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   BGBl. I 2021 S. 802   

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BGBl. I 2021 S. 802 (https://dejure.org/2021,9591)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 18, ausgegeben am 22.04.2021, Seite 802
  • Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
  • vom 22.04.2021

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Meldungen (2)

  • lto.de

    Trotz scharfer Kritik seitens der Länder: Corona-Notbremse passiert Bundesrat [22.04.2021]

  • lto.de

    Corona-Notbremse: Das hat der Bundestag beschlossen [21.04.2021]

Literatur (2)

  • verfassungsblog.de

    Die ‘Bundesnotbremse’ ist nicht zustande gekommen - Der Reform des Infektionsschutzgesetzes fehlt die Zustimmung des Bundesrates

  • lto.de

    Verschärfter Infektionsschutz im Betrieb: Beschäftigte müssen ins Homeoffice

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 22.04.2021   BR   Corona-Notbremse - Bundesrat billigt Infektionsschutzgesetz
 
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Wird zitiert von ... (73)

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen einzelne durch das am 23. April 2021 in Kraft getretene Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 (BGBl I S. 802) in das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) eingefügte Bestimmungen.

    Die angegriffenen sowie die dort in Bezug genommenen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes in der Fassung des Art. 1 des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 (BGBl I S. 802) lauten wie folgt:.

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21

    Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und

    Das Verbot war als § 28b Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Bestandteil eines Gesamtschutzkonzepts mit einem Maßnahmenbündel, das mit dem Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 (BGBl I S. 802) bundesweit zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 eingeführt und zuletzt mit Art. 1 Nr. 2, Art. 4 Abs. 4 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze vom 28. Mai 2021 (BGBl I S. 1174) mit Wirkung zum 4. Mai 2021 neu gefasst wurde ("Bundesnotbremse" nach § 28b IfSG).
  • BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 781/21

    Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt

    Die Beschwerdeführenden wenden sich gegen § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und gegen § 73 Abs. 1a Nr. 11c des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in der Fassung des am 23. April 2021 in Kraft getretenen Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 (BGBl I S. 802).
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