Gesetzgebung
BGBl. I 1969 S. 633 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil I Nr. 51, ausgegeben am 28.06.1969, Seite 633
- Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
- vom 26.06.1969
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 11.11.1977 - I ZR 179/75
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Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift, eingefügt in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb durch Gesetz vom 26. Juni 1969 (BGBl I Seite 633), bestätigt das. - BVerfG, 27.04.1971 - 2 BvR 708/65
Effektivität des Rechtsschutzes bei Verletzung von Rechtssätzen mit Reflexwirkung …
Eine Klage nach den Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in der Fassung vom 26. Juni 1969 (BGBl. I S. 633) sei aussichtslos, weil wegen der Genehmigung durch den Bundesminister für Verkehr ein Verstoß gegen die guten Sitten nach § 1 UWG nicht feststellbar sei. - BGH, 28.11.1969 - I ZR 139/67
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Nach gefestigter Rechtsprechung erfordert aber ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs - das auch bei einem Verstoß gegen § 3 UWG gegeben sein muß, wie durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 26. Juni 1969 (BGBl I 633) klargestellt wurde - ein Tun, das objektiv geeignet ist, eigenen oder fremden Absatz zu fordern.
- BVerfG, 23.06.1970 - 2 BvL 4/70
Unzulässigkeit einer Richtervorlage bezüglich vorkonstitutionellen Rechts
aa) Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Gesetzes über das Zugabewesen und des Rabattgesetzes vom 11. März 1957 (BGBl. I S. 172), das Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Warenzeichengesetzes und des Gebrauchsmustergesetzes vom 21. Juli 1965 (BGBl. I S. 625) und das Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 26. Juni 1969 (BGBl. I S. 633) ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geändert worden, ohne daß die §§ 9 a, 10 Nr. 4 UWG in die Änderungen einbezogen oder in einen engen sachlichen Zusammenhang mit ihnen gestellt worden sind. - BGH, 03.04.1970 - I ZR 117/68
Zulässigkeit eines Preisvergleichs - Gegenüberstellung von zwei Preisen für …
Dabei muß - wie der erkennende Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 13. März 1970 - I ZR 108/65 - bereits klargestellt hat - die "irreführende Angabe" auch nach der Neufassung des § 3 UWG durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 26. Juni 1969 (BGBl I 633) im Sinne der bisherigen Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 1960, 563, 565 - Sektwerbung;… Urt. v. 25. März 1958 - I ZR 80/57 - Kölnisch Wasser; RG JW 1929, 3072) geeignet sein, die angesprochenen Verkehrskreise in ihren wirtschaftlichen Entschlüssen zu beeinflussen, regelmäßig also, ihnen Vorteile in Aussicht zu stellen. - BGH, 17.09.1969 - I ZR 35/68
Lockvogel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 13.03.1970 - I ZR 108/68
Unterlassunganspruch hinsichtlich der Verwendung des Wortes "Opel" durch einen …
Dieser Satzbestandteil des § 3 UWG ist allerdings seit Erlaß des Berufungsurteils durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 26. Juni 1969 (BGBl I 633) weggefallen und durch die Formulierung "irreführende Angaben" ersetzt worden. - BGH, 21.12.1973 - I ZR 37/73
Anspruch auf Verbot des Anbietens von Waren zum Verkauf unter Einstandspreis im …
Der Senat hat in seinem Urteil vom 17. September 1969 (BGHZ 52, 302 - Lockvogel) unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 26. Juni 1969 (BGBl I 633) den hier in Rede stehenden Tatbestand dahin beschrieben, daß eine Irreführung im Sinne des § 3 UWG dann vorliege, wenn mit der besonders günstigen Preisstellung einer Ware in der Art geworben werde, daß den angesprochenen Verkehrskreisen dieser Preis als beispielhaft für die Preisgestaltung des gesamten Sortiments erscheine, während in Wirklichkeit die übrigen Artikel normal oder sogar überhöht kalkuliert würden. - BGH, 09.06.1972 - I ZR 4/71
Verwendung eines Adelsnamens in der Firmenbezeichnung - Irreführung durch …
Das Berufungsgericht hat in diesem Zusammenhang nicht übersehen, daß die Bestimmung des § 3 UWG auch nach ihrer Neufassung durch das Gesetz vom 26. Juni 1969 (BGBl I S. 633) voraussetzt, daß die die Irreführungsgefahr begründende Angabe auch geeignet sein muß, die angesprochenen Verkehrskreise in ihren wirtschaftlichen Entschließungen zu beeinflussen (BGH GRUR 70, 467, 468 - Vertragswerkstatt; 70, 517, 519 - Kölsch). - BGH, 23.10.1970 - I ZR 37/69
Kennzeichnung von Mischfutter durch Sackanhänger nach den Vorschriften des …
Das von der Revision hervorgehobene Erfordernis, daß es sich bei § 3 UWG um Mitteilungen handeln müsse, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt seien, besteht seit der Neufassung durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 26. Juni 1969 (BGBl I 633) nicht mehr. - BGH, 13.03.1970 - I ZR 76/68
Wettbewerbswidrige Nutzung des Schriftzugs "Opel" für Dachwerbung eines …