    Wohnung i.S. des § 7c Abs. 1 EStG

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 1 S 1199/01

    Steuervergünstigung-Kulturdenkmal-Neubau

  • BFH, 28.04.1993 - I R 100/92

    Bei Streit über Höhe anzurechnender Körperschaftsteuer hat FA durch

  • BFH, 21.08.2001 - IX R 52/98

    Einkommensteuer - Absetzung für Abnutzung - Erhöhte Absetzungen - Fremder

  • BVerwG, 28.06.2017 - 4 B 22.17

    Steuerliche Absetzbarkeit von Herstellungskosten bei Baudenkmalen; Anbau eines

  • BFH, 27.03.1996 - I R 87/95

    Keine Anrechnung der Körperschaftsteuer gem. § 36 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. f EStG

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2014 - 2 N 80.11

    Steuerbescheinigung; Kellergeschoss; Umbau zur Tiefgarage; Erforderlichkeit zur

  • BFH, 24.10.1991 - VI R 49/89

    Pauschale Besteuerung von Beträgen einer Gruppenunfallversicherung

  • FG Münster, 05.09.2012 - 12 K 1948/11

    Kein rückwirkendes Ereignis bei vor Bestandskraft erteilter Zustimmung zum

  • BFH, 01.12.1993 - I R 56/93

    Nichtberücksichtigung freiwilliger Vorauszahlungen bei einer Steuernachforderung

  • FG Baden-Württemberg, 15.05.2012 - 8 K 1936/09

    Steuerfreie Einnahme nach § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 13 K 2430/04

    Leerstand einer fremdvermieteten Wohnung von mehr als einem Jahr ist schädlich

  • FG Köln, 27.10.1999 - 11 K 5797/96

    Reinvestitionsfristen der § 6b-Rücklage dürfen auch bei der Rücklage für

  • BFH, 12.01.1998 - V R 39/97

    Besteuerung von Leistungen nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG)

  • BFH, 27.03.1996 - I B 30/95

    Vorauszahlungen bei der Zinsberechnung

  • FG Baden-Württemberg, 19.11.1996 - 6 K 238/95

    Erhöhung eines Freibetrags auf Lohnsteuerkarte; Übersteigen des

  • OVG Sachsen, 20.09.2018 - 1 A 247/17

    Baudenkmal; Herstellungskosten; Heizungsanlage; Bescheinigungsfähigkeit

  • FG Baden-Württemberg, 23.06.1995 - 9 K 264/94

    Entscheidung des Finanzamtes durch Abrechnungsbescheid bei Streit über Ansprüche

  • BFH, 08.05.1995 - X B 2/95

    Bildung einer gewinnmindernden Rücklage bei Veräußerung des Gewerbebetriebs -

  • FG Baden-Württemberg, 30.07.1998 - 6 K 343/97

    Streit über die Höhe des Entnahmegewinns bei erfolgter Aufgabe eines

  • BFH, 15.09.1995 - V R 3/95

    Vorsteuerabzug für Meisterprüfung des Sohnes

  • BFH, 22.01.1992 - X R 155/90

    Abzugsfähigkeit von Aussetzungszinsen zur Einkommensteuer

  • FG Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 K 3969/09

    Kein Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für den Erwerb eines Privatpilotenscheins

  • BFH, 13.09.1994 - IX R 87/90

    Gewährung einer erhöhten Absetzung bei Begründung von Wohnungseigentum

  • FG Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 9 K 228/93

    Steuerbegünstigung bei Umgestaltung einer Großwohnung in mehrere kleinere

  • FG München, 21.03.2017 - 2 K 2090/14

    Gewerbebetrieb

  • VG Saarlouis, 16.01.2008 - 5 K 1101/07

    Zulässigkeit einer Klage ohne Vorverfahren bei einer Bescheinigung nach § 7 h

  • FG München, 11.03.2004 - 14 K 4370/01

    Zuständigkeitsabgrenzung zwischen dem Zentralfinanzamt und den Münchener

  • VG Augsburg, 01.03.2012 - Au 5 K 10.597

    Denkmalschutzrecht; steuerrechtliche Vergünstigung; Abstimmungserfordernis;

  • FG Baden-Württemberg, 23.07.2003 - 13 K 9/00

    Aufteilung der Vorsteuerbeträge aus Sanierungsaufwendungen für ein gemischt

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.1996 - 8 S 1032/96

    Anspruch auf eine Bescheinigung nach EStG § 7h bei Abbruch eines Gebäudes

  • BFH, 10.02.1994 - IV R 5/93
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