05.04.1963

Bundestag - Drucksache IV/1181

Unterrichtung, Urheber: Bundesrat

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1963 S. 319   

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https://dejure.org/1963,5088
BGBl. I 1963 S. 319 (https://dejure.org/1963,5088)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1963 Teil I Nr. 25, ausgegeben am 21.05.1963, Seite 319
  • Gesetz zur Einschränkung des § 7 b des Einkommensteuergesetzes
  • vom 16.05.1963

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 19.04.1968 - III R 78/67

    Einheitswertbescheid - Grundsteuermeßbescheid - Baulandsteuer -

    Er konnte den Stichtag 1. Januar 1963 auch deshalb wählen, weil der durch die Steuer ausgeübte indirekte Zwang zur Bebauung der Grundstücke in gewissem Gegensatz zu den in den Jahren 1962 und 1963 ergangenen Maßnahmen zur Dämpfung der überhitzten Baukonjunktur stand, wie insbesondere zu den Baubeschränkungen auf Grund der Gesetze vom 8. Juni 1962 (BGBl I 1962, 365) und vom 27. Juni 1963 (BGBl I 1963, 439) und zur Einschränkung der Sonderabschreibung nach § 7b EStG durch Gesetz vom 16. Mai 1963 (BGBl I 1963, 319).
  • BFH, 20.11.1973 - VIII R 86/69

    Verfassungsmäßigkeit - Bauvoranfrage - Rechtliche Beurteilung - Baugenehmigung -

    Das Gesetz zur Einschränkung des § 7b EStG vom 16. Mai 1963 (BGBl I 1963, 319) ist mit dem Grundgesetz vereinbar (Anschluß an ständige Rechtsprechung des VI. Senats des BFH seit dem Urteil vom 28. März 1966 VI 281/64, BFHE 85, 425, BStBl III 1966, 454).

    Das Gesetz zur Einschränkung des § 7b EStG vom 16. Mai 1963 (BGBl I 1963, 319), in Kraft getreten am 22. Mai 1963, ist nicht verfassungswidrig.

  • BFH, 07.03.1978 - VIII R 176/75

    Absetzung - Redaktionsversehen - Gleichheitsgrundsatz

    Die Übernachfrage auf dem Baumarkt habe zur zeitweiligen Aussetzung des § 7 b EStG durch das Gesetz zur Einschränkung des § 7 b EStG vom 16. Mai 1963 (BGBl I 1963, 319, BStBl I 1963, 476) - von einigen Ausnahmen abgesehen - geführt.
  • BFH, 25.04.1972 - VIII R 107/69

    Erhöhte Absetzungen - Kaufeigentumswohnung - Ferienaufenthalt -

    Zugleich diente § 54 EStG zur Vorbereitung der Neuregelung der erhöhten Gebäude-AfA, die durch das StÄndG 1965 erfolgt ist (vgl. den Bericht des Finanzausschusses -- zu Bundestags-Drucksache IV/1006 S. 2 -- sowie die amtliche Begründung zum Gesetzesentwurf -- Teil A Ziff. 1 und 3c -- Bundestags-Drucksache IV/2008 S. 4 und 7).
  • BFH, 28.03.1966 - VI 281/64

    Unzulässige steuerliche Rückwirkung - Verletzung des Vertrauensschutzes der

    Nach Auffassung des Bundesrates ist diese Voraussetzung hier nicht gegeben, weil nicht zu erwarten ist, daß die durch Anträge nach dem 9. Oktober 1962 eingeleiteten Bauvorhaben durch das Gesetz unterbunden werden und deshalb durch die Rückwirkung des Gesetzes eine Dämpfung der Baukonjunktur nicht mehr erreicht wird." (Bundestags-Drucksache IV/1181).
  • BFH, 29.08.1969 - VI R 60/67

    Herstellungskosten für Garagen - Nachträgliche Herstellungskosten -

    Daß § 7b Abs. 2 EStG eine besondere, über die nach allgemeinen Grundsätzen hinaus zulässige Abschreibungsmöglichkeit und damit eine Sondervergünstigung beinhalten soll, folgt auch daraus, daß durch das Gesetz zur Einschränkung des § 7b EStG vom 16. Mai 1963 (BGBl I 1963, 319) die besondere Begünstigung der Zubauten, Ausbauten und Umbauten aufgehoben wurde.
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