22.03.1990

Bundestag - Drucksache 11/6764

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1991 S. 405   

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BGBl. I 1991 S. 405 (https://dejure.org/1991,19611)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 11, ausgegeben am 20.02.1991, Seite 405
  • Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG)
  • vom 12.02.1991

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

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Wird zitiert von ... (49)

  • BVerwG, 22.04.2015 - 7 C 7.13

    Wasserverband; Gewässerunterhaltung; Unterhaltungsverband; Räumstreifen;

    Nach § 68 Abs. 1 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), geändert durch Gesetz vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578), haben die Verbandsmitglieder, die Eigentümer des Deichvorlands und die aufgrund eines vom Eigentümer abgeleiteten Rechts Nutzungsberechtigten die auf Gesetz oder Satzung beruhenden Anordnungen des Vorstands zu befolgen.

    Die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung führt zu § 68 WVG aus, dass Absatz 1 die Ordnungsgewalt des Vorstands regelt, die sich im Rahmen des Gesetzes und der Satzung halten muss; die ergehenden Anordnungen seien Verwaltungsakte (BT-Drs. 11/6764 S. 33).

    Nach dem Wasserverbandsgesetz als einem reinen Organisationsgesetz (BT-Drs. 11/6764 S. 22; BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1981 - 2 BvL 14/79 - BVerfGE 58, 45 ) stehen ihm besondere Handlungsmöglichkeiten zu Gebote; diese soll er im Interesse der Aufgabenerfüllung auch nutzen.

    Diese hat der Gesetzgeber beim Erlass des Wasserverbandsgesetzes vorgefunden, und es ist nichts dafür ersichtlich, dass er sich hiervon absetzen wollte (siehe BT-Drs. 11/6764 S. 29).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2011 - 3 S 958/09

    Dereliktion eines Grundstücks im Wasserverbandsgebiet; Vorteil im Sinne von § 28

    Nach § 21 Abs. 1 WVS in Verbindung mit § 28 Abs. 1 des Wasserverbandsgesetzes vom 12.02.1991 (BGBl. 1991, 405) - WVG - sind die Verbandsmitglieder verpflichtet, dem Verband Beiträge (Verbandsbeiträge) zu leisten, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.

    Die Realmitgliedschaft als Grundstückseigentümer ist, worauf die amtliche Begründung zu § 4 WVG zutreffend hinweist, "durch das Eigentum an einem der beteiligten Grundstücke bedingt" (vgl. BT-Drs. 11/6764, S. 24).

    Dies schließt es aus, dass Mitglieder für die Kosten von außerhalb des Satzungszwecks liegenden Verbandstätigkeiten, wie etwa naturschutzrechtlichen Auftragsangelegenheiten herangezogen werden können (so ausdrücklich die amtl. Begründung zu § 28 Abs. 4 in BT-Drs. 11/6764, S. 28).

  • BVerwG, 26.04.2012 - 7 C 11.11

    Wasserverband; Beregnungsverband; Mitgliedschaft, dingliche; Grundstückseigentum;

    Zur Leistung eines Verbandsbeitrags sind - abgesehen vom hier nicht einschlägigen Sonderfall des Nutznießers nach § 28 Abs. 3 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG -) vom 12. Februar 1991 (BGBl I S. 405) - nach § 28 Abs. 1 WVG allein Verbandsmitglieder verpflichtet.

    Mit der Bezugnahme auf den "jeweiligen" Eigentümer übernimmt das Wasserverbandsgesetz den hergebrachten Grundsatz der verdinglichten oder Realmitgliedschaft, wonach die Mitgliedschaft im Verband, der nach der ausdrücklichen Klarstellung in § 1 Abs. 1 Halbs. 2 WVG keine Gebietskörperschaft ist, untrennbar mit dem Grundstück verknüpft ist (BTDrucks 11/6764 S. 24; so bereits § 210 des preußischen Wassergesetzes vom 7. April 1913 , hierzu Bochalli, Die Wassergenossenschaften nach dem neuen preußischen Wassergesetze, 1913, § 210 Anm. 1; nachfolgend § 3 Nr. 1 der Ersten Verordnung über Wasser- und Bodenverbände vom 3. September 1937 ; hierzu Tönnesmann, Wasserverbandverordnung, 2. Aufl. 1941, § 3 Rn. 2; Kaiser/Linckelmann/Schlegelberger, Wasserverbandverordnung, 1967, § 3 Rn. 1, sowie Rapsch, Kommentar zur Wasserverbandverordnung, 1989, § 3 Rn. 1).

