15.10.2003

Bundestag - Drucksache 15/1720

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2003 S. 2838   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,49417
BGBl. I 2003 S. 2838 (https://dejure.org/2003,49417)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 65, ausgegeben am 27.12.2003, Seite 2838
  • Fünfunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union vom 28. Mai 2001 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln (35. StrÄndG)
  • vom 22.12.2003

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 22.10.2003   BT   Betrug im bargeldlosen Zahlungsverkehr als Straftat behandeln
  • 12.11.2003   BT   Einstimmig gegen Betrugshandlungen im bargeldlosen Zahlungsverkehr votiert
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 09.10.2018 - 5 StR 153/18

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Prepaid-Kreditkarte;

    Der Anwendungsbereich der Vorschrift ist auf solche Karten beschränkt, die auch gegenüber anderen als dem Aussteller benutzt werden können (BT-Drucks. 15/1720, S. 9).
  • BGH, 13.10.2011 - 3 StR 239/11

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Maestro-Karte); Tateinheit

    Solche Karten sollten nach dem Willen des Gesetzgebers von § 152b Abs. 4 StGB erfasst werden (vgl. BTDrucks. 15/1720 S. 9).
  • BGH, 11.10.2016 - 1 StR 422/16

    Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion:

    Angesichts der festgestellten vertraglichen Ausgestaltung des Tankstellenverbunds handelte es sich bei den von den Verbundmitgliedern ausgegebenen Tankkarten um Zahlungskarten mit Garantiefunktion im Sinne des § 152b Abs. 4 StGB (vgl. BT-Drucks. 15/1720, S. 10).
  • OLG Köln, 20.11.2009 - 81 Ss 71/09

    Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen i.F.e. Verurteilung wegen

    Durch das 35. StÄG vom 22.12.2003 (BGBl. I S. 2838) hat § 152a StGB seine heutige Fassung erhalten.
  • OLG Hamm, 02.11.2005 - 3 Ss 380/05

    Verfahrensverzögerung; Kompensation; Einzelstrafe; Gesamtstrafe

    Das Amtsgericht hatte bei der Verurteilung des Angeklagten die Bestimmung des § 152 a StGB in der Neufassung mit Wirkung vom 28.12.2003 durch Gesetz vom 22.12.2003 (Bundesgesetzblatt I S. 2838) geltenden Fassung zu Grunde gelegt, obwohl die dem Angeklagten zur Last gelegten Taten aus dem Zeitraum von Januar bis März 2003 stammten, § 1 StGB.
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