    b) Die Mitgliedschaft ist insoweit verdinglicht, als sie durch das Eigentum an einem der beteiligten Grundstücke bedingt (so BTDrucks 11/6764 S. 24) und hierauf radiziert ist.

  • BVerwG, 22.04.2015 - 7 C 8.13

    Verpflichtung des Eigentümer eines im Verbandsgebiet der Beklagten gelegenen

    Nach § 68 Abs. 1 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), geändert durch Gesetz vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578), haben die Verbandsmitglieder, die Eigentümer des Deichvorlands und die aufgrund eines vom Eigentümer abgeleiteten Rechts Nutzungsberechtigten die auf Gesetz oder Satzung beruhenden Anordnungen des Vorstands zu befolgen.

    Die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung führt zu § 68 WVG aus, dass Absatz 1 die Ordnungsgewalt des Vorstands regelt, die sich im Rahmen des Gesetzes und der Satzung halten muss; die ergehenden Anordnungen seien Verwaltungsakte (BT-Drs. 11/6764 S. 33).

    Nach dem Wasserverbandsgesetz als einem reinen Organisationsgesetz (BT-Drs. 11/6764 S. 22; BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1981 - 2 BvL 14/79 - BVerfGE 58, 45 ) stehen ihm besondere Handlungsmöglichkeiten zu Gebote; diese soll er im Interesse der Aufgabenerfüllung auch nutzen.

    Diese hat der Gesetzgeber beim Erlass des Wasserverbandsgesetzes vorgefunden, und es ist nichts dafür ersichtlich, dass er sich hiervon absetzen wollte (siehe BT-Drs. 11/6764 S. 29).

  • OVG Sachsen, 23.03.2017 - 5 A 241/16

    Gewässereigenschaft; Verrohrung; Zwei-Naturen-Theorie

    Danach obliegt für diese Gewässer die Unterhaltungslast den Gemeinden, soweit sie nicht den satzungsmäßigen Aufgaben eines Wasser- und Bodenverbandes im Sinne des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405) in der jeweils geltenden Fassung, gehört.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2015 - LVG 3/14

    Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des Wassergesetzes teilweise

    Die den Unterhaltungsverbänden in § 55 Abs. 1 WG LSA i.V.m. § 2 des Wasserverbandsgesetzes vom 12.02.1991 (BGBl. I S. 405) - WVG - zugewiesenen Aufgaben sind - jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt - keine Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft.
  • BVerwG, 26.09.2001 - 6 CN 5.00

    Aufgabenübertragung; Auftragsverwaltung; Förderverband; Niederschrift;

    Die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts, die Aufgabenstellung des Antragsgegners finde in § 2 Nr. 14 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl I S. 405), § 2 Abs. 1 Nr. 11 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (AGWVG) vom 21. März 1995 (GVOBl Schl.-H., S. 115) - auf Grund der Änderung durch Gesetz vom 8. Februar 2000 (GVOBl Schl.-H., S. 121) nunmehr § 2 Abs. 1 Nr. 12 AGWVG - ihre rechtliche Grundlage, ist revisionsgerichtlich nicht zu beanstanden.

    Der Gesetzgeber des Wasserverbandsgesetzes wollte das Recht der Wasser- und Bodenverbände an demokratische und rechtsstaatliche Verhältnisse anpassen, jedoch die bestehenden Regelungen möglichst weitgehend beibehalten, um eine größtmögliche Kontinuität im Leben der vorhandenen Verbände zu gewährleisten (vgl. BTDrucks 11/6764, S. 23).

    Im Gegenteil spricht der Umstand, dass der Gesetzgeber die Übertragung von Aufgaben geregelt hat, obwohl er möglichst viel Spielraum für eine Verbandsgestaltung durch Satzungsbestimmungen lassen wollte (vgl. BTDrucks 11/6764, S. 23), gegen die Befugnis der Verbände, insoweit abweichende Bestimmungen zu treffen.

  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 ZB 16.1979

    Rückwirkende Verlängerung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Zutageförderung

    Umfang und Intensität der Verbandsarbeit werden letztlich durch das zur Erfüllung der Verbandsaufgaben durchzuführende Unternehmen bestimmt (vgl. den Entwurf eines Wasserverbandsgesetzes, BT-Drs. 11/6764, S. 25).

    Die Anordnungsbefugnis gemäß § 68 WVG, auf die der Kläger hinweist, muss sich aber in dem von der Satzung gesteckten Rahmen halten (vgl. den Entwurf eines Wasserverbandsgesetzes, BT-Drs. 11/6764, S. 33) und erfasst daher hier keine Entscheidungen über die Grundwasserbewirtschaftung.

  • BVerwG, 21.06.2018 - 7 C 18.16

    Altverband; Beitrag; Festlegung des Verbandsgebietes; Gesamtnichtigkeit;

    Die Annahme des Oberverwaltungsgerichts, der Verbandsausschuss des Beklagten sei für die Beschlussfassung über die 3. Nachtragssatzung, mit der die Grenzen des Verbandsgebietes neu bestimmt wurden, nicht zuständig gewesen, weil die durch § 46 Abs. 1 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578), ermöglichte Übertragung der Zuständigkeiten der Verbandsversammlung auf den Verbandsausschuss in § 8 der Satzung vom 9. Dezember 2008 (Satzung 2008) wegen Gesamtnichtigkeit dieser Satzung unwirksam sei, verletzt Bundesrecht.
  • VG Stuttgart, 11.03.2009 - 3 K 3163/08

    Wann besteht ein Vorteil im Sinne von § 28 WVG?

    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Verbandsbeiträge sind §§ 28 ff. des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände - Wasserverbandsgesetz (WVG) - vom 01.05.1991 (BGBl. I 1991, 405) i.V.m. § 21 der Verbandssatzung des Beklagten vom 24.04.1996.

    Diese Alternative ist (ohne Angaben von Gründen, vgl. BT-Drs. 11/6764 S. 28) nicht in das Wasserverbandsgesetz übernommen worden mit der Folge, dass seit Inkrafttreten des Wasserverbandsgesetzes allein die Möglichkeit einer Vorteilserlangung keine Beitragspflicht mehr auslöst.

  • VGH Hessen, 28.06.2006 - 7 UZ 2930/05

    Gleichzeitige Heranziehung von Grundwasserentnehmern zu einem Kostenbeitrag nach

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2004 - 13 KN 52/04

    Pflicht zur gemeinschaftlichen Deicherhaltung; Rechtmäßigkeit der Erweiterung der

  • VGH Hessen, 30.01.2009 - 7 A 1864/08

    Wasserverbände; Bestandsgarantie für sog. Altverbände; Aufnahme eines

  • BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 69.14

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Erledigung; Pauschalierung bei

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 1 L 310/01

    Wasserrecht - Gewässerunterhaltungsbeitrag, Flächenmaßstab, Vorteilsmaßstab

  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 2.05

    Bemessung des von einer Gemeinde zu tragenden Anteils an den Kosten eines von

  • BVerwG, 09.09.2016 - 9 B 78.15

    Umlage des Beitrags zur Gewässerunterhaltung durch Gemeinde auf Eigentümer;

  • OVG Niedersachsen, 31.08.2004 - 13 LB 9/03

    Rechtmäßigkeit der Entlassung einer Gemeinde aus einem niedersächsischen

  • BVerwG, 09.09.2016 - 9 B 79.15

    Status des gesetzlichen Vertreters einer Gemeinde mit Körperschaftsstatus als

  • OVG Thüringen, 30.08.2001 - 4 KO 199/00

    Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2008 - 9 B 36.08

    Beitragserhebung eines Gewässerunterhaltungsverbandes; anteilige

  • BVerwG, 21.06.2018 - 7 C 19.16

    Klage der Eigentümer eines Grundstücks gegen die Heranziehung zu einem

  • VG Arnsberg, 21.05.2002 - 8 K 1698/01

    Ausgestaltung der verwaltungsprozessrechtlichen Beteiligtenfähigkeit eines

  • VG Stade, 18.07.2011 - 1 A 559/09

    Heranziehung eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens zur Mitgliedschaft in einem

  • BVerwG, 18.06.2020 - 7 B 10.20

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge; Schutzbereich des rechtlichen Gehörs;

  • BVerwG, 11.12.2003 - 7 CN 3.02

    Änderung der Grenzen des geschützten Gebietes; Nur auf Grund einer gültigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2009 - 15 B 1048/09

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung bzgl. eines Abgabenbescheids für den

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2001 - 7 KN 55/01

    Deich; Deichschutz; Deichverband; Derogation; geschütztes Gebiet; Grenze;

  • BVerwG, 09.09.2016 - 9 B 80.15

    Status des gesetzlichen Vertreters einer Gemeinde mit Körperschaftsstatus als

  • BVerwG, 09.09.2016 - 9 B 81.15

    Status des gesetzlichen Vertreters einer Gemeinde mit Körperschaftsstatus als

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.09.2006 - LVG 18/05

    Kommunalverfassungsbeschwerde mehrerer Gemeinden gegen § 105 Abs. 1 a WG LSA

  • VGH Hessen, 04.03.2004 - 5 TG 185/01

    Verlustausgleichsbeitrag eines Wasser- und Bodenverbandes; Anforderungen an die

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2004 - 13 LB 47/03

    Entlassung aus der Mitgliedschaft bei einem Wasser- und Bodenverband; Vorliegen

  • BGH, 04.07.1991 - III ZR 119/90

    Pflicht einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit zur

  • VG Frankfurt/Oder, 28.08.2018 - 5 L 568/18

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände

  • VGH Bayern, 18.12.2002 - 22 B 99.1402

    Heranziehung zu Verbandsbeiträgen nach der WVVO, Verfahrensrechtliche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2001 - 1 L 25/00

    Zulässigkeit einer behördlichen Anordnung der Errichtung und des Betriebes eines

  • VGH Hessen, 21.07.2005 - 7 ZU 2930/05
  • VG Oldenburg, 26.05.2010 - 5 A 99/09

    Androhung der Ersatzvornahme; bauliche Anlage; Beseitigungsanordnung; Duldung;

  • VG Oldenburg, 02.12.2003 - 1 A 962/03

    Auswirkungen der Umstrukturierung eines Deichverbandes auf deren Mitglieder

  • VG Gelsenkirchen, 08.12.2006 - 15 K 357/05

    Lippeverband darf kommunale Aufgaben der Abwasserbeseitigung von der Stadt Hamm

  • VG Lüneburg, 26.05.2004 - 3 A 43/04

    Beseitigungsanspruch; Graben; Räumung; Unterhaltungspflicht; Wasserrecht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2000 - 11 D 121/98

    Anforderungen an das Vorliegen einer Anfechtungsbefugnis gegen einen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.1997 - 15 A 1390/96

    Aufhebung von Huderechten; Umlegungsplan; Bildung von Gewohnheitsrecht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2000 - 11 D 120/98

    Anforderungen an das Vorliegen einer Klagebefugnis zur Erhebung einer

  • BVerwG, 03.04.1997 - 4 B 63.96

    Vorliegen eines Verbandsunternehmen im Wasserverbandrecht - Aufgabe eines

  • OVG Niedersachsen, 22.02.1993 - 3 C 10/88

    Ermächtigung; Verordnung; Analogie

  • VG Lüneburg, 15.05.2007 - 3 A 354/06

    Aufforstung; Aufhebung; Ausnahme; Beregnungsverband; Beseitigung; Entschließung;

  • VG Bayreuth, 08.11.2013 - B 5 K 11.652

    Wasser- und Bodenverband; Abwasserentsorgung; Verbandsumlage; Verteilungsmaßstab;

